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Schallschutz DH-Trennwand (vermutlich die Hundertste)
BAU-Forum: Bauphysik

Schallschutz DH-Trennwand (vermutlich die Hundertste)

Hallo Fachleute,
Bei einer DH-Trennwand 2x 15 cm KS mit 3 cm Luftschicht wurde eine Stahlharfentreppe an der DH-Trennwand mit Elastomerlager befestigt. Ist das eine zulässige Sache? Des Weiteren wurden zur Montage von Wasserleitungen die DH-Trennwand geschlitzt. Ist das zulässig. Ich fürchte nicht! Was sagen die Fachleute dazu? Gibt es eigentlich zu solchen Punkten gute Fachliteratur, mit der sich ein Bauingenieur weiterbilden könnte? Oder muss man hier in jedem Fall auf die Allmacht eines Schallschutzgutachters vertrauen? Vielen Dank für jeden guten Tipp.
  • Name:
  • Ben Krause
  1. "omei" mich wundert

    es schon lang nichts mehr ... solang namhafte Ziegelhersteller 14,5 cm Verfüllziegel mit einer Rohdichte von 2.00! anbieten und damit bei einer 2-Schaligen Haustrennwand mit 4 cm Dämmschale 71 db! bescheinigen ... "so" lange wundert mich gar nichts mehr (!)
    Zulässig ist das "nur" solange solange die Steinhersteller diverse Schlitze abnicken ... "ABER" wenn's Sie den erhöhten Schallschutz in Ihrem Vertrag haben wird langsam Essig mit lustig :-) ... "ALSO" was wurde hinsichtlich Schallschutz vereinbart?
  2. "mmmh"

    Luftschicht? ned Dämmschicht?
  3. kein erhhöhter Schallschutz

    sondern leider Bauträgervertrag mit pauschaler Baubeschreibung und nun steht der Bauherr da und fragt, ob dass so gehen kann. 2 KS-Planbock-Wände mit 4-5 cm Luftschicht entsprechend DINAbk. 4109 Bbl. 1 Abschnitt 2.3: "Bei einer flächenbezogenen Masse von ≥ 200 kg/m² und einer Dicke der Trennfuge ≥ 30 mm darf auf das Einlegen von Dämmschichten verzichtet werden. Der Fugenhohlraum ist dann mit Lehren herzustellen, die nachträglich gezogen werden müssen. "
    Gibt es da tatsächlich keine allgemeinverbindlichen Aussagen über die Zulässigkeit von Schlitzen in der DH-Trennwand, sodass ich letztlich den Steinhersteller fragen muss? Es ist ja doch kein Einzelfall, som dass man denken müsste, es gäbe dartüber hinreichend fundierte Fachartikel oder ganze Bücher?! Und wo kann ich denn was nachlesen zum Thema "Befestigung von leichten Treppenkonstruktionen (Stahlharfentreppe) in Haustrennwänden und der daraus entstehende Einfluss von Trittschall => Körperschalleinleitung in die DH-Trennwand. Der leidige Effekt ist ja weithin bekannt, nur leider scheint es kaum gute Literatur dazu zu geben?! Oder habe ich nur noch nicht die längst gedruckte Bibel des Schallschutzes gefunden?
    Muss man denn wegen jeder Schallschutzfrage tatsächlich einen Schallschutz-Gutachter beauftragen ohne vorher bestimmte Regeldetails abchecken zu können, die einem klarmachen: so kann es gehen / so geht es nicht?
    • Name:
    • B.K.
  4. Das KS Handbuch

    Werter Fragesteller
    gibt's im Internet unter

    Die Schalschutzseiten unter:

  5. Zur Schlitztiefe

    und Breite auch mal den zuständigen Statiker und DINAbk. 1053 befragen.
    Schlitze im Verband gemauert oder nachträglich hergestellt  -  Nachweis erforderlich?
    Freundliche Grüße
  6. "mit" Kartoffeln gehandelt

    2*15 cm KS Wände mit Rohdichte 2.0 (?) erfüllt locker den DINAbk. 4109 gefoderten Mindestschallschutz von 57 db ... ich denke bei
    der Ausführung ist es dann hinsichtlich Schallschutz egal wie die Trennwanddämmung bzw. Schlitze ausgeführt wurden (!) ...
    erst wenn vertraglich 67 db (erhöhter Schallschutz) festgelegt wurde geht es an's Eingemachte (!) ... "SORRY" aber eine Schallschutzmessung bei der Vertragvorgabe halt ich dann auch nimmer für sinnvoll ... "was" bleibt ist evtl. eine Mängelrüge wegen des Schlitzens (müsste man genauer sehn)
    "Fazit":
    Bei Haustrennwänden sollte man den erhöhten Schallschutz anstreben ... "ABER" das gehört vertraglich festgeschrieben (!)
  7. gängige Rechtsprechung ...

    Mit einer einschalige Trennwand sind ohne weiteres die Mindestanforderungen der DINAbk. 4109 (R'w >= 57 dBAbk.) zu erzielen. Bei zweischaligen Konstruktionen sollten nach gängiger Rechtsprechung mindestens die Anforderungen der Schallschutzstufe II (DIN 4109-10, Entwurf 6/2000) eingehalten sein, d.h. (R'w >= 63 dB). Dies entspricht nach Sachverständigenmeinung dem heutigen Stand des Schallschutzes.
    Zunächst mal würde ich empfehlen Fakten zu schaffen, d.h. eine Messung der Luftschalldämmung der Reihenhaustrennwand durchzuführen, denn pauschal  -  ohne nähere Angaben zu den Flanken (Schalllängsleitung)  -  fischen Sie hier im Trüben.
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