Französischer Balkon möglich
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Französischer Balkon möglich

Hallo Forum

bei uns gibt es auf dem Erker ein Flachdach von ca 9 m² welcher vom 1 Stock aus durch eine Tür betreten werden kann. Das Dach wird aber seit 25 jahren nicht betreten. Nun wird vom Bauamt eine Abstuzsicherung verlangt.( Höhe ca 4 m ) Reicht es aus die Tür mittels eines Französischen Balkon zu sichern anstelle eine unötig aufwendigen Geländers.

Viele Grüße

  • Name:
  • Kasawumbu
  1. unvollständige Angaben

    Wenn dieses Flachdach als Balkon genehmigt ist, dann muß es auch baulich so hergestellt werden, andernfalls ist die Tür eine Täuschung. Wenn es ein Balkon ist, der ohne Geländer nicht nutzbar ist, so könnte die Genehmigung verloren gehen. Ein Geländer vor der Tür ist als frz. Balkon zulässig und gilt als Absturzsicherung wobei von der Tür auf ein davor liegendes Flachdach kein Absturz möglich ist sondern es ist eine Betretungsverhinderung auf ein Flachdach. Was ist in den Bauplänen eingetragen? Woher kommt die Aktion des Bauamtes nach 25 Jahren? Da hat doch jemand einen schlafenden Hund geweckt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Balkon

    Hallo Danke für die Antworten. Ich habe gerade im Bauplan nachgesehen es ist als Balkon eingetragen. Es gibt im Dachgeschoß in unserem Schlafzimmer eine Tür dort hinaus. Wir benutzen diesen Ausgang aber gar nicht. Der "Balkon" ist halt die Decke vom darunterliegenden Erker, und ist mit Dachpappe/Bitumen beklebt. Und Ja wir wurden von unseren Nachbarn beim Bauamt Angezeigt. Daher meine Frage wegen dem Gitter vor der Tür. Wenn ich ein Geländer anbringen muß wird das Teuer und ist für uns total unötig weil wir nie rausgehen.

    Viele Grüße

  3. Die Freude des Nachbarn

    Ihr Nachbar hat Freude daran, wenn sie auf seine Anzeige hin irgendwie tätig werden müssen und dafür Geld ausgeben müssen. Nehmen sie beim Amt Stellung, dass sie nichts tun. Der Nachbar darf gerne bezahlen wenn ihm etwas nicht passt. Aus einer Tür kann man auf die außen liegende Fläche nicht stürzen. Ein Flachdach kann immer betreten werden, egal aus Fenstern, Türen oder mittels Leitern. Allerdings könnte die Genehmigung für eine Terrasse "untergehen". Deshalb sollten sie prüfen, ob später jederzeit eine Terrasse errichtet werden kann. Eine neue Nachbargenehmigung werden sie nicht bekommen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Schloss?

    Fragen sie doch mal beim Bauamt nach, ob es reicht die Tür mit einem Schloss (abschließbarer Türgriff) zu sichern, damit Kinder nicht einfach raus können und abstürzen. Das wäre die billigste Lösung.
  5. Französischer Balkon möglich

    Hallo

    Erst einmal Danke für die Antworten. Nur zur Richtigstellung wegen dem Flachdach, wenn ich da raus gehe kann ich schon ca 4-5 Meter tief stürzen.

    Viele Grüße

  6. was hat die Tür mit den Flachdach zu tun?

    Die Tür ist garnicht zum Betreten des Balkons gedacht. Ein Balkon ändert nichts an der Situation. Warum dann ein Zusammenhang mit der Dachfläche herstellen? Die Tür ist als bodentiefes Fenster umzubauen (Variante 1) Ein französischer Balkon wäre Variante 2. Variante 3 wäre ein richtiger Balkon vor der Tür. Ist diese Tür in der Baugenehmigung vor 25 Jahren genehmigt? Hier liegt ein Fehler vor, bin aber ratlos wer daran Schuld trägt, im Zweifelsfall aber immer der Bauherr.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. so antwortet chatgpt

    Es ist wichtig zu beachten, dass ich als KI-Modell keine konkrete rechtliche oder bauvorschriftliche Beratung geben kann. Dennoch kann ich Ihnen einige allgemeine Informationen geben, die Ihnen bei Ihrer Situation helfen könnten.

    Die Anforderungen an Absturzsicherungen können je nach Land, Bundesland oder Kommune unterschiedlich sein. Wenn das Bauamt eine Absturzsicherung für das Flachdach verlangt, ist es am besten, sich direkt an das Bauamt zu wenden, um spezifische Informationen zu den Anforderungen zu erhalten. Sie können Ihnen sagen, welche Art von Absturzsicherung erforderlich ist und welche spezifischen Vorschriften oder Standards zu beachten sind.

    Ein Französischer Balkon ist in der Regel ein dekoratives Element, das nicht unbedingt als geeignete Absturzsicherung angesehen wird, da es nicht immer den erforderlichen Schutz bietet. Eine geeignete Absturzsicherung könnte beispielsweise ein Geländer oder ein Brüstungssystem sein, das den geltenden Vorschriften entspricht. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Absturzsicherung stabil, sicher und den örtlichen Vorschriften entsprechend ist, um Unfälle zu vermeiden.

    Nochmals, um genaue Informationen zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich an das örtliche Bauamt zu wenden oder einen Fachmann wie einen Architekten oder einen Bauingenieur zu konsultieren, der Ihnen bei der Bewertung Ihrer Situation helfen kann.

    Hinweis von natürlicher Intelligenz NI: Die KI versteht die Frage nach einer Absturzsicherung vom Balkon und nicht von der Tür.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Wirklich?

    Foto von wiki

    Aber Sie stürzen doch nicht, wenn Sie aus der Tür auf das Flachdach gehen, sondern wenn Sie vom Flachdach runterfallen, oder?

    Gibt es eventuell einen Abfluss auf dem Flachdach? Ich würde mir das eventuell durchaus als Argument vorstellen können, damit man diesen Abfluss entsprechend reinigen kann?

  9. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht

    schulden sie zur Sicherung der allgemeinen Verkehrssicherheit (ihrer eigenen und der von Gästen - möglicherweise auch Kinder) entweder ein Balkongeländer (Absturzsicherung) oder einen abschließbaren Türgriff bzw. ein Geländer vor der Balkontür (Betretungsverhinderung).

    Schreiben sie dem BA dass der Balkon/Dachterrasse über Erker derzeit nicht genutzt wird und deshalb kein Geländer vorhanden ist. Schreiben sie, dass sie vor Innutzungnahme der Dachterrasse selbstverständlich ein solches Geländer montieren werden.

    Darüber hinaus schreiben Sie dem Bauamt, dass die Balkontür abschließbar ist, um ein unbefugtes Betreten des Flachdaches durch Dritte (Kinder, Betrunkene, Putzfrau) sicher ausschließen zu können. Weitere Sicherungsmaßnahmen dürften dann wohl nicht erforderlich sein.

  10. und.......

    Schicken sie dem Nachbarn einen Kaktus mit einem Dankschreiben für seine Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  11. Abgeschlossen...

    Foto von Martin G. Halbinger

    schreiben das abgeschlossen ist (nicht nur abschließbar) und zur zu Wartungszwecken geöffnet wird.

    Je nach Glasanteil der Türe (und Gründlichkeit des Sachbearbeiters) kann auch eine Aussage des Statikers oder Fensterbauers notwendig werden, das die Konstruktion absturzsichernd ist... bei großflächigen Scheiben kann eine VSG-Verglasung notwendig sein oder einzelne zusätzliche Geländerholme. (Durch normale Glasscheiben kann man ja durchstürzen... )

  12. @Hr Halbinger

    Ja-nee! Es handelt sich ja nicht um einen französischen Balkon sondern um eine Terrassentür zu einer (derzeit) nicht als Dachterrasse genutzten Flachdachfläche. Da kann niemand "durch die Glastür abstürzen", also braucht die Tür auch keine absturzsichernde Verglasung. Es muss lediglich der unbefugte Zugang (Kinder, Gäste3, Betrunkene) auf die Dachfläche verhindert werden, was sich mit einer abschließbaren Griffgarnitur erledigen lässt ("Zugang nur zu Wartungszwecken").
  13. Französischer Balkon möglich

    Wenn es eine Aktion des Nachbarn ist oder auch vom Bauamt selbst in die Wege geleitet wurde, haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht. Eine Akteneinsicht schließt grundsätzlich auch das Recht auf Kopien ein.

    Mein Fehler bei so einer Aktion war, daß ich keine Kopien anfertigte weil klar ersichtlich war, daß die Angelegenheit vorgetäuscht war. Anschließend war ein entscheidendes Bild aus den Akten verschwunden und das Bauamt ging mit all seinen Möglichkeiten 5 Jahre lang gegen mich vor.

    Man schreckte auch nicht mit einer eindeutigen Falschaussagen vor Gericht zurück und schaltete einen "Vereidigten Gutachter" ein.

    Statt eines Gegengutachters habe ich das Gefälligkeitsgutachten zerpflückt und der Gutachter hat seinen Status verloren.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  14. aus dem Ruder gelaufen

    Was soll der Blödsinn? Ein Flachdach liegt immer auf einem Gebäude und liegt mehrere Meter hoch. Ein Flachdach mit Absturzsicherung wird als Dachterrasse erkannt und muß genehmigt sein. Eine Tür zum Betreten eines Flachdaches ist nicht ungewöhnlich. Aus der Tür fällt man nicht tief sondern auf eine Terrasse bzw. Flachdach. Das Betreten eines Flachdaches ist nicht verboten. Die Benutzung eines Flachdaches ohne Absturzsicherung (Geländer) ist unzulässig. Eine Tür zu einem Flachdach muß man zum Lüften und Reinigen öffnen können. Ein unberechtigtes Öffnen der Tür muß der Eigentümer verhindern und das ist keine Tätigkeit für das Amt. Wie auch, wenn im Bauplan eine Tür eingezeichnet ist und in der Baugenehmigung eine Terrasse genehmigt ist. Es ist der Wille des Bauherrn, diese Terrasse als Flachdach zu nutzen und kein umlaufendes Geländer zu bauen. Ergo: hier ist nichts zu tun, außer bei geöffneter Tür dem Nachbarn freundlich zuwinken (wenn er im Garten ist und das Haus beobachtet) Wie wäre es mit einem Leitkegel den sie innen vor die Tür stellen wenn das Amt einen Ortsbesuch macht?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  15. Französischer Balkon möglich

    Für den Besuch des Bauamtes, der angekündigt werden muß, könnte man auch die Tür mit zwei Holzschrauben sichern.

    Wer will dann noch von einer Tür sprechen? .

    • Name:
    • Pauline Neugebauer

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