Sicherheitvorschrift Baustelle
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Sicherheitvorschrift Baustelle

Laut Sozialgesetzbuch sind Sicherheitsvorschriften einzuhalten, Sicherheitsbeauftragten einzustellen, ... und das alles soll der Versicherungsunternehmer vornehmen.

Heißt es: Der Bauherr muss nach Anmeldung der Bauarbeiten bei BG Bau bezüglich der Sicherheit auf der Baustelle nicht selbst aktiv werden, sondern nur passiv nach Anweisungen der BG Bau?

Und wenn keine Anweisung?

S Tude

  1. falsch

    Der Bauherr ist verantwortlich und muss aktiv werden. Er muss dafür sorgen dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, inklusive. Absperrungen, Straßensperrungen, Versicherungen und Meldung an die BG. Der Bauherr ist auch verantwortlich wenn Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Die BG kassiert nur und gibt keine Anweisung. Der Bauherr kann seine Pflichten auch deligieren, z.B. an Architekt oder Bauleiter.

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