Land: Deutschland Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Balkonsanierung: Gefälle Pflicht? Wasserrückstau, Normen & Rechte in Mecklenburg-Vorpommern?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkonsanierung: Gefälle Pflicht? Wasserrückstau, Normen & Rechte in Mecklenburg-Vorpommern?
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Sicherheitshinweise
? Gefahr: Wasserrückstau auf dem Balkon kann zu Schäden an der Bausubstanz und zu Schimmelbildung führen.
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Ein Gefälle bei der Balkonsanierung ist grundsätzlich wichtig, um stehendes Wasser zu vermeiden und die Bausubstanz zu schützen. ? Stehendes Wasser kann zu Frostschäden, Ausblühungen und im schlimmsten Fall zu Schäden an der Abdichtung und der Bausubstanz führen.
Laut DINAbk. 18531 (Abdichtung von Balkonen, Terrassen und Laubengängen) ist ein ausreichendes Gefälle erforderlich, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen. Die Norm empfiehlt ein Gefälle von mindestens 2 %.
Die beschriebenen Senken von 7 bis 10 mm, in denen das Wasser steht, deuten auf einen Mangel in der Bauausführung hin. ? Hier besteht die Gefahr von Folgeschäden durch eindringendes Wasser.
Ich empfehle Ihnen, den Handwerker schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern und eine Frist zu setzen. Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Protokoll). Sollte der Handwerker die Mängel nicht innerhalb der Frist beheben, sollten Sie ein Gutachten von einem Bausachverständigen erstellen lassen. Dieses Gutachten kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern zu klären.
? Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gefälle
- Ein Gefälle ist eine Neigung einer Fläche, die dazu dient, Wasser abzuleiten. Bei Balkonen ist ein ausreichendes Gefälle wichtig, um stehendes Wasser zu vermeiden und die Bausubstanz zu schützen.
Verwandte Begriffe: Neigung, Entwässerung, Abdichtung. - DIN 18531
- Die DIN 18531 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von Balkonen, Terrassen und Laubengängen regelt. Sie enthält unter anderem Vorgaben zum Gefälle, zur Materialauswahl und zur Ausführung der Abdichtung.
Verwandte Begriffe: Norm, Abdichtung, Bauwesen. - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn eine Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Bei einer Balkonsanierung kann ein Mangel beispielsweise ein fehlendes oder unzureichendes Gefälle sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schaden. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden beurteilen und Gutachten erstellen kann. Er kann die Ursache von Mängeln feststellen und Empfehlungen zur Beseitigung geben.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauwesen, Schaden. - Abdichtung
- Die Abdichtung ist eine Schutzschicht, die verhindert, dass Wasser in die Bausubstanz eindringt. Bei Balkonen ist eine fachgerechte Abdichtung wichtig, um Schäden durch Feuchtigkeit zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Dichtungsschicht, Entwässerung, Bauwerksabdichtung. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, Mängel an seiner Leistung zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Schadenersatz. - Entwässerung
- Die Entwässerung ist die Ableitung von Wasser von einer Fläche. Bei Balkonen ist eine ordnungsgemäße Entwässerung wichtig, um stehendes Wasser zu vermeiden und die Bausubstanz zu schützen.
Verwandte Begriffe: Gefälle, Ablauf, Drainage.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist ein Gefälle bei der Balkonsanierung wichtig?
Ein Gefälle sorgt dafür, dass Wasser ablaufen kann und sich nicht auf der Oberfläche sammelt. Stehendes Wasser kann zu Schäden durch Frost, Ausblühungen und Korrosion führen. Zudem kann es die Bildung von Moos und Algen begünstigen, was die Rutschgefahr erhöht. - Welches Gefälle ist bei einem Balkon erforderlich?
Die DIN 18531 empfiehlt ein Gefälle von mindestens 2 % für Balkone, Terrassen und Laubengänge. Dies bedeutet, dass auf einem Meter Länge ein Höhenunterschied von 2 cm vorhanden sein sollte, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. - Was tun, wenn nach der Sanierung Senken auf dem Balkon vorhanden sind?
Senken, in denen sich Wasser sammelt, sind ein Mangel. Sie sollten den Handwerker schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und erstellen Sie ein Protokoll. - Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Bauausführung?
Bei mangelhafter Bauausführung haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, d.h. der Handwerker muss den Mangel beseitigen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden beurteilen und Gutachten erstellen kann. Er kann die Ursache von Mängeln feststellen und Empfehlungen zur Beseitigung geben. Ein Gutachten kann als Grundlage für rechtliche Schritte dienen. - Welche Rolle spielt die DIN 18531 bei der Balkonsanierung?
Die DIN 18531 regelt die Anforderungen an die Abdichtung von Balkonen, Terrassen und Laubengängen. Sie enthält unter anderem Vorgaben zum Gefälle, zur Materialauswahl und zur Ausführung der Abdichtung. Die Einhaltung der Norm ist wichtig, um Schäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden. - Kann man auf ein Gefälle verzichten?
In Ausnahmefällen kann auf ein Gefälle verzichtet werden, wenn andere Maßnahmen zur Entwässerung getroffen werden, z.B. eine spezielle Drainageschicht unter dem Belag. Dies sollte jedoch von einem Fachmann geprüft und geplant werden. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
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🔴 Balkonsanierung: Wasserrückstau – Frostschäden vermeiden!
Balkon Sanierung
Es mag so dicht sein, dass man dort ein Schwimmbad machen kann. Aber wenn dort Wasser stehen bleiben kann, wird es im Winter gefrieren sich ausdehnen und den Mörtel und ähnliches zerstören.Man muss dazu wissen, das Fliesen oder Platten zwar wassrdichts sind, aber Wasser durch die Fugen hindurchtreten kann und auch tritt. Eine Balkonsanierung ist daher immer heikel.
Wenn dieses Wasser möglich ist, muss man nicht warten bis der Schaden eintritt, sondern kann den uneinsichtigen Handwerker nach Hause schicken. Für Murks gibt es kein Geld.
Aber, bevor ich derartiges unternehme, würde ich mich bei einem wirklichen "Fachmann" vor Ort erkundigen, ob diese Schäden in dieem Fall eintreten können.
Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass Einzelne bei der HWK Frankfurt öbuvAbk. Gutachter entweder unfähig sind oder ihre _Gutachten nach Gefälligkeiten erstellen. Da wird es dann schwierig einen guten Fachmann zu finden.
Keinen Sinn sehe ich in einem Anwalt. Der hat überhaupt keinen Sachverstand, schreibt nur Briefe und lässt sie sich vergolden.
Für eine Balkonsanierung sollte man einen, von einem Fachmann vorher erstellten, detaillierten Plan haben. Das sind keine einfachen Tätigkeiten wie Fliesen im Bad verlegen.
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⚠️ Balkonabdichtung: Wasserrückstau – Gefahr für Leib und Leben?
Wasser
Gefreiert im Winter, die Nutzung der Fläche ist somit nicht möglich ... Wegen Gefahr für Leib und Leben (naja Leben, ist etwas übertrieben) " Wurde die Verbundabdichtung in mehreren Schichten aufgetragen? Das Randprofiel, wurde wohl nicht eingefräst ... usw ... Welches Material, soll jetzt wie, darauf verlegt werden? -
DIN 18531-5: Balkonabdichtung – Mindestgefälle von 1,5% Pflicht!
Balkonabdichtung ist kein Wunschkonzert
In DINAbk. 18531-5 steht:Für die Ableitung des Niederschlagswassers sollte die Abdichtungsschicht mit einem Gefälle von mindestens 1,5 % geplant und ausgeführt werden. Das Gefälle kann durch die Tragkonstruktion oder durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z.B. Estrich) erreicht werden. Bei AIV-F ist in der Abdichtungsebene immer ein Gefälle von mindestens 1,5 % vorzusehen. Je nach Nutzungserfordernis kann auch die Nutzschicht ein entsprechendes Gefälle aufweisen.
"Mindestgefälle" heißt: Mehr geht immer weniger nimmer! "sollte" heißt im Normendeutsch: DU MUSST, wenn es keine triftigen Hinderungsgründe gibt.
Ihr Handwerker hat die Ausführung der Gefälleschicht offenbar nicht ernst genommen. Lassen Sie das ändern. Wasser auf der Fliesenoberfläche reduziert die Verkehrssicherheit und Wasser unter den Fliesen führt zu Frostschäden. Wasser läuft zwar nicht durch die Abdichtung aber der Belag kommt hoch, was auch nicht schön ist!
Wie ist eigentlich der weitere Schichtenaufbau über der Dichtschlämme geplant und wie sind die Anschlüsse an der Balkontür geplant? Da passieren die meisten Fehler!
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Balkonsanierung: Dichtschlamm zu dünn – Ursachen & Folgen
Ergänzungen zu den Fragen
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise. Die Abdichtung per Dichtschlamm sollte laut Angebot in zwei Schichten aufgetragen worden sein. Ich konnte es leider nicht überprüfen. Die gesamte Schicht sieht sehr dünn aus und man sieht die Reste vom Fliesenkleber durch. Das Randprofiel, wurde wahrscheinlich nicht eingefräst. Auf den Dichtschlamm sollen Terrassendielen aus Sibirischer Lärche mit Unterkonstruktion verlegt werden. Anschlüsse an der Balkontür wurden von dem Handwerker nicht geplant. Es existieren noch die die alten Wandabdichtungen. Vorher waren Fliesen auf dem Balkon, die sich durch Wärme, Kälte und Feuchte immer wieder gelockert haben. Ich möchte gerne ausschließen, dass bei einer gewissen Dichteklasse des Dichtschlammes ein Gefälle nicht mehr notwendig ist. Gibt es solche Ausnahmen und für welches Material würden diese zutreffen? -
Balkon ohne Gefälle: Risiko für Lärche – Mückenplage inklusive!
Gefälle Pflicht
Herr Tilgner hat klar und deutlich darauf hingewiesen, dass ein Gefälle vorliegen muss. Sonst kann das Wasser nicht ablaufen und die libirische Lärche steht immer im Wasser. Das verdunstet zwar irgendwann, aber das ist nicht der Normalfall für eine Balkon. Und sei es nur wegen die Mücken in den Pfützen.Dass man durch zwei Schichten Dichtschlämme hindurchsehen kann, überrascht mich.
Es bleibt die Frage, was haben Sie vereinbart?
Es sollte nicht vorkommen, dass der Handwerker mangels fehlender Angaben, die Planung und die Ausführung festlegt.
Dann ist er auch noch sein eigener Gutachter.
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Verbundabdichtung: Schichtstärke & Dichtband – Details zum Auftrag
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Balkonabdichtung: Wandanschluss & Türanschluss – Bildbewertung
Wandanschluss - Türanschluss
Ich denke die Verbunddichtung (Dichtschlamm) könnte 2 mm stark sein. Am Rand des Balkons wurde eine Folie (Dichtband eingelegt). Leider trägt diese Folie zusätzlich auf und verhindert das Abfließen des Wassers. Anbei noch ein Bild zum Wandanschluss - Türanschluss. Ist der so OK? Die Kupferbleche sind noch von früher. Vielen Dank für Euren Rat. -
Balkonsanierung: Fehlende Schutzschichten – Vertragspartner fragen!
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Balkonsanierung: Gefälle Pflicht? Wasserrückstau vermeiden!
💡 Kernaussagen: Ein Gefälle von mindestens 1,5% ist laut DINAbk. 18531-5 für die Balkonabdichtung erforderlich, um Wasserrückstau und Frostschäden zu vermeiden. Die korrekte Ausführung des Wand- und Türanschlusses ist entscheidend für eine dauerhafte Abdichtung. Bei Verwendung von Dichtschlämmen ist auf die richtige Schichtstärke und den Einsatz von Dichtbändern zu achten. Eine fehlende oder mangelhafte Ausführung kann zu erheblichen Schäden und einer verkürzten Lebensdauer des Balkons führen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Balkonsanierung: Wasserrückstau – Frostschäden vermeiden! wird auf die Gefahr von Frostschäden durch stehendes Wasser hingewiesen, das in die Fugen eindringen und den Mörtel zerstören kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag DIN 18531-5: Balkonabdichtung – Mindestgefälle von 1,5% Pflicht! präzisiert die Anforderungen der DIN 18531-5 bezüglich des Mindestgefälles für die Ableitung von Niederschlagswasser auf Balkonen und Terrassen. Es wird betont, dass dieses Gefälle entweder durch die Tragkonstruktion oder eine zusätzliche Gefälleschicht erreicht werden muss.
🔴 Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Balkonsanierung: Dichtschlamm zu dünn – Ursachen & Folgen thematisiert eine zu dünne Dichtschlammschicht, durch die sogar noch Fliesenkleberreste sichtbar sind. Dies deutet auf eine mangelhafte Ausführung hin, die die Dichtigkeit beeinträchtigen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Ausführung der Balkonabdichtung, insbesondere das Gefälle, die Schichtstärke der Verbundabdichtung und die Anschlüsse an Wänden und Türen. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Gutachter hinzu, wie im Beitrag Balkon ohne Gefälle: Risiko für Lärche – Mückenplage inklusive! angeraten wird. Klären Sie offene Fragen mit Ihrem Vertragspartner, wie im Beitrag Balkonsanierung: Fehlende Schutzschichten – Vertragspartner fragen! empfohlen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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