Wärmeleitgruppe Kellerdämmung
BAU-Forum: Baustoffe

Wärmeleitgruppe Kellerdämmung

Hallo,
wir haben in Schleswig Holstein ein Haus mit Keller inkl. Außendämmung Keller über Bauträger bauen lassen. Lt. Wärmeschutznachweis soll im Keller 10 cm Bodendämmung WLG 040 eingebracht werden. Nun ist während der Bauphase durch einen Lichtschacht Wasser in einen der Kellerräume (in dem schon Estrich verlegt war ) eingedrungen, sodass der Estrich wieder rausgestemmt wurde. Hierbei habe ich festgestellt, dass nur 8 cm Dämmung eingebaut wurde. Auf Nachfrage beim Bauleiter hieß es, dass zwar nur 8 cm Dämmung eingesetzt wurde, dafür aber ein günstigerer WLG Wert (035 ).
Ein Lieferschein für das Material existiert nicht, das Material hätte der Subunternehmer auf dem Hof. Da Fotos existieren, die Dämmplatten mit WLG 040 vor dem Haus zeigen (vor Einbau der Kellerdämmung), traue ich dem Subunternehmer nicht und habe gefordert, dass Proben der Dämmplatten aus einem der Keller entnommen werden. Als der Subunternehmer kam um den Estrich aufzuflexen und die Proben zu entnehmen, hatte er als Vergleich leider nur Platten WLG 035 dabei. Somit hatte ich wieder keine reellen Vergleich. Diese Probenentnahme möchte der Estrichbauer jetzt von mir bezahlt haben. sieht es hier mit der Beweispflicht aus?
Zur Prüfung des WLG Werts habe ich mich an Materialprüfanstalten gewandt. Die wollen allerdings 700-800 € für eine Analyse. Wie
Gibt es günstigere Alternativen, die WLG eindeutig zu bestimmen?
Viele Dank für ihre Hilfe
  • Name:
  • Esrom
  1. Wenn Sie Verzögerung in Kauf nehmen wollen

    Hallo Frau/Herr Esrom,
    es ist in Ihrem Beitrag nicht ganz klar geworden ob Ihr Haus schon komplett fertig gebaut ist, oder ob nur der Keller schon steht. Wenn Sie noch andere Vermutungen haben, dass etwas nicht in Ordnung ist, so würde ich ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einleiten.
    Da die Bauabnahme vermutlich noch nicht durchgeführt wurde liegt die Beweislast beim Unternehmer und die von Ihnen entnommenen Materialproben, Fotos, Material-Kennzeichnungen sind keine schlechten Argumente für einen Anscheinsbeweis. Wenn da der Unternehmer nichts hervorzaubert wie das Material klassfiziert ist haben Sie letztlich gute Karten.
    Jedoch benötigen Sie etwas Zeit dies so durchzuziehen, da während dessen die Baustelle ruht und der Unternehmer bestimmt keinen Handstreich mehr macht.
    Mit freundlichem Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  2. Wärmeleitgruppe Kellerdämmung

    Hallo Hr. Bühler,
    das Haus ist komplett fertig gebaut. In der Bauabnahme haben wir die Kellerdämmung nur unter Vorbehalt abgenommen. Zu den Fotos, die den WLG Wert 040 zeigen, meinte der Subunternehmer nur, dass das Material versehntlich dort abgeladen wurde und für eine andere Baustelle vorgesehen war. Er hat auch ein Schreiben verfasst, in dem er mir zusichert, dass nur Platten der WLG 035 eingebaut wurden. Gibt es nach der Bauabnahme noch Möglichkeiten? Ich habe die Befürchtung dass es heißen könnte, man stemmt den kompletten Estrich wieder heraus. Da wir schon in dem Haus wohnen, wäre das die schlechteste Variante. Soll ich den Subunternehmer einfach bezahlen und alles auf sich bewenden lassen?
    MfG
    Esrom
  3. wenn Sie pingelig sein wollen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    können Sie darauf hinweisen, dass 8 cm WLG 035 dämmtechnisch nicht gleichwertig mit 10 cm WLG 040 sind (Formel: Wärmedurchlasswiderstand R = Dicke/Lambda). Gleichwertig wären 8,75 cm, es fehlen also 10 %. Allerdings macht das beim Heizenergieverbrauch bei 100 m² Grundfläche nur ca. 15 Liter Heizöläquivalent p.a. aus, ca. 10 € im Jahr.
    Sie können ja versuchen, aus diesem Grund bis zu 200 € Ausgleich zu erhalten (20 Jahre, abgezinst). Einen ähnlichen Betrag (ca. 1,50 €/m²) hätte der Unternehmer gespart, wenn er 80 mm WLG 040 statt 100 mm eingebaut hätte, was ich viel eher glaube als die Geschichte mit der falsch abgeladenen Dämmung für ein anderes Objekt (80 mm WLG 035 wären kostenneutral).
    Vielleicht ist Ihnen aber der 2 cm höhere Keller die 150 € Wert, oder auch das weiterhin gute Verhältnis zur Firma. Dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

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