Hallo, ich wohne in einem Vorort von ...
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Hallo, ich wohne in einem Vorort von ...
Hallo, ich wohne in einem Vorort von Hallo,
ich wohne in einem Vorort von München. Meine Nachbarn bauen gerade ein Doppelhaus. Beide späteren Bewohner haben Kinder. Eine Doppelhaushälfte hat Balkongeländer mit senkrechten Metallstreben, das andere hat aber solche die waagrecht verlaufen. Nachdem ich gesehen habe, wie leicht die Bauarbeiter bei den waagrechten Metallstäben das Geländer überklettert haben, befürchte ich schon heute den Absturz eines Kindes. Sind in Bayern wirklich solche waagrechten Metallstreben bei Balongeländern erlaubt?
Ich bin schon gespanntauf eure Antworten, Grüße
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Schauen Sie doch selber nach
in Berlin steht ein Verbot des Leitereffekts in der Berliner BO im Kapitel "Umwehrungen". Bei "uns" steht in § 39 u.a. "Sie sind so auszubilden, dass das Überklettern erschwert wird. " Kommentierungen zur BO legen das als Verbot des Leitereffekts aus. -
Schauen Sie doch selber nach
In der BayrBO steht ähnliches in Art. 36 ... -
Jetzt ist guter Rat teuer
Beim zukünftigen Nachbarn werde ich mich nicht beliebt machen - sollte ich trotzdem etwas unternehmen? -
Wenn Sie Fachmann sind
(also Bauingenieur Architekt o.ä.) dann haben sie mindestens aus dem berufsständischen Ethos heraus eine Hinweispflicht. eigentlich - sollte sich das Bauamt um gerade solche Sachen kümmern. Wenn sie sich unsicher sind, ob das BA dieses Detail übersehen könnte und sie sich moralisch verpflichtet fühlen, dann tut es vielleicht ein anonymer Hinweis ans Bauamt nebst Foto. -
Im letzten Satzu des Art. 36
Doppelpost! -
Im letzten Satz des Art. 36
der BayBoAbk. steht: das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen. Somit bleibt es dem Bauherrn überlassen wie er seiner Aufsichtspflicht nachkommt. -
Haben sie sonst nichts besseres zu ...
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"Haben sie sonst nichts besseres zu" - das sehe ich nicht so ...
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Es ist aber ein Unterschied, ob ...
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Fehler melden ist gut ...
Fehler melden ist gut aber nur wirkungsvoll wenn man selbst betroffen ist. Bei Wohnungen gibt es Abnahmen und Verantwortliche mit Haftpflichtversicherung, Eltern mit Verantwortung und einen Schlosser mit Sachkenntnis. Ihre Meldung wird unbeachtet bleiben. Gruß -
das scheint üblich zu sein ...
das scheint üblich zu sein in unserer Gegend: bei einem ausgedehnten Spaziergang in unserem Ort haben wir noch drei jüngere Häuser entdeckt mit horizontalen Metallstreben am Balkongeländer. In einem Fall war dahinter eine Glasscheibe angebracht, die dann zwar das Überklettern verhindern kann, aber dafür schlecht zu reinigen sein dürfte. Alles in allem bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich nichts unternehmen muss, außer vielleicht einmal mit dem neuen Nachbarn nach seinem Einzug über die besonderen "Vorzüge" seines neuen Fertighauses zu sprechen ... Danke für die Beiträge, rukomuc