Schallschutz in Bezug auf Wasserleitungen
BAU-Forum: Bauphysik
Schallschutz in Bezug auf Wasserleitungen
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Mietwohnung oder Eigentum?
Bei einer Mietwohnung bleibt nur der Auszug. Bei einer Eigentumswohnung bleibt nur die Klage gegen den Verkäufer weil die Wohnung nicht abgeschlossen ist. Schallschutz und Brandschutz gehören zu Abgeschlossenheit. Allerdings ist nach der Beschreibung der Pfusch so extrem, dass es trotzdem extrem schwierig wird, einen Beweis anzutreten. Machen sie auf jeden Fall ein Lärmprotokoll. -
Es ist Eigentum
Es ist eine Eigentumswohnung und ich habe noch Gewährleistung. Danke für die Antwort. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie es gemeint ist. Wenn ich recht habe und der Pfusch extrem, dann muss das Gutachten ja aussagekräftiger sein, als bei wenig Pfusch. Ich hatte gehofft, jemand hier hat den Fehler ähnlicher Probleme gefunden. SV sagt, Trittschall ist oft trotzdem im Grenzbereich, aber auch die anderen Geräusche sind krass. -
Verjährung hemmen und wie in einem Kriminalfall ermitteln
Schallschutz gehört zur Abgeschlossenheit, dazu gibt es eine DINAbk.. Beschaffen sie sich die Bauunterlagen und Bauprotokolle und lassen sie sich die Abnahmeprotokolle und die Fotos des Bauleiters geben. Kritisch wird es, wenn Errichtet der WEGAbk. noch die Mehrheit haben. Kritisch wird es, wenn der Verwalter die Akteneinsicht verweigert. Klagen nach WEG sind aussichtslos bzw. langwierig. Am besten ist es, wenn sie in den Unterlagen und Plänen Hinweise auf Schlamperei finden. Rechnen sie damit, den Kauf rückabzuwickeln oder sie ertragen den Schall ein Leben lang. Sie brauchen Fachanwälte. Und am Ende kommt die Erkenntnis: NIE wieder WEG! -
Ergänzung
Sie kommen um ein Schallschutzgutachten nicht drum herum. Sie schreiben eine Mängelanzeige an die Hausverwaltung des Gemeinschaftseigentums:"Aus der Wohnung über uns sind sehr häufig Schallemmisionen wahrzunehmen, welche unserer Einschätzung nach deutlich über das zumutbare Maß (DINAbk. 4109) hinaus gehen. Dies betrifft
- Trittschall durch die Wohnungstrenndecke
- Luftschall durch die Wohnungstrenndecke
- Installationsschall (Bad/WC)
Da die Ursache des mangelhaften Schallschutzes mit Sicherheit im Gemeinschaftseigentum liegt, fordere ich Sie hiermit auf, entsprechende Untersuchungen namens der WEGAbk. zu beauftragen oder ggf. gleich ein selbständiges Beweissicherungsverfahren am zuständigen Amtsgericht inkl. Erstattung eines entsprechenden Schallschutzgutachtens zu beantragen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich bei entsprechenden Schallschutzmessungen keine Überschreitung des vertraglich zugesicherten Schallschutzes ergeben, erkläre ich mich bereit, die Gutachterkosten zu übernehmen."
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Vielen Dank!
Vielen herzlichen Dank, ich habe schon an den Bauträger geschrieben, werde das bei der WEGAbk. nachholen. -
Ursachen
Ob in die Wand gestemmt oder mit Vormauerung ist fast egal, so lange es richtig ausgeführt wurde. Wenn die Leitung schlecht gedämmt wurde und z. B. in Teilen direkt eingemörtelt wurde, führt dies in beiden Fällen zu ner Verbindung, die Vibrationen (Körperschall) überträgt. In der Fläche, gerade in harten Materialien (Beton, Metallrohre usw.), wird Körperschall dann gut weitergeleitet.Die "schuldige" Stelle einzugrenzen geht relativ schnell, die Ursache dann genau festzulegen und zu beseitigen kann ne halbe Badsanierung zur Folge haben.
Gerade wenn der Verantwortliche (evtl. der Bauträger) den Mangel nicht anerkennt, wird zusätzlich zum Gutachter sehr schnell auch der Rechtsanwalt erforderlich.
Dass man aus benachbarten Wohnungen "was" mitbekommt ist nicht unüblich und nicht automatisch ein Mangel, die Dosis macht das Gift... aber das kann der Gutachter schnell bewerten.
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Immer schön den Dienstweg einhalten!!!
"Vielen herzlichen Dank, ich habe schon an den Bauträger geschrieben, werde das bei der WEGA nachholen."Als Wohnungseigentümer schreiben Sie ihre Mängelanzeige nur für Ihr Sondereigentum direkt an den Bauträger. Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum schreiben Sie die Mängelanzeige an die WEGAbk., also an deren Hausverwaltung, denn die HV muss die Mängel am Gemeinschaftseigentum im Namen aller Wohneigentümer beim Bauträger anmelden.