Hallo liebe Fachkollegen,
wer kann mir verraten, was sich hinter EnEVAbk. § 3 Abs. 1 Nr. 1 verbirgt.
"Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Absatz 1 gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden 1. mindestens zu 70 von Hundert durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, ... "
Wer hat den Nachweis zu erbringen, dass dem so ist, bei einem fernwärmebeheizten Gebäude - der Energieversorger?
Nachweis Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
BAU-Forum: Bauphysik
Nachweis Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
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Auslegung der EnEV vom 12.04.02
In der Auslegung zu Fragen der EnEVAbk. vom DIBt wird darauf verwiesen, das der Nachweis in Form einer buchhalterischen Jahresabschlussbilanz vom Erzeuger erfolgen muss, also nicht Aufgabe des Planers ist.
Die diversen Auslegungen sind auf der Internet-Seite der DENA zu finden:Freundliche Grüße
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