Balkon Gefälle: Maximal zulässige Neigung? Vorschriften, Toleranzen & Sanierungskosten
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Balkon Gefälle: Maximal zulässige Neigung? Vorschriften, Toleranzen & Sanierungskosten

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche eine Balkonsanierung mit einem eingeharzten Kieselbelag erstellen lassen.

Dabei wurde allerdings ein Gefälle von zwischen 6,5 % bis 3,5 % realisiert. Während man bei 3,5 % noch recht unauffällig stehen kann, man merkt also die Neigung nicht, steht man bei 6,5 % schon recht unangenehm.

Bisher habe ich nur Vorschriften für minimales Gefälle gefunden. Meine Frage ist nun ob es auch Angaben zu einem maximalen Gefälle gibt?

Interessant fand ich bei meiner Suche ein maximales Gefälle für Rollstuhlrampen von 6 %!

Vielen Dank für entsprechende Hinweise.

Freundliche Grüße,

  • Name:
  • Wolfgang
  1. Balkon-Gefälle: Abweichung vom Plan – Ursachen & Folgen

    Foto von wiki

    Was, bzw. wieviel Gefälle war denn besprochen, geplant und beauftragt?
    Warum ist das Gefälle in der Fläche denn nicht wenigstens gleichmäßig und so sehr unterschiedlich geworden?

    Oder liegt es jetzt an der Art Ihres Nachmessens? Auch dafür gibt es ja Vorschriften.

    Das kann ein erster Versuch der Beschleunigung des Bauwesens durch weniger Regelwerk, durch Vereinfachung der Durchführung und für überschaubare Kosten sein.

    Sorry! Das muss dann aber auch vorher vereinbart werden.

  2. Balkon-Sanierung: Fehlende Planung des Gefälles – Wer haftet?

    Leider nichts!
    Leider wurde das Gefälle nicht im Vorfeld besprochen und somit auch nicht explizit geplant oder beauftragt. Ich gehe davon aus dass ein Handwerksbetrieb sowas fachmännisch ausführt und bei eventuellen Problemen diese bespricht.

    Warum das Ganze dann nicht gleichmäßig ausgeführt wurde würde mich auch interessieren!

    Na ja, das mit dem Nachmessen lasse ich jetzt mal so stehen. Ich traue mir absolut zu mit einer metrigen Wasserwaage und einem Meterstab die Neigung durchaus auf einen halben Zentimeter genau zu ermitteln!

    Weiterhin würde ich eine Beschleunigung des Bauwesens durchaus begrüßen, zwischen Vereinfachung der Durchführung und Pfusch gibt es aber genauso einen Unterschied wie zwischen überschaubaren Kosten und Billigheimer.

    Sorry dass ich hier auch etwas deutlicher antworte.

    Viele Grüße, Wolfgang

  3. Balkon-Gefälle: Bauherr-Pflichten – Planung vs. Ausführung

    deutlich?
    [ Zitat Anfang ] ... Ich gehe davon aus dass ein Handwerksbetrieb sowas fachmännisch ausführt und bei eventuellen Problemen diese bespricht. ... [ Zitat Ende ]

    Der Handwerker arbeitet nach den vom Bauherren vorzugebenden Plänen. Hat er Bedenken gegen die Vorgaben, so hat er diese anzumelden. Es ist aber nicht seine erste Aufgabe, die fehlende Planung kostenlos zu erbringen.

    Arbeitet er trotzdem ohne Planung, so übernimmt er natürlich auch die damit verbundene Verantwortung.

    Vorgaben zu einem maximalen Gefälle sind mir nicht bekannt. Je nach Geometrie der Fläche können sich unterschiedliche Neigungen ergeben. Insbesondere wenn das Wasser auch in Kehlen noch abfließen soll, muss die Neigung in den angrenzenden, kürzeren Flächen steigen oder es verschiebt sich die Wandanschlusshöhe.

    Um zu beurteilen, ob es eine mangelhafte Leistung ist, müsste man mindestens die Geometrie kennen.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Balkon Gefälle: Vorschriften, Toleranzen & Sanierungskosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ein ungleichmäßiges und zu starkes Gefälle (3,5% - 6,5%) bei einer Balkonsanierung mit Kieselbelag. Es wurde festgestellt, dass das Gefälle vorab nicht explizit geplant oder beauftragt wurde. Die Frage der Verantwortlichkeit und der Einhaltung von Bauvorschriften steht im Raum. Die Notwendigkeit einer klaren Planung und Kommunikation zwischen Bauherr und Handwerker wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkon-Gefälle: Abweichung vom Plan – Ursachen & Folgen sollte die Abweichung vom geplanten Gefälle hinterfragt werden, da dies Auswirkungen auf die Entwässerung und die Nutzung des Balkons haben kann.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Handwerksbetrieb sollte fachmännisch arbeiten und bei Problemen während der Ausführung den Bauherrn informieren, wie im Beitrag Balkon-Sanierung: Fehlende Planung des Gefälles – Wer haftet? erwähnt wird. Allerdings liegt die Hauptverantwortung für die Planung beim Bauherrn, wie in Balkon-Gefälle: Bauherr-Pflichten – Planung vs. Ausführung hervorgehoben wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Kommunikation mit dem ausführenden Handwerksbetrieb zu suchen und die Einhaltung der relevanten DINAbk.-Normen und Bauvorschriften für Balkone zu prüfen. Zudem sollte geklärt werden, wer die Kosten für die Sanierung des Gefälles trägt, falls dieses nicht den Vorgaben entspricht. Eine detaillierte Planung im Vorfeld kann solche Probleme vermeiden.

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