Belagstreppen im Treppenbau: Aufbau, Materialien, Normen & typische Fehlerquellen?
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Belagstreppen im Treppenbau: Aufbau, Materialien, Normen & typische Fehlerquellen?

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Treppenbau von Belagstreppen

Eine der konstruktivsten und interessantesten innerhalb der Hausarchitektur sind Treppen. Die in den 70er Jahren vernachlässigte Treppenkultur gewinnt in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. Der Begriff "begehbar gemachtes Relief" soll die gestalterische Bedeutung unterstreichen. Eine schlampig ausgeführte Treppe kann den optischen Eindruck eines Gebäudes drastisch stören.

Treppen gehören z.T. zu den schwierigsten Aufgaben im Natursteinbereich. Die Problematik liegt nicht nur in der Form (Wendeltreppe), sondern oft in der Ausführungsqualität des Rohbauers. Auch nachträgliche Belagsänderungen haben ihre Tücken. Über Bolzentreppensysteme wurde in der Aushabe 03 / 2002 bereits ausführlich berichtet.

Normen und Begriffe

In der DINAbk. 18065 (Ausgabe 2000) sind die technischen Begriffe des Treppenhauses erklärt. Weitere Regelungen und Richtlinien findet man in den jeweiligen Landesbauordnungen, den Schriften der Berufsgenossenschaften und dem bundeseinheitlichen Arbeitsstättenverordnungen.

1) Die Schrittmaßregel

Die mittlere Schrittmaßlänge eines Durchschnittsmenschen beträgt ca. 70 cm (Spaziergänger). Beim Treppensteigen verkürzt sich natürlicherweise die Schrittlänge um die Höhe der Stufe. Lt. DNV  -  Merkblatt 2.2 Treppenbekleidung ist die Idealneigung 30 °. Daraus resultiert die empfohlene Steigung 17 cm, bei einer Auftrittstiefe von 29 cm. Das Steigungsverhältnis 17 / 29 cm wird i.A. dazu genutzt die üblichen Steigungen ermittelt.

2) Steigungsverhältnis

Innerhalb eines Treppenlaufs sollte sich das Steigungsverhältnis, auch bei gewendelten Treppen nicht ändern, um Unfälle zu verhindern. Aus eigener Erfahrung mit einer alten Treppe, die wechselnde Steigungen aufweist ist die Gefahr nicht unerheblich, da der Körper sich auf die Regelmäßigkeit von Treppen innerlich eingestellt hat und bei unregelmäßigen Steigungen schnell ins Stolpern Gerät.

3) Treppe ist nicht Treppe

Eine Treppe mit 2 Steigungen ist nach DIN 18065 eigentlich keine Treppe. Die übliche Treppe wird als sogenannte Geschosstreppe bezeichnet, die 2 volle Etagen miteinander verbindet. Die Verbindung zwischen Keller und Vollgeschoss (EGAbk.) wird als Kellertreppe bezeichnet, die wesentlich steiler sein kann als die "Geschosstreppe"

4.) Notwendig oder nicht notwendig

Die LBOAbk. unterscheidet noch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten.

Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen enthalten mindestens eine notwendige Treppe. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 cm sein, bei einer Steigung von 17 cm +- 3 cm, bei einer Mindestauftrittsbreite von 28 cm + 9 cm  -  5 cm. Die Kellertreppe darf eine Steigung > 21 cm aufweisen, muss aber ebenfalls 80 cm breit sein. Der Auftritt muss > 21 cm sein. Sollte noch eine zusätzliche Treppe vorhanden sein kann diese wie eine Kellertreppe bemessen sein.

Innerhalb geschlossener Wohnungen kann z.B. eine zusätzliche Treppe eingebaut werden, deren Treppenbreite nur 50 cm beträgt. Die dazu gehörende Steigung ist nicht reglementiert.

Anders sieht das Maßverhältnis bei den anderen Gebäuden (Wohn-Geschäftshaus) aus. Dort ist eine Mindestbreite bei notwendigen Treppen von 100 cm Steigung 17+2-3 cm, Auftritt 28+9-2 cm gefordert.

Nicht notwendige Treppen sind wie Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen zu betrachten.

4) Treppenformen

Natürlich sind in Deutschland auch die Formen der Treppen genormt. Je nach Anzahl der Treppenläufe, Drehsinn der Wendelung (links, rechts) usw. wird in der DIN 18064 unterschieden. Die häufigste Treppe in Privathäusern ist die "einläufige, viertelgewendelte Treppe", in Geschäftshäusern die "zweiläufige, gegenläiufige Treppe mit Zwischenpodest".

5) Podeste

Für ein ermüdungsminimiertes Begehen einer Treppe soll nach 18 Stufen (das sind ca. 3,20 Höhenmetern) ein Podest eingeplant werden. Die Austrittstufe gehört zwar optisch zur Treppe, gehört aber zur Podesteben. Die Breite sollte analog der Treppenstufen gewählt werden.

6) Durchgangshöhe

Die "lichte Durchgangshöhe" muss nach der DIN 18065 mindestens 200 cm betragen.

7) Toleranzen

Ein immer wieder auftretender Streitpunkt sind die Toleranzen. Für den Rohbau gilt die DIN 18202, Tabelle 1  -  3. Weitere Angaben, auch zum Thema "Stufenverziehung" siehe das bereits erwähnte Merkblatt des DNV.

Unterkonstruktionen

Beton

Die heute oft verwendeten Fertigteiltreppen aus Beton sind bei korrektem Einbau oft schallentkoppelt, sodass ein zusätzlicher Trittschall oft nicht nötig ist. Die Abmaße sind gleichmäßig und der Treppenbelag kann z.T. mit den käuflich erhältlichen Schablonen der Betongießer gefertigt werden. Wichtig ist eine Sichtprüfung der Auflager. Bei einem Einfamilienhaus war dem Autor aufgefallen, dass die Treppe unten auf einem Stück Dachlatte auflag. Auf auftretende Risse durch "Verfaulung" des "Auflagers" würde später kaum ein Gutachter stoßen, da durch die Überbauung nichts mehr sichtbar ist. Im Nachbarhaus war der Estrichleger schneller als der Treppenbauer, dort stand die Betontreppe auf dem Heizestrich, auch das kann zu massiven Schäden führen. Weiterhin ist zu kontrollieren, ob irgendwelche Risse im Beton zu sehen sind. Bei solchen ist unbedingt Bedenken anzumelden ggf. dem Auftraggeber anzuraten einen Statiker zu kontaktieren.

Schwieriger wird es, wenn die Treppe vor Ort "vergossen" wurde und die Abweichungen kaum über den Belag aufzufangen ist. Eine Treppe ist dem Autor im Gedächtnis geblieben, wo schlichtweg eine Stufe fehlte und die Höhedifferenz auf die anderen Stufen vom Betonbauer verteilt wurden. Die Stufen waren dann entsprechend steil.

Leitsatz: Niemals Beton von einer Treppe abstemmen, denn dann ist man evtl. für die gesamte Statik der Treppe in der Haftung.

Stahl

Ein seltener Fall ist die Verwendung einer Stahlunterkonstruktion, die bei Umbauten von Fabrikbauten öfter anzutreffen sind. Die Art der Tragkonstruktion und die Ausführung des Natursteins sollte sicherheitshalber mit einem Statiker z.B. der des Treppenbauers abgesprochen werden.

Holz

Einen Auftrag, eine Holztreppe mit Naturstein oder Keramik zu belegen sollte kategorisch abgelehnt werden.

Vorhandene Treppenanlage

Bei einem Austausch der Belagsmaterialien ist bei den Stemmarbeiten zu beachten, dass der Rohbeton unbeschädigt bleibt. Auch an den Auflagern ist besondere Sorgfalt gefragt.

Belagsmaterialien

Naturstein ist mittlerweile das häufigste Belagsmaterial für Treppen und hat den Betonwerkstein und die Keramik von den vorderen Plätzen verdrängt. Die Auswahl des Natursteins sollte immer in Abhängigkeit mit dem Einbauort gesehen werden. Ein mediteraner Kalkstein kann optisch ansprechend sein, ist aber z.B. für Mehrfamilienhäuser wenig geeignet. Granit ist i.d.R. immer die sicherste Variante.

Mittlerweile gibt es Treppenstufen aus Feinsteinzeug, die im Moment noch in der oberen Preiskategorie anzutreffen sind. Die notwendige Konstruktionshöhe für einteilige Natursteinauftritte ist i.d.R. 4 cm  -  6 cm, je nach Maßtoleranz der Dicke und Materialstärke. Sonderlösungen sind z.T. möglich. Bei Agglomeraten sollte vorab geklärt werden, ob die Brandklasse "B1" in dem jeweiligen Bauvorhaben zulässig ist.

Oberflächen

In Privathäusern gibt es keine Regelungen an die Oberflächen. Von Spaltrau, poliert oder geflammt ist alles erlaubt, unabhängig von der Sinnigkeit. In gewerblich genutzten Räumen muss die BGR 181 der Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden. In Innenräumen ist als Minimum die Bewertungsgruppe "R9" gefordert. Dies kann z.B. mit polierter Oberfläche und der LaserGrip®  -  Strukturierung der Magna Naturstein erreicht werden. Bei geschliffenen Ausführungen sollte der Unternehmer "geschliffen, R9" bestellen und nicht Schliff XY der nicht unbedingt die "R9" erreichen muss.

Verlegemörtel

Wie bei den Bodenbelägen kann keine pauschale Aussage über die "richtige Wahl" des Mörtels gemacht werden. Allerdings ist es immer empfehlenswert sich bei seinem Mörtellieferanten nach dem geeigneten Verlegemörtel für den zu verlegenden Stein und der Aufbauhöhe zu erkundigen. Auch notwendige Voranstriche sollten erfragt werden.

Trittschallschutz

Dieses leidige Thema bringt of Schäden durch separate Absenkungen mit sich. Nach DIN 4109 können meistens durch entsprechende Maßnahmen während der Verlegung erfüllt werden, aber eine konstruktive Lösung z.B. durch entkoppelte Rohtreppen z.B. mit Systemen von Schöck sind immer besser und erbringen den notwendigen Schallschutz. Siehe Link zur Diplomarbeit von Herrn Jacobsen.

Abdeckung während der Bauphase

Bei Bauarbeiten im Haus ist es oft angebracht, dass eine Schutzabdeckung für die hochwertigen Materialien gegen mechanische Beanspruchung oder Schmutzbelastung zu schützen. Die Fa. Thumm & Co, Nürtingen hat eine ökologische Schutzmatte entwickelt, die die Kanten stark schützt und sich rückstandsfrei enternen lässt, vorausgesetzt, das der Belag wasserfest ist. Das neueste Produkt ist eine selbstklebende Folie.

Quellenangaben:

* DNV, Würzburg Bautechnische Informationen 2.2 Treppenbekleidungen

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung kann zu statischen Problemen führen, insbesondere bei Umbauten.

    🔴 Gefahr: Stolperfallen durch unebene Beläge oder falsche Steigungsverhältnisse erhöhen das Unfallrisiko.

    GoogleAI-Analyse

    Ich beurteile Belagstreppen als eine interessante Möglichkeit, Treppen individuell zu gestalten. Bei der Ausführung sind jedoch einige Punkte zu beachten, um sowohl die Sicherheit als auch die Langlebigkeit zu gewährleisten.

    Materialauswahl:

    • Naturstein: Eignet sich gut, ist aber abhängig vom Einbauort und der Nutzung (z.B. Kalkstein eher für Einfamilienhäuser, Granit für Mehrfamilienhäuser).
    • Feinsteinzeug: Eine moderne Alternative, die in verschiedenen Preiskategorien erhältlich ist.
    • Holz: Kann in Kombination mit anderen Belägen verwendet werden.

    Wichtige Aspekte beim Treppenbau:

    • Normen und Richtlinien: Die Einhaltung der Landesbauordnung, Arbeitsstättenverordnung und Brandschutzverordnung ist essenziell.
    • Schrittmaßregel: Die Schrittmaßlänge sollte dem Durchschnittsmenschen angepasst sein.
    • Trittschallschutz: Besonders in Mehrfamilienhäusern ist ein ausreichender Trittschallschutz wichtig.

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte Ausführung oder Materialwahl können zu Stolperfallen und somit zu Unfällen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen erfahrenen Treppenbauer oder Architekten hinzu, um die Planung und Ausführung fachgerecht durchzuführen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Belagstreppe
    Eine Treppe, bei der auf eine tragende Konstruktion (z.B. Beton) ein Belag aus verschiedenen Materialien aufgebracht wird. Der Belag dient der Optik und dem Schutz der Konstruktion. Verwandte Begriffe: Treppenbelag, Treppenverkleidung, Stufenbelag.
    Schrittmaßregel
    Eine Formel zur Berechnung des optimalen Verhältnisses zwischen Steigung und Auftritt einer Treppe, um ein bequemes und sicheres Begehen zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Steigung, Auftritt, Treppensteigung.
    Trittschall
    Geräusche, die durch das Begehen einer Treppe entstehen und in angrenzende Räume übertragen werden. Eine gute Trittschalldämmung reduziert diese Geräusche. Verwandte Begriffe: Schallschutz, Schalldämmung, Treppenschall.
    Landesbauordnung
    Gesetzliche Regelungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland, die unter anderem die Anforderungen an Treppen in Gebäuden festlegen. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    Feinsteinzeug
    Ein keramisches Material, das sich durch hohe Dichte und Festigkeit auszeichnet und häufig als Belag für Treppen verwendet wird. Verwandte Begriffe: Fliesen, Keramik, Treppenfliesen.
    Naturstein
    Ein aus der Natur gewonnenes Gestein, das als Belag für Treppen verwendet wird und sich durch seine natürliche Optik und hohe Widerstandsfähigkeit auszeichnet. Verwandte Begriffe: Granit, Marmor, Kalkstein.
    Auftritt
    Die horizontale Fläche einer Treppenstufe, auf die der Fuß beim Begehen der Treppe gesetzt wird. Verwandte Begriffe: Stufenbreite, Trittfläche, Treppenstufe.
    Steigung
    Die vertikale Höhe einer Treppenstufe. Verwandte Begriffe: Stufenhöhe, Treppenhöhe, Treppensteigung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Belagstreppe?
      Eine Belagstreppe ist eine Treppe, bei der auf eine Rohbautreppe (z.B. aus Beton) ein Belag aus unterschiedlichen Materialien aufgebracht wird. Dies können Naturstein, Fliesen, Holz oder andere Werkstoffe sein. Der Belag dient nicht nur der Optik, sondern auch dem Schutz der darunterliegenden Konstruktion.
    2. Welche Materialien eignen sich für Belagstreppen?
      Geeignete Materialien sind Naturstein (Granit, Marmor, Kalkstein), Feinsteinzeug, Fliesen, Holz und verschiedene Kunststoffe. Die Wahl des Materials hängt von der Beanspruchung, dem gewünschten Design und dem Budget ab. Naturstein ist robust und langlebig, während Feinsteinzeug eine kostengünstigere Alternative darstellt. Holz sorgt für eine warme Optik, erfordert aber mehr Pflege.
    3. Was ist bei der Trittschalldämmung von Belagstreppen zu beachten?
      Besonders in Mehrfamilienhäusern ist eine gute Trittschalldämmung wichtig, um die Übertragung von Geräuschen zu minimieren. Hierfür werden spezielle Dämmmaterialien unter dem Belag verlegt. Es gibt auch spezielle Systeme, die bereits eine integrierte Trittschalldämmung haben. Die Einhaltung der entsprechenden Normen ist hierbei entscheidend.
    4. Welche Normen und Richtlinien sind beim Bau von Belagstreppen relevant?
      Relevante Normen und Richtlinien sind die Landesbauordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Brandschutzverordnung. Diese regeln unter anderem die Treppenbreite, die Steigung, den Auftritt und die Geländerhöhe. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, um die Sicherheit der Treppe zu gewährleisten.
    5. Wie vermeide ich Stolperfallen bei Belagstreppen?
      Stolperfallen entstehen oft durch unebene Beläge, unterschiedliche Stufenhöhen oder mangelhafte Beleuchtung. Achten Sie auf eine sorgfältige Ausführung des Belags und eine gleichmäßige Beleuchtung der Treppe. Handläufe bieten zusätzlichen Halt und reduzieren das Sturzrisiko.
    6. Was ist die Schrittmaßregel?
      Die Schrittmaßregel beschreibt das Verhältnis zwischen Steigung und Auftritt einer Treppe. Sie dient dazu, ein angenehmes und sicheres Begehen der Treppe zu gewährleisten. Eine gängige Formel ist: 2 x Steigung + 1 x Auftritt = 63 cm (Schrittmaßlänge).
    7. Wie wichtig ist die Unterkonstruktion bei Belagstreppen?
      Die Unterkonstruktion ist entscheidend für die Stabilität und Tragfähigkeit der Treppe. Sie muss den Belastungen standhalten und darf keine Risse oder Beschädigungen aufweisen. Bei bestehenden Treppen sollte die Unterkonstruktion vor dem Aufbringen des Belags sorgfältig geprüft und gegebenenfalls saniert werden.
    8. Was sind typische Fehlerquellen beim Bau von Belagstreppen?
      Typische Fehlerquellen sind mangelhafte Planung, ungeeignete Materialien, fehlerhafte Ausführung, unzureichende Trittschalldämmung und die Nichteinhaltung von Normen und Richtlinien. Eine sorgfältige Planung und die Beauftragung von Fachleuten können diese Fehler vermeiden helfen.

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