Vor kurzem wurde ein Behinderten-WC im öffentl. zugängl. Bereich geplant, gebaut und abgenommen. Nachher viel auf das bei der Planung die vorletzte DINAbk. angesetzt wurde (Grundriss zu klein) und beim Bau noch nicht mal diese angewendet wurde. Dem Bauherren wurde zur Erleichterung und Schadensbegrenzung eine "Griffleiter" von der Decke angeboten, dieser ging aber nicht darauf ein, befürchtet Beschwerden von Behinderten.
Gibt es da Erfahrungen zur Problemlösung, ist eine o.g. Erleichterung denkbar?
Behinderten-WC im öffentl. zugängl. Bereich zu klein was nun?
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen
Behinderten-WC im öffentl. zugängl. Bereich zu klein was nun?
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Bitte zu klären Was genau ist vertraglich geschuldet ...
Bitte zu klären: Was genau ist vertraglich geschuldet?
Welche DINAbk. war vereinbart und zu welchem Zeitpunkt?
Es gibt für den Behinderten-Bereich unterschiedliche Standards!
Wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht wurde und der Bauherr das Bestellte einfordert empfehle ich den Boschhammer (darf auch von HILTI oder gleichwertig sein)
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