Bessere Schallisolierung, abhäng. vom Baujahr?
BAU-Forum: Bauphysik

Bessere Schallisolierung, abhäng. vom Baujahr?

Guten Tag,
zurzeit bewohne ich eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus (MFH). Diese ist in den 1960er Jahren erbaut und nervt durch diverse Schallbelästigungen (Gespräche aus Nachbarwohnung deutlich vernehmbar trotz 24er Wand, Abwaschgeräusche aus der darunterliegenden Küche sind in meiner kompletten Wohnungdeutlich vernehmbar, vermutlich fehlende Trittschalldämmung im Fliesenboden unten, usw.)
Nun trage ich mich mit dem Gedanken eine Eigentumswohnung zu erwerben, möchte aber nicht vom Regen in die Traufe geraten.
Daher die Frage ab welchen Baujahren ein stärkeres Augenmerk auf Schallisolierungen gelegt wurde, ggf. welche Normen hier gelten und ob auf die Materialwahl der Bauausführung zu achten ist (Ziegel besser als KS, KS besser als Gipsständerwerk)?
Mit freundlichen Grüßen, Dirk
  • Name:
  • Dirk
  1. DIN 4109

    Der in der DINAbk. 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegte und bauaufsichtlich geforderte Mindestschallschutz ist nur ein Schallschutz gegen unzumutbare Belästigungen, sodass nach den Anforderungen des Mindetsschallschutzes gebaute Häuser heutigen Ansprüchen kaum genügen.
    Es gibt aber Gerichtsurteile, wonach bei Eigentumswohnungen, die mit Attributen wie Komfort, luxuriös, modern etc. beworben werden auch ein erhöhten Schallschutz vorhanden sein muss. Allerdings wurde dies bei den Planungen von Eigentumswohnalagen anscheinend nicht immer berücksichtigt, da es auch bei relativ jungen Gebäuden oft Probleme wegen zu geringen Schallschutzes gibt.
    Ich sehe als praktikable Möglichkeit nur, dass Sie Verkäufer von Eigentumswohnungen direkt nach dem der Gebäudeplanung zugrundeliegenden Schallschutzniveau fragen und sich wenn möglich auch vor dem Kauf Einsichtnahme in die Planungsunterlagen des Gebäudes verschaffen und sich zur Bewertung Sachverständiger Hilfe bedienen.
    Gruß
  2. ergänzend zum Vor"Schreiber" noch folgendes: da man weiß, ...

    ergänzend zum Vor"Schreiber" noch folgendes:
    da man weiß, dass die Forderungen aus der DINAbk. 4109 nicht mehr mit den heutigen Anforderungen übereinstimmen, geht die deutsche Rechtsprechung davon aus, dass der Schallschutz geschuldet ist, der heute mit dnm üblichen Aufwand und unter Einhaltung der heute geltenden allgein anerkannten Regeln erreichbar ist. Und dieser erreichbare Schallschutz ist höher als früher.
    M.E. können Sie allerdings bei einer gekauften Immobilie nicht so ohne weiteres und schnell, vor [!) Kaufvertragsunterzeichnung feststellen, welcher Schallschutz vorliegt. Möglich wohl nur mit einem aufwendigen Schallschutzgutachten und Bewertung und Einschätzung des Schallschutzniveaus im Gutachten- vor dem Kaufvertrag.
    Nach Kaufvertrag bedeutet das hinsichtlich Schall, da hier auch subjektive Faktoren hineinspielen, meistens Streit, Ärger, viel Zeit und Geld.
    Wenn Schallschutz für Sie als "gebrantes Kind" absolut wichtig ist, hilft wohl nur selber bauen lassen mit baubegleitender Qualitätskontrolle.
    MfG
    Schwabe
    Außer Selbst wenn Sie ein
  3. Resümee

    Vielen Dank für die Infos,
    ich entnehme der DINAbk. 4109, das es insbesondere in Bezug auf Körperschall keine wirkliche Regelung gibt. Allerdings meine ich mal gehört zu haben, das ab den 90er Jahren grundsätzlich eine verbesserte Bauweise geschuldet und realisiet wurde, z.B. durch das Entkoppeln von Treppenhäusern.
    Ist hier die Neufassung der DIN 4109 gemeint, und ist diese immer noch eigentlich unzureichend und der wirkliche Objektzustand mehr oder weniger Glücksache, auch bei neueren Objekten?
    MfG Dirk
  4. Schallschutz

    Hallo Dirk,
    " ... Allerdings meine ich mal gehört zu haben, das ab den 90er Jahren grundsätzlich eine verbesserte Bauweise geschuldet und realisiet wurde, z.B. durch das Entkoppeln von Treppenhäusern. "
    Jein. Wie ich schrieb und Sie richtig erkannten, ist das geschuldet, was heute üblicherweise möglich ist, egal ob 1990 und egal ob Treppenhaus. Und bei Treppenhäusern in Mehrfamilienhäusern gehört die Schallentkopplung der Treppenläufe zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und wird somit üblicherweise schallentkoppelt ausgeführt.
    MfG
    Schwabe

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN