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  • 10003: Schlussrechnung ohne Rapportzettel rechtens?

Bautagebuch

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Schlussrechnung ohne Rapportzettel rechtens? 24.05.2011    

Hallo,
wir haben 2008 unser Haus fertig gestellt (BAden-Württemberg). Der Elektriker war ein Bekannter, daher haben wir gutgläubig kein schriftliches Angebot verlangt. Er meinte (mündlich) erfahrunsgemäß kostet ein EFHA ca. 7 T€. Die Abschlagszahlungen lagen dann bereits bei 9520 € was wir auch noch tollerierten (Ausrede: es kämen zu den 7 T€ ja noch MwSt dazu und das ein oder andere wäre nun hochwertiger...).
Letzte AZ 03/2008. Am 09.11.2009! kam dann die Schlussrechnung (Bezeichnung: Materiallieferung und Stundenabrechnung) Betrag 10.303 € abzgl. AZ was wir auch umgehend bezahlt haben.
Er meinte, eigentlich wären wir bei 15 T€ aber es wären nichta lle Stunden abgerechnet, wir sollen ihm noch 2 T€ die nächsten Monate so geben...
Zum einen haben wir uns geärgert dass die Rechnung so spät kam, zum anderen waren auf seiner Stundenvorlage Arbeiter aufgeführt die ich niemals auf dem Bau gesehen habe, Arbeiten waren nicht zufriedenstellend und ohne Rechnung wollten wir auch nicht mehr bezahlen.
Das Ganze verlief sich im Sande. Heute kommt tatsächlich eine Re über 5200 € mit der Bezeichnung schlusszahlung, restl. Stundenabrechnung. Der hat sie doch nicht mehr alle!
Nun die eigentliche Frage: es wurden nie Rapportzettel von uns unterzeichnet. Es gab aber auch nie einen schriftlichen Auftrag oder Werksvertrag.
1. kann nach so langer Zeit noch eine Schlussrechnung gestellt werden?
2. wer ist in der Beweispflicht wenn es keine Rapporte gibt?
Nie wieder würde ich einen Bekannten für den Bau beauftragen...
Vielen dank schon mal für Eure Meinungen und Vorschläge.

Name:

  • Prescher
  1. Da passiert Ihnen sicher nichts, auch dann nicht wenn Sie nicht zahlen! 28.10.2011    

    Foto von Markus Reinartz

    Werter Forumsteilnehmer,
    eine Schlusszahlung ist wie der Name schon sagt eine Schlusszahlung. Dann nochmals Nachforderungen zu stellen, gestaltet sich für den Unternehmer eher schwierig. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nachforderungen aber nicht ausgeschlossen. Die sind aber bei Ihnen sicher nicht gegeben.
    Die Beweislast trägt in der Regel immer Derjenige der sich drauf beruft, dass ein Umstand sich denn dann so zugetragen hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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