BBG Hausbesuch in Einklang mit den Grundgesetz?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

BBG Hausbesuch in Einklang mit den Grundgesetz?

Hallo Leute,
die Sache klingt vielleicht etwas an den Haaren herbei gezogen, aber ich bin nun einmal von Haus aus ein Erbsenzähler ;)
Ich habe in 2005 ein Blockhaus zu, na sagen wir mal, 99,975 % in Eigenleistung hoch gezogen. Die verbleibenden 0,025 % habe ich der BBG gemeldet.
Und, wen wundert es. Die Zahlen geben Anlass zur Nachfrage seitens der BBG. Da die angegeben Arbeitsstunden zu gering sind wollen die jetzt eine Stellungnahme, ggf. Handwerkerrechnungen etc.
Da ich ja zur Auskunft verpflichtet bin, werde ich auch Stellung nehmen. Fragt sich nur, ob es der BBG ausreichen wird.
Was geht die eine Rechnung für die Heizung an? Es dürfte doch langen, wenn ich die ausführende Firma und den Arbeitsumfang nenne, oder?
Eigentlich geht es mir aber um den angedrohten Ortstermin. Nur weil ich alles alleine gemacht habe und keine Helferstunden nachweisen muss/kann soll ich mir einen Tag frei nehmen und die Personen auch noch in mein Haus lassen?
Im Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt. Und ich gehe einmal davon aus, das die Begehung (Eindringen in meine Privatsphäre) nicht richterlich genehmigt ist.
Uns selbst wenn ich aus irgendwelchen Gründen als "Unternehmer" hierzu gezwungen bin, was ist mit meiner minderjährigen Tochter, die im selben Haushalt lebt. Kann ich dann nicht als Erziehungsberechtigerter ihre Interessen nach Artikel 13 GG wahren?
So, will jetzt einmal schließen. Ist ja kein Jura Forum hier ;)
Habe nur Probleme mit dem großspurigen Auftreten der BBG. Da ich mir nicht's vorzuwerfen habe, würde ich es hier gerne "knallen" lassen. Rechtsschutz sei Dank ...
  • Name:
  • iiXii
  1. Die kommen doch wegen Ihrer Tochter!

    steht doch alles im Grundgesetz Artikel 13:
    " (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden. "
    ganz am Ende. schwarz auf weiß. scheint zuzutreffen.
    Gruß Thiele
  2. @Sven / Thread 163

    Ok.
    das sehe ich ähnlich. aber was heißt die Stunden werden geschätzt?
    Ich soll der BBG die Stunden nachweisen (Eigenbaunachweis), das was dort steht gefällt nicht, da zu wenig (gibt kein Geld). Die BBG schätzt sich das also die Kassen voll, oder wie soll ich das verstehen.
    Was soll eigentlich der Ortstermin bringen. Das Haus ist fertig und bewohnt. Jetzt sieht doch keiner mehr, wer die Fermacell Platten an die Wand geschraubt oder die Wasserleitungen gelötet hat.
    das gute ist, die bbg will etwas von mir! mein Geld!
    Und sooo teuer wird's vor Gericht schon nicht werden,
    ich bin Versichert.
    Außerdem gebe ich das Geld dann lieber meinem Anwalt. Der ist wenigstens nett dafür. ;)
    • Name:
    • iiXii
  3. Was sollen die Faxe?

    Sie haben der BG gegenüber eine Nachweispflich hinsichtlich der erbrachten Eigen- bzw. Fremdleistungen. Idealerweise regelt man das in Ihrem Fall dort wo die Unterlagen sind (also bei Ihnen zu Hause). Weiterhin denke ich das die BG so häufig besch ... en wird das ein gewisses Maß an Misstrauen nachvollziehbar (und im Sinne der Beitragsgerechtigkeit auch wünschenswert ist). Immerhin nimmt man im Fall der Fälle die Leistungen der BG gerne in Anspruch.
    Was mich beruhigt ist die Tatsache das Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen vermutlich was 'husten' wird was die Kostenübernahme in diesem Fall angeht. Streitigkeiten die in Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen sind nämlich in aller Regel von der Leistung ausgeschlossen (und das freut mich dann als Beitragszahler einer Rechtsschutzversicherung der ansonsten derartige Verfahren mitfinanzieren darf).
  4. und wer beschützt mich vor dem Kind ;)

    Hallo Klaus-Peter Thiele.
    LAchen erlaubt ;)
    • Name:
    • iiXii
  5. Herr Alde

    ... sie sind nicht zufällig bei der BBG beschäftig?
    Ich möchte mich nicht vor den Zahlungen drücken. Es stinkt mir aber gewaltig, dass ich der Falschauskunft bezichtigt werde. Anders kann ich das Auftreten der BG nicht deuten.
    Ich habe die letzten Jahre einen Landwirtschaftlichen Betrieb geführt. Der Umgang mit dieser BG war jederzeit höflich und zuvorkommend. Auch weiß ich von der Wichtigkeit der BG, durch einen Unfall (Querschnitt) im Bekanntenkreis.
    Wem also mein Wort (Unterschrift auf dem Selbstbaunachweis) nicht genügt, der soll doch bitteschön den Gegenbeweis führen. Ich werde mich meiner Nachweispflicht nicht entziehen aber die paar Rechnungen (wenn ich die denn Rausrücke) kann ich auch Faxen. Dafür muss sich der BBG Mensch nicht bei mir aufwärmen und die Luft wegatmen.
    Nicht's für ungut ... ich habe halt einen tierischen Hals ...
    • Name:
    • iiXii
  6. Nö, ...

    Nö,, aber in einem früheren Leben bei einer Krankenkasse. Daher bin ich mit Betrug und korrespondierendem Anspruchsdenken in diesem Bereich leider nur zu gut vertraut. Wenn ich Ihnen damit Unrecht getan habe tut es mir leid und ich möchte mich in aller Form entschuldigen.
    Ich vermute allerdings das der Hausbesuch des BG-Menschen auch dem Zweck dient den tatsächlichen Umfang Ihres Baus zu überprüfen und sich einen Eindruck des versicherten Vorhabens zu verschaffen.
    Ich bekomme übrigens einen 'Hals' wenn ich lese das auf Kosten einer Versichertengemeinschaft Rechtsstreitigkeiten geführt werden sollen die sich mit geringstem Aufwand vermeiden lassen. Das Sie über einen Hausbesuch nicht gerade glücklich sind ist mir auch klar, aber andererseits ist die BG auch von Gesetzes wegen gehalten die Termine annehmbar (also mit Vorlauf) zu gestalten. Fragen Sie den Menschen nach dem genauen Grund seines Besuchs und schildern Sie Ihre Schwierigkeiten bei der Terminsetzung (Tag Urlaub usw.).
  7. Argumentationshilfe

    Hallo Klaus-Peter,
    nützliche Infos findest Du in der folgenden Diskussion:
    Gruß, Uwe
    • Name:
    • Uwe Recknagel
  8. Danke Uwe, aber ...

    Danke Uwe, aber der Klaus-Peter wollte das gar nicht wissen, sondern ich : O
    Sehr guter Link, der meine Auffassung bestätigt.
    Ich bin einmal mehr der Trottel, der die paar Helferstunden angegeben hat. Anstatt jetzt die Rechnung zu stellen, wird gebohrt ob's da nicht mehr zu holen gibt.
    So sinnvoll die BG's auch sind, darf man nicht vergessen das es sich um eine Versicherung handelt. Und wie Versicherungen zum Thema Geld stehen ist nun wirklich kein Geheimnis.

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