Hallo, meine Terrasse ist jetzt 3 ...
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Stephan
  1. Sie merken schon, es antwortet Ihnen bislang Niemand!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, meine Terrasse ist jetzt 3 Hallo, meine Terrasse ist jetzt 3 Jahre alt und ich habe das Problem das der Putz Feuchtigkeit zieht. Wir haben den Fehler gemacht, das wir den Putz der bis zur Betonplatte runter ging nicht vor dem immer feuchten Granitsplit geschützt haben. Meine Frage wäre nun wie ich das Ganze richtig abdichte. Dichtschlemme? Dickbeschichtung? Deltatene? Ich habe schon den unteren Putz abgemacht, damit er nicht mehr auf der Bodenplatte aufliegt. Die Bodenplatte wurde damals mit Gefälle nach Außen betoniert und liegt an den Styrodurplatten an die sich unter den Ziegelsteinen befindet. Die wiederum wurden damals mit Bitumen Dickbeschichtung vor Feuchtigkeit geschützt. Die komplette Mauer ist vor Regen sicher, da das Dach sehr weit über steht. Die Feuchtigkeit kommt von dem Granitsplitt! Währe es auch sinnvoll die Terrassenplatten die am Haus anschließen mit Silikon zu verschließen? Für euren Rat wäre ich sehr dankbar! Gruß Das liegt vor Allem vermutlich daran, dass die Abdichtung  -  die s.g. Sockel- und/oder aber auch Spritzwasserabdichtung- ein sehr umfangreiches Thema, was sich in Form einer Arbeitsanweisung  -  das was Sie hier haben wollen wäre ja sicherlich nichts anderes  -  innerhalb dieses Forums nur schwer und ebenso umfangreich klären lässt.
    Die Abdichtung auf der Wand muss entsprechend der neuen Sockelrichtlinie 30 cm an der Wand herauf geführt werden, und dies denn dann unter dem fertigen Putz, den Sie bereits schon auf die Wand aufgebracht haben. Bei Ihnen bzw. an Ihrem Haus sind da noch die Porotonsteine zu sehen, wo eine Abdichtung zu sehen sein müsste.
    Diese Abdichtung müsste sodann auch an einer ggf. vorhandenen Abdichtung, die von unten herauf kommt (ggf. vom Keller oder vom Fundament etc.) überlappend aufgebracht und angeschlossen werden.
    Ebenso ist die Bauteilfuge zwischen dem Bauteil Haus und dem Bauteil Terrasse nicht korrekt Ausgeführt und ausgebildet worden, was sich kaum noch "kitten" lässt, weil die Terrassenplatte bis fest an das Bauteil Haus heran geführt und heran betoniert worden ist.
    Ebenso ist im Bereich der vorstehend genannten und nicht fachgerecht ausgeführten Bauteilfuge keinerlei Abdichtung zu sehen, die ja eigentlich von unten hochkommen  -  auf dem Mauerwerk aufgebracht und eingebaut  -  zu sehen sein müsste. Aus diesem Grund bekommen Sie eine nun aufzubringende Abdichtung gar nicht erst mehr ordnungsgemäß aufgebracht, weil Sie diese unten nirgendwo  -  an einer bereits vorhandenen Abdichtung, die von unten hoch kommen sollte und müsste  -  anschließen können. Lediglich können Sie die aufzubringende Abdichtung noch auf das Bauteil Terrassenbodenplatte, 15 cm breit entlang der Wand, aufstreichen und Bauteilfugenüberlappend an der Wand herauf aufbringen, nachdem Sie zuvor den Putz entfernt haben. Wenn Sie das aber und so ausführen ohne zu wissen, was unter der Terrassenplatte los ist, dann kann es theoretsich auch sein, selbst wenn Sie die aufzubringende Abdichtung  -  in einer Breite entlang der Wand von 15 cm  -  auf die Terrassenplatte aufstreichen, dass ab Oberkante Terrassenplatte nach unten hin gesehen und vielleicht auch noch in den Bereichen weiter unterhalb der Terrassenplatte (auch im Bereich des ggf. vorhandenen Kellergeschosses etc.) auch keinerlei Abdichtung vorhanden ist, was dazu führt, dass dieser Fußpundktbereich der aufgehenden Wand im EG und der Mauerkronenbereich des KG weiterhin durchfeuchtet wird.
    Zwischeninfo: " ... ich weiß, alles harter und für Baulaien schwer verständlicher Tobag, was sich leider allerdings nicht ändern lässt, sodann man das vorliegende Problem zu analysieren und zu beschreiben versucht sowie zu beschreiben versucht, wie es richtig auszuführen wäre"!
    Auf diese aufzubringende Abdichtung käme dann eine Haftbrücke für den Grundputz (sofern erforderlich), auf die Haftbrücke käme dann der Grundputz, darauf der Oberputz darauf wieder eine Abdichtung und gut iss.
    Siehe hierzu auch ...

    oder

    Wie Sie schon selbst erkannt haben und den Rest der eigentlich zu wählenden Ausführungsart noch erkennen werden, alles ein sehr explizites, schwieriges aber ebenso wichtiges und nicht zu vernachlässigendes Thema.
    ... das Dingen muss einfach zu sein ..., komplett fugenfrei abgedichtet, mehr bleibt dazu eigentlich nicht zu sagen.
    Es gibt hier in der Region ein Sprichwort, dem auch heute noch sehr viel Wahres beizumessen ist ... ,
    "Der arme Mann baut teuer"!
    Eines tröstet Sie ja, Sie haben ja noch Mangelhaftung (früherer Begriff: Gewährleistung) und können den Unternehmer heran ziehen, wenn Sie es denn von einem Unternehmen haben ausführen lassen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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