Hallo,
in einem ehemaligen Versammlungsraum (ca. 260 m²) sollen 5 behindertengerechte Räume eingebaut werden. Das Ganze soll eine Art Wohngemeinschaft werden, es gibt einen großen Gemeinschaftsraum mit Kleinküche und jeder Behinderte hat ein Zimmer mit Bad (ca. 30 m²). Die Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss und sind ebenerdig erschlossen, alle Außenwände und Decken sind massiv (Beton). Über dem Erdgeschoss sind Wohnungen. Die Innenräume sollen mit Trockenbauwänden (Gipskarton) abgetrennt werden. Jeder Raum hat Fenster ins Freie (2. Rettungsweg).
Wie ist nun das Vorhaben brandschutztechnisch einzuordnen? Muss jede Wohnung, welche ja eigentlich nur je ein Raum einer Wohngemeinschaft ist, mit Wohnungstrennwänden ausgestattet werden (F90)? Als "Wohnungstüren" sind normale Innentüren (90 cm breit, aber nicht als Wohnungseingangstür ausgebildet) vorgesehen. Geht das oder müssen die Türen brandschutztechnische Belange erfüllen (z.B. rauchdicht)?
Vielen Dank
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