Darf dieser Abstand beibehalten werden, oder muss mit Strebe verkleinert werden (auf wieviel cm)?
Was ist der Grund?
Muss der beauftragte Schlosser hierüber wissen, oder muss der Bauherr ihn hinweisen?
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Darf dieser Abstand beibehalten werden, oder muss mit Strebe verkleinert werden (auf wieviel cm)?
Was ist der Grund?
Muss der beauftragte Schlosser hierüber wissen, oder muss der Bauherr ihn hinweisen?
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
? Gefahr: Ein nicht vorschriftsgemäßes Geländer stellt eine erhebliche Sturzgefahr dar, insbesondere für Kinder.
? Gefahr: Unsachgemäße Montage kann die Stabilität des Geländers beeinträchtigen.
Die Erhöhung eines Balkongeländers, insbesondere in einem Altbau, unterliegt bestimmten Vorschriften, die von den jeweiligen Landesbauordnungen und ggf. kommunalen Satzungen abhängen. ? Ein zu niedriges Geländer stellt eine erhebliche Sturzgefahr dar.
Abstand und Streben: Der freie Abstand zwischen dem Geländer und dem Boden (bzw. zwischen einzelnen Geländerteilen) ist begrenzt, um das Durchfallen von Personen, insbesondere Kindern, zu verhindern. Die genauen Maße variieren, liegen aber meist zwischen 12 cm und 15 cm. Ein Abstand von 25 cm zwischen Balkonrand und Stahlrohr ist wahrscheinlich zu groß und muss durch Streben verkleinert werden.
Gründe für die Vorschriften: Die Bauordnungen dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei Balkongeländern geht es primär um die Vermeidung von Stürzen und das sichere Benutzen des Balkons.
Beauftragung eines Schlossers: Die Ausführung durch einen Schlosser ist grundsätzlich sinnvoll, da dieser über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügt, um die Arbeiten fachgerecht und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften durchzuführen. ? Es ist wichtig, dass der Schlosser die lokalen Bauvorschriften kennt oder sich vorab informiert.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die spezifischen Anforderungen Ihrer Landesbauordnung und der zuständigen Baubehörde ab, bevor Sie das Geländer erhöhen. Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, um sicherzustellen, dass die Erhöhung den Vorschriften entspricht.
... und natürlich wäre ein Foto vom Geländer toll! ach so es geht ja um einen fiktiven Fall - naja, dann mal bitte eine Skizze
Ich ergänze mal den "fiktiven" Fall und gehe mal davon aus, dass Sie der Vermieter sind und ohne Hinzuziehung eines Planers und ohne Rückfrage mit dem Bauamt einen Schlosser mit der Ergänzung des Geländers beauftragt haben. Dieser hat nun oben einen zusätzlichen Handlauf angeschraubt oder angeschweißt und zwischen dem neuen Handlauf und der alten Oberkante des Geländers ergibt sich ein Spalt von 25 cm.
Da stellt sich gleich die Frage: Welche Mängelanzeige haben Sie als Bauherr/Eigentümer/Vermieter denn nun bekommen und von wem? Bitte genaue Formulierung angeben!
Um welches Bundesland geht es eigentlich? (Die Bauordnungen der Länder sind ja nicht alle gleich - als Grundlage der Umwehrungshöhe und weiterer Vorschriften.)
Vermutlich geht es in der Mängelanzeige um die Formulierung aus der Landesbauordnung: "In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 m sein. Sie sind so auszubilden, dass das Überklettern erschwert wird. Ein waagerechter Zwischenraum zwischen Umwehrung und der zu sichernden Fläche darf nicht größer als 0,04 m sein. "
Jetzt sind Sie auf den Schlosser sauer, dass der Ihnen nicht gleich von vornherein einen doppelten Handlauf vorgeschlagen hat?
Der Schlosser ist aber kein Planer! SIE haben mit der Festlegung der neuen Umwehrungshöhen selbst die Planung vorgenommen. Der Schlosser ist sicher nicht verpflichtet sie auf eventuelle Planungsfehler oder Planungsdefizite hinzuweisen. Ich glaube nicht, dass ein Schlosser die Bauordnung kennen muss und seine Auftraggeber kostenlos dazu beraten muss.
Davon mal abgesehen: Wenn der Schlosser sie gleich darauf hingewiesen hätte dass ein doppelter Handlauf (Brüstungsholm) notwendig gewesen wäre, dann wäre die Anbringung eines zusätzlichen Horizontalstabes ja "Sowieso-Kosten" die sie von Anfang an hätten zahlen müssen also lassen Sie den Schlosser doch einfach nachträglich den zusätzlichen Stab einbauen, bezahlen Sie die Ergänzung und verbuchen sie die Mehrkosten als Lehrgeld.
Sie haben sich halt einfach den Planer gespart und es ist leider schief gegangen.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Erhöhung eines zu niedrigen Balkongeländers in einem Altbau mit Edelstahlrohr. Wichtige Aspekte sind die Einhaltung der Bauordnung bezüglich Abstände und Streben, die Rolle des Bauherrn und die Notwendigkeit einer präzisen Aufgabenstellung. Ein Foto oder eine Skizze des Geländers ist hilfreich für die Beurteilung. Die Expertise von Fachleuten wie Schlossern und Planern sollte einbezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Balkongeländer Altbau: Aufgabenstellung präzisieren! wird betont, wie wichtig es ist, die Aufgabenstellung genau zu definieren und die eigene Rolle im Projekt zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies ist besonders relevant bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Balkongeländern.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dank an @Tilgner: Wertvolle Gedanken zum Geländer! würdigt die ausführlichen Überlegungen und die investierte Arbeit eines Teilnehmers. Dies zeigt die Bereitschaft zur konstruktiven Auseinandersetzung und den Wissensaustausch im Forum.
👉 Handlungsempfehlung: Um das Balkongeländer im Altbau sicher und vorschriftsgemäß zu erhöhen, sollte der Bauherr eine detaillierte Aufgabenstellung formulieren, idealerweise mit Fotos oder Skizzen. Die Expertise eines Schlossers und gegebenenfalls eines Planers sollte eingeholt werden, um die Einhaltung der Bauordnung (Abstände, Streben) zu gewährleisten. Die Beiträge im Thread bieten wertvolle Anregungen für die Planung und Umsetzung.
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