NW zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste nach GEG bei Umnutzungen/Ausbau von bestehenden Gebäuden
BAU-Forum: Bauphysik
NW zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste nach GEG bei Umnutzungen/Ausbau von bestehenden Gebäuden
Hallo, meine Frage bezieht sich auf das neue Gebäudeenergiegesetz. Nach § 51 GEG darf der Transmissionswärmeverlust meines geplanten Ausbaus nicht höher sein als das 1,2-fache eines Referenzgebäudes. Das GEG gibt für das Referenzgebäude U-Werte für einzelne Bauteile an.
- Gilt der Nachweis als erfüllt, wenn jeder meiner Bauteile einen geringeren U-Wert hat, als die im GEG angeben?
- Oder geht das nicht, weil man noch Wärmebrücken berücksichtigt?
- Oder werden diese auf beiden Seiten berücksichtigt (geplantes Gebäude und Referenzgebäude)?
Mit freundlichen Grüßen
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Energieberater ...
Energieberater nennen sich die, die da durchblicken ;)
- Frage 1: ja
- Frage 2: sofern man Fördermittel einwerben will, vermutlich ja
- Frage 3: verstehe ich nicht
PS: In manchen Bundesländern (z.B. Berlin) gibt es erhöhte Anforderungen an den Nachweis des baulichen Wärmeschutzes.
Da Du aber vermutlich (sowieso) eine Baugenehmigung brauchst, frage den von Dir beauftragten Planer.
Was hast Du denn vor? Und wurde ein Planer eingeschaltet?
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Anbau, Ausbau, Umnutzung ...?
- Wohngebäude / Nichtwohngebäude?
- Wird das Bestehende beheizte Bauwerksvolumen durch den Ausbau erweitert?
- Um wieviel m³?
- Werden auch Teile des Bestandsgebäudes energetisch ertüchtigt?
Danach ist dann zu differenzieren was einzuhalten ist:
a) Bauteilkatalog,
b) der separater bilanzieller Nachweis für den Anbau
c) Bilanz für Gesamtgebäude mit 1,2-fach-Regel (früher 140 %-Regel)