Wanddurchbruch für Kachelofen: Statik, Genehmigung & Kosten im Überblick
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Wanddurchbruch für Kachelofen: Statik, Genehmigung & Kosten im Überblick

Wanddurchbruch beim Kachelofenbau
  • Name:
  • Erika
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Ein ungesicherter Wanddurchbruch kann zum Einsturz von Bauteilen führen.

    🔴 Gefahr: Beschädigung von Elektroleitungen oder Wasserrohren beim Durchbruch möglich.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäßer Anschluss des Kachelofens kann zu Kohlenmonoxid-Vergiftung führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ein Wanddurchbruch für einen Kachelofen ist ein komplexes Vorhaben, das sorgfältige Planung und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen erfordert. ? Ein unsachgemäßer Wanddurchbruch kann die Statik des Gebäudes gefährden.

    Statische Prüfung: Vor jedem Wanddurchbruch muss ein Statiker die Tragfähigkeit der Wand beurteilen. Er berechnet, ob die verbleibende Wandkonstruktion die Lasten sicher ableiten kann. Die statische Berechnung ist die Grundlage für die Planung des Durchbruchs und eventuell notwendiger Abstützmaßnahmen.

    Baugenehmigung: Ein Wanddurchbruch ist in der Regel genehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt nach den erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen. Die Baugenehmigung stellt sicher, dass der Durchbruch den geltenden Bauvorschriften entspricht.

    Brandschutz: Achten Sie auf den Brandschutz. Der Kachelofen muss sicher betrieben werden können, ohne Brandgefahr darzustellen. Die Wand um den Ofen herum muss aus nicht brennbaren Materialien bestehen oder entsprechend geschützt werden.

    Kosten: Die Kosten für einen Wanddurchbruch variieren je nach Aufwand und Region. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für den Statiker, die Baugenehmigung, die Handwerkerleistungen und eventuelle Materialkosten. Holen Sie mehrere Angebote ein, um die Kosten zu vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachbetrieb für den Kachelofenbau und den Wanddurchbruch. Lassen Sie sich umfassend beraten und holen Sie alle erforderlichen Genehmigungen ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Tragwerken und deren Standsicherheit befasst. Sie ist entscheidend für die Sicherheit von Gebäuden und Konstruktionen.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lasten, Baustatik
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der Bauvorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt
    Brandschutz
    Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Brandmelder, Löschmittel
    Kachelofen
    Ein Kachelofen ist ein Warmluftofen, der Wärme durch die Verbrennung von Holz oder anderen Brennstoffen erzeugt und diese über Kacheln an den Raum abgibt. Er zeichnet sich durch eine lange Wärmespeicherfähigkeit aus.
    Verwandte Begriffe: Speicherofen, Warmluftofen, Heizkamin
    Wanddurchbruch
    Ein Wanddurchbruch ist die Öffnung einer tragenden oder nichttragenden Wand, um einen Durchgang oder eine Verbindung zwischen zwei Räumen zu schaffen. Er erfordert in der Regel eine statische Prüfung und gegebenenfalls eine Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Mauerdurchbruch, Öffnung, Tragwerk
    Tragwerk
    Das Tragwerk ist die tragende Struktur eines Gebäudes oder einer Konstruktion, die die Lasten aufnimmt und ableitet. Es besteht aus verschiedenen Bauteilen wie Wänden, Decken und Stützen.
    Verwandte Begriffe: Statik, Lasten, Baustatik
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Gesetz, das die baulichen Vorschriften und Anforderungen für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden regelt. Sie ist auf Landesebene geregelt.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Baurecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist ein Wanddurchbruch für einen Kachelofen genehmigungspflichtig?
      Ja, in den meisten Fällen ist ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig. Sie sollten sich vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Bauamt erkundigen und die erforderlichen Genehmigungen einholen. Dies stellt sicher, dass der Durchbruch den geltenden Bauvorschriften entspricht und keine rechtlichen Probleme entstehen.
    2. Warum ist eine statische Prüfung vor dem Wanddurchbruch notwendig?
      Eine statische Prüfung ist notwendig, um die Tragfähigkeit der Wand zu beurteilen und sicherzustellen, dass der Durchbruch die Statik des Gebäudes nicht gefährdet. Ein Statiker berechnet, ob die verbleibende Wandkonstruktion die Lasten sicher ableiten kann und welche Abstützmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.
    3. Welche Brandschutzmaßnahmen sind beim Kachelofenbau zu beachten?
      Beim Kachelofenbau sind Brandschutzmaßnahmen wichtig, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Die Wand um den Ofen herum muss aus nicht brennbaren Materialien bestehen oder entsprechend geschützt werden. Zudem muss der Ofen fachgerecht angeschlossen und betrieben werden, um Brandgefahr zu vermeiden.
    4. Wie finde ich einen geeigneten Fachbetrieb für den Wanddurchbruch und den Kachelofenbau?
      Suchen Sie nach Fachbetrieben mit Erfahrung im Kachelofenbau und Wanddurchbrüchen. Achten Sie auf Referenzen und Bewertungen anderer Kunden. Ein seriöser Fachbetrieb wird Sie umfassend beraten und Ihnen ein detailliertes Angebot erstellen.
    5. Welche Kosten sind mit einem Wanddurchbruch für einen Kachelofen verbunden?
      Die Kosten für einen Wanddurchbruch variieren je nach Aufwand und Region. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für den Statiker, die Baugenehmigung, die Handwerkerleistungen und eventuelle Materialkosten. Holen Sie mehrere Angebote ein, um die Kosten zu vergleichen.
    6. Was passiert, wenn ich den Wanddurchbruch ohne Genehmigung durchführe?
      Ein Wanddurchbruch ohne Genehmigung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise Bußgeldern oder der Anordnung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zudem kann es zu Problemen mit der Gebäudeversicherung kommen, wenn Schäden durch den unsachgemäßen Durchbruch entstehen.
    7. Wie lange dauert ein Wanddurchbruch für einen Kachelofen?
      Die Dauer eines Wanddurchbruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Durchbruchs, der Beschaffenheit der Wand und den erforderlichen Abstützmaßnahmen. In der Regel dauert der Durchbruch selbst nur wenige Tage, jedoch kann die Planung und Genehmigung einige Wochen in Anspruch nehmen.
    8. Muss ich während des Wanddurchbruchs mit Lärm und Staub rechnen?
      Ja, ein Wanddurchbruch ist in der Regel mit Lärm und Staub verbunden. Es ist ratsam, die Nachbarn vorab zu informieren und Maßnahmen zum Schutz vor Staub zu ergreifen, wie beispielsweise das Abdecken von Möbeln und das Abdichten von Türen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Statische Berechnung für Wanddurchbrüche
      Erläuterung der notwendigen Berechnungen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit.
    • Genehmigungsverfahren für bauliche Veränderungen
      Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen für eine Baugenehmigung.
    • Brandschutzbestimmungen für Kachelöfen
      Hinweise zu den geltenden Vorschriften und Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden.
    • Kostenplanung für Kachelofenbau
      Übersicht über die verschiedenen Kostenfaktoren und Möglichkeiten zur Kosteneinsparung.
    • Alternativen zum Kachelofen
      Vergleich verschiedener Heizsysteme und deren Vor- und Nachteile.
  2. Naja, auch so etwas gibt es noch in Deutschland!

    Foto von Markus Reinartz

    Grüß Gott allerseits,

    leider muss ich heute das Wissen der Forumsteilnehmer anzapfen, weil ich allein nicht mehr weiterkomme.

    Es geht um ein großes Einfamilienhaus, das ca. 1935 gebaut wurde. Der Ofenbauer hat im EGAbk. ein Loch (ca. 40 cm breit) in die Tragwand (ca. 24 cm stark) gestemmt, um den Heizung dort durch die Wand zu führen. Diese Maueröffnung befindet sich links neben der Wohnzimmertür (ca. 100 cm breit). Dazwischen steht jetzt nur noch ein Mauerstreifen von max. 10 cm Breite als einziges Auflager für den Türsturz.

    Dieser Mauerstreifen ist leider nicht sehr massiv, es sind dort von der Türseite her auch Holzteile (Latten o.ä.) zu erkennen, die vertikal in die Wand eingelassen sind. Wenn dieser mit Kalkmörtel gemauerte Mauerstreifen abbröckelt, ist die Tragwand auf einer Breite von ca. 150 cm ohne Auflager.

    Einen Sturz konnte der Ofenbauer nicht einbauen, weil die Maueröffnung auf der linken Seite direkt an den in die Wand eingemauerten Schornstein anschließt. Der Ofenbauer ist der Meinung, dass die Tragfähigkeit der Wand auch ohne Sturz gewährleistet ist, weil sich die Last in der Wand verteilt.

    Bisher ist noch nichts passiert. Trotzdem habe ich ein mulmiges Gefühl. Wie ich jetzt festgetellt habe, hat das Haus nur Holzbalkendecken, die die Lasten kaum verteilen dürften.

    Außerdem ging ich zunächst davon aus, dass ein Bauhandwerker zumindest Grundkenntnisse in der Baustatik haben muss und ich mich deswegen auf den Ofenbauer verlassen kann. Jetzt musste ich leider feststellen, dass mein Vertragspartner, der sich "Grundofenspezialist" nennt, nur ein Handelsgewerbe angemeldet hat und nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Trotzdem plant er die Kachelöfen selbst und lässt sie dann von Kachelofenbauern setzen.

    Vielen Dank. Eine Türe ohne Sturz?!
    Das kann ja nun echt nicht wahr sein. Das mag zwar mal für den Moment halten aber wenn Sie die Türe drei mal feste zuschlagen bekommen Sie Risse in die Wand. Außerdem ist die Wand natürlich auch dann nicht Standsicher.
    Ihr Ofenbauer darf ja gar nicht mauern sodann er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
    Der soll gefälligst dafür Sorge tragen, dass die Wand mit der Türöffnung korrekt und standfest und ohne "hoffentlich hält das" hergestellt wird.
    Nötigenfalls durch Beauftragung eines Maurers sodann der Ofenbauer selbst nicht über einen Befähigungsnachweis verfügt und auch nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Also, ein Sturz über der Tür ...

    Also, ein Sturz über der Tür ...
    • Name:
    • Erika
  4. Stellen Sie Fotos ein!

    Foto von

    Also, ein Sturz über der Tür ist schon vorhanden. Nur hat der Ofenbauer das Auflager dieses Sturzes auf einen Mauerstreifen von maximal 10 cm Breite verringert, weil zwischen dem Schornstein und der Tür nur 50 cm Mauer stehen und das Loch für den Heizung 40 cm breit sein musste.

    Reicht dieser ca. 10 cm breite Mauerstreifen als Auflager für den Türsturz rein rechnerisch aus? Man kann das was Sie beschrieben haben, so, aber auch so verstehen. Sie hatten auch geschrieben, dass er keinen Sturz einbauen konnte. Ich habe zwar jetzt geschnallt, dass Sie vermutlich oberhalb des Wanddurchbruches gemeint hatten aber geschrieben hatten Sie dies nicht. Es wäre einfacher, wenn Sie ein Foto einstellen würden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich ...

    Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich ...

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Es kommt halt auf die Wand und den Stein in dem Bereich als solches an!

    Foto von

    Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich unklar ausgedrückt haben sollte. Es ist eigentlich ganz einfach:

    In der Tragwand befinden sich links der Schornstein und rechts die Türöffnung. Der Abstand zwischen beiden beträgt ca. 50 cm.

    Der Ofenbauer hat direkt neben dem Schornstein ein Loch mit einer Breite von ca. 40 cm in die Tragwand geschlagen und nur ca. 10 cm Mauerwerk neben der Tür stehen lassen. Dieser schmale Mauerstreifen von ca. 10 cm bildet jetzt das Auflager für den Türsturz, ist aber in sich nicht stabil.

    Wenn dieser Mauerrest von ca. 10 cm Breite abbröckelt oder einknickt, ist die Tragwand auf einer Breite von ca. 150 cm ohne Auflager.

    Hier kommen zur Veranschaulichung die Grundrisszeichnung des Ofens und ein Foto. Obs ausreicht ist abhängig von der Konsistenz (Härteklasse, Rohdichte, oder schon zerbröselt wie von Ihnen beschrieben) an.
    Man sieht ja von der Beschaffenheit leider nichts.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  7. Es handelt sich

    Es handelt sich
  8. Statiker hinzuziehen?

    Statiker hinzuziehen?
  9. Haben Sie vielen Dank

    Haben Sie vielen Dank

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Haben Sie vielen Dank" auf die Frage "Wanddurchbruch für Kachelofen: Statik, Genehmigung & Kosten im Überblick" im BAU-Forum "Bauphysik"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Haben Sie vielen Dank" auf die Frage "Wanddurchbruch für Kachelofen: Statik, Genehmigung & Kosten im Überblick" im BAU-Forum "Bauphysik"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Erika
  10. ja, das tu" ich ...

    ja, das tu" ich ...
  11. Danke für Ihre informative Antwort.

    Danke für Ihre informative Antwort.
    • Name:
    • Erika
  12. Eben, genau die Erschütterungen sind es!

    Foto von

    um rote Ziegelsteine mit Hohlräumen, die mit Kalkmörtel gemauert sind.

    Gibt es denn keine Vorschriften, auf welche Länge der Sturz aufliegen muss bzw. wie groß die Grundfläche des Auflagers sein muss?

    Erika ob"s reicht, wird Ihnen nur ein Statiker sagen können. Und ich befürchte, ich kenne die Antwort schon ... für Ihre Antwort.

    Wenn Sie sagen, Sie "befürchten", die Antwort des Statikers schon zu kennen, dann könnte das heißen, dass Sie die "Konstruktion" des Ofenbauers für wagemutig halten.

    Es könnte natürlich auch heißen, dass Statiker immer etwas finden, wenn sie lange genug suchen.

    Es muss ja vielleicht auch nicht immer alles gerichtet werden, was nicht ganz hundertprozentig den Vorschriften entspricht.

    Sie würden mir wirklich helfen, wenn Sie mir sagen würden, ob Sie diesen baulichen Zustand auf sich beruhen lassen würden, wenn es sich um Ihr eigenes Haus handeln würde.

    Es gibt auch viele andere Probleme mit dem Kachelofen, weshalb der Ofenbauer ihn bereits öffnen musste. Bei diesem Anlass habe ich die folgenden zwei Fotos vom Mauerdurchbruch gemacht. Man sieht in der Bildmitte den Heizung auf der Wohnzimmerseite und rechts die roten Ziegelsteine der Tragwand. ja, anhand Ihrer Zeichnung im pdf kommen mir Zweifel an der Lastabtragung.

    Bei dem verbleibenden 10 cm breiten Mauerwerk muss fast davon ausgegangen werden, dass quasi jeder einzelne Stein durch den Abbruch beschädigt wurde (und damit Tragfähigkeit eingebüßt hat). Hochlochziegel haben nämlich üblicherweise ein Maß von 11,5 cm. Bei 10 cm muss folglich hiervon noch was abgestemmt worden sein. Die nach der Änderung verbliebende Tragwirkung des Mauerwerks ist damit möglicherweise über die Ausbildung einer "Gewölbetragwirkung" oberhalb des Ausbruchs zurückzuführen. Diese bringt damit Horizontallasten auf den (hohlen!) Kamin. Ob dieser das aushält, hängt von den Lasten ab, die oben drauf stehen ... Insgesamt kann ich mir nicht vorstellen, dass der Kamin planmäßig zum Abtragen von Lasten vorgesehen bzw. sicher geeignet ist.

    Dies alles unterstellt, dass keine zusätzliche lastabtragenden Konstruktionen eingebaut wurden. Müsste man natürlich hinterfragen ... Es steht fest, dass der Ofenbauer keinerlei lastabtragende Konstruktionen eingebaut hat.

    Es steht auch fest, dass von den Ziegelsteinen 5-6 cm abgestemmt wurden. Denn von der Türseite her kann man erkennen, dass die Türzarge nicht an den Ziegelsteinen anliegt. Zwischen den Ziegelsteinen und der Türzarge befinden sich in der Wand (in vertikaler Richtung) hölzerne Latten (oder schwache Kanthölzer), die von einem ganz unhomogenen Mauerwerk (ca. 4-5 cm breit) umgeben sind.

    Das heißt, dass die Ziegelsteine nur noch eine Breite von max. 5-6 cm haben. Trotzdem gehe ich davon aus, dass sie noch eine gewisse Last tragen, weil sich noch keine Risse gebildet haben.

    Aber was ist, wenn im Haus oder auf der Straße Erschütterungen oder andere Einwirkungen auftreten? Sie haben doch alle Möglichkeiten der Welt eine ordentliche Lastabtragung einbauen zu können. Ist doch gar kein Problem, so wie ich das sehe.
    Beauftragen Sie einfach Jemanden der sich damit auskennt, dann wird man dass Problem sicher lösen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

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