Meine Frau und ich sind noch beide berufstätig. Wir besitzen zusammen ein Grundstück und wollen in den nächsten 2 Jahren bauen. Den nötigen Bauantrag werden wir demnächst beim Bauamt abgeben.
Zusammen liegen wir zurzeit unter der Einkommensgrenze von ca. 81.800,- € p.a.. Vor einigen Jahren habe ich (noch unverheiratet) eine Eigentumswohnung zur Geldanlage gekauft um später ein gutes Startkapital für was Eigenes zu haben. Diese müssen wir nun vor Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen um eben bauen zu können.
Nun meine Fragen:
1. Da ein Veräußerungsgewinn meinem Einkommen angelastet würde, können wir durch eine getrennte Veranlagung die Eigenheimzulage trotzdem erhalten?
Das Grundstück haben wir zusammen gekauft!
2. Was wird eigentlich vom Einkommen abgezogen?
- Werbungskosten
- neg. Einkünfte aus V+V?
.-?
Wäre Schade, wenn wir Aufgrund unserer Planung (zuerst das Haus und dann Kinder) keine Eigenheimzulage bekommen würden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Gruß
Jö