Hallo zusammen! Wir wohnen in Bayern und ...
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Hallo zusammen! Wir wohnen in Bayern und ...

Hallo zusammen! Wir wohnen in Bayern und Hallo zusammen! Wir wohnen in Bayern und mein Thema ist: Terrasse auf Grenzgarage Ich habe folgendes Problem: Neben uns wurde neu gebaut! Die neuen Nachbarn kamen vor Einreichung des Bauplans zu uns, und benötigten unsere Unterschrift bzgl. des Flachdaches ihrer Grenzgarage.

Auf dem Bauplan stand: Errichtung eines Einfamilienhaus mit Garage und Carport! (Anordnung aus unserer Sicht: Grenzgarage, Carport, Wohnhaus) Auf dem Bauplan waren im ersten Stockwerk (Ostseite) nur zwei Fenster eingezeichnet. (keine Terrassentüre!) Während der Bauphase stellten wir fest, dass zwischen den zwei genehmigten Fenstern nun auch noch eine Terrassentüre entstand. Zudem wurde Wasser- und Stromanschluss (Wasseranschluss, Stromanschluss) gelegt. Wir beobachteten dies mit einem flauen Gefühl im Magen, sagten aber nichts, da wir ja den Bauplan nicht mehr im Kopf hatten. (Vielleicht ist ja alles rechtens! ... und man will ja den Ball flach halten und keinen Ärger!) Nun zogen die Nachbarn ein und der Winter zog ins Land. Im Frühjahr wurden dann plötzlich 40 m² Holzbohlen bis an die Grundstücksgrenze verlegt. Dann kamen Pflanzkübel mit Grünzeug (auch an der Grundstücksgrenze). Wir sahen dem ganzen Treiben mit Erstaunen zu und warteten darauf, dass mal irgendjemand mit uns spricht, denn wir waren nun komplett auf dem Präsentierteller. Wir wurden nur über Bauabschnitte informiert und wenn wir versuchten einen Einwand einzubringen, hieß es: es ist schon bestellt, das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die neue Dachterrasse wurde auch schon fleißig genutzt, inklusive Gäste. Als wir in Kenntnis gesetzt wurden, dass nun noch ein Edelstahlgeländer bestellt wurde, baten wir die Nachbarn um ein Gespräch. Leider war die Taktik des Nachbarn: Angriff ist der beste Weg zur Verteidigung und eine Kompromisslösung war leider nicht möglich, da nur wir Kompromisse hätten eingehen müssen. Er meinte auch, er sei rechtlich auf der sicheren Seite und es sei alles genehmigt! Nun erkundigten wir uns, und es kam raus, dass gar nichts genehmigt ist. Nun zu meinen Fragen.

  • Darf eine Terrassentüre (zur Dachterrasse) ohne Genehmigung gebaut werden?
  • Ist eine Dachterrasse auf einer Grenzgarage erlaubt?
  • Dürfen dort Strom- und Wasseranschluss (Stromanschluss, Wasseranschluss) sein?
  • Was passiert, wenn wir dies dem Bauamt melden würden? (noch nicht passiert!)
  • Muss uns denn keiner Fragen?

Hoffentlich könnt ihr mir helfen! Danke schon mal! LG aus Bayern

  1. Meine Meinung, keine Rechtsberatung

    Foto von Josef Schrage

    Sie sagen Selbst "Nun erkundigten wir uns, und es kam raus, dass gar nichts genehmigt ist"

    Also warum fragen Sie noch?

    Wenn Sie Ihr "Recht" durchsetzen, haben Sie für den Rest Ihres Lebens einen Nachbarschaftskonflikt.

    Also denken Sie nach was Ihnen lieber ist ...

    Gruß

  2. Was passiert?

    Foto von wiki

    Da haben sich die Nachbarn am Rande der Legalität schön was ausgedacht und unter der Überschrift "frech kommt weiter" wird mutig drauflos geschwatzt und der Nachbar belabert ("Der macht sowieso nix. Der hat da keine Ahnung. "). Nun, wenn Sie belegen können, dass Ihre Zustimmung sich auf eine einfache Grenzgarage bezog und im Bauantrag ja nur Fenster oberhalb des Garagendaches waren, dann könnten Sie die aktuelle Situation mit 2-3 Fotos als Beschwerde ans Bauamt schicken. Dann wird der Nachbar wohl eine Auflage bekommen die Terrassennutzung zu unterlassen. Sollte das nicht fruchten, könnten sie eine weitere Anzeige einreichen und das BA wird dann wohl festlegen, das die Terrassentür zum Fenster entsprechend Bauantrag zurückgebaut wird. Bringt so oder so viel Spaß in den nächsten Jahren.
  3. Das ist belegbar!

    Danke für die schnelle Antwort! Die Terrassentüre kam zu den zwei genehmigten Fenstern dazu (da war im Bauplan nur eine Wand) Wir wären ja Kompromissbereit gewesen, aber durch die dreiste Lüge (alles sei genehmigt) ist keine Vertrauensbasis mehr vorhanden.
  4. Gute Nachbarschaft in allen

    Ehren.

    Aber Frechheit siegt kann es ja wohl auch nicht sein.

    Offenbar ist dem Terrassenbauenden Nachbarn gute Nachbarschaft nichts Wert. Warum also so zögerlich sein.

    Ablauf: Nachbarn nochmal darauf ansprechen, dass das was da gebaut wurde nicht den unterzeichneten Plänen entspricht und auch nicht genehmigt ist. Falls uneinsichtig: Bauamt.

    • Name:
    • M.P.
  5. Abstandsflächen

    Danke für die Antwort! Was passiert wenn er die Pflanzenkübel 3 m zurückzieht? ODER Darf man grundsätzlich auf einer Grenzgarage keine Terrasse bauen?
  6. Terrasse

    auf Grenzgarage ist unzulässig.
    • Name:
    • M.P.

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