Hallo Forum,
wir sind momentan in der Planung unserer Terrasse im Erdgeschoss.
Aus optischen Gründen haben wir uns gegen eine Böschung entschieden und
wollen stattdessen eine Konstruktion aus Betonpunktfundamenten und
Stahlträgern machen, welche dann einen Holzbelag bekommt.
Abstand zum eigentlichen Gelände ca. 50 cm.
Die Terrasse soll in Eigenleistung erbracht werden.
Gibt es Kennwerte, wie z.B. Fläche oder Grenzabstand, wann eine
Baugenehmigung notwendig ist? (Wohnort liegt in BaWü)
Gibt es Vorschriften, ab wann ein Statikter hinzugezogen werden muss?
(Mal nur, die Vorschriften, dass es generell sinnvoll ist, ist eine andere Diskussion)
Vielen Dank für die Antworten im Voraus,
Günter Schmidt
Terrasse mit Stahlträgern - ab wann Statiker bzw. Genehmigung
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Terrasse mit Stahlträgern - ab wann Statiker bzw. Genehmigung
-
kommt auf verschiedene Faktoren an!
Hallo Herr Schmidt,
Es gibt Vorschriften im Bauplanungs- und im Bauordnungsrecht. Es kann sein, dass keine Abstandsflächen notwendig sind, kann aber auch sein, dass mind. 2,0 m eingehalten werden müssen.
Einen Statiker "müssen" Sie eigentlich immer beteiligen, denn alle bauliche Anlagen müssen stand- und verkehrssicher (standsicher, verkehrssicher) sein. Wenn der Schlosser Ihres Vertrauens die Dimensionierung übernimmt, dann übernimmt er auch automatisch die Verantwortung für die Stand und Betriebssicherheit. Bei einer Absturzhöhe von <1,0 m brauchen Sie kein Geländer und nach Ordnungsrecht (in BaWü) auch keine Abstandsflächen. Planungsrecht müsste man noch klären.
Gruß aus Baden -
Abstand zur Grenze
Hallo Herr Oberst,
danke für die prompte Antwort.
Den Abstand zur Grundstücksgrenze mit 2-3 m hatte ich natürlich
als Variable ganz vergessen.
Wobei an der Stelle ein öffentlicher Weg angrenzt, d.h. der Nachbar
ist von der Grundstücksgrenze nochmal zusätzliche
2 m entfernt.
Dass ich den Statiker immer beschäftigen muss überrascht mich.
Das Risiko bei einer Terrasse mit 50 cm Bodenabstand ist
ja wirklich vernachlässigbar.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es einfach meine
eigene Haftung, wenn bei 100-er Stahlträgern etwas bricht, oder?
(Was auch wieder recht unwahrscheinlich ist)
D.h. meine Frage geht in die Richtung, was die Folgen sind,
wenn ich mir die Ausgaben für den Statiker sparen will?
Gruß und vielen Dank für die Hilfe,
Günter Schmidt -
Es kann auch der falsche Ansatz sein den Statiker zu sparen.
Es kann auch der falsche Ansatz sein den Statiker zu sparen.
Stahl ist teuer und wenn jemand die richtige Dimensionierung bei entsprechender Spannweite durch Erfahrung oder Berechnung wählt, kann am Ende, mit Statiker, eine günstigere Terrasse herauskommen, als ohne mit 100er Profilen. Überlegen Sie sich das noch mal Herr Schmidt.
Gruß aus Baden -
Statiker Informationen
Hallo Herr Oberst,
ja, das ist mir schon klar, wie gesagt, mir geht es nicht um die
Frage, ob es sinnvoll ist einen Statiker einzubeziehen oder nicht,
sondern um die Frage ab wann bin ich rechtlich gezwungen es zu machen.
Übrigens habe ich mit einem Statiker telefoniert:
Sobald ein Bauantrag notwendig ist, ist auch ein Statiker einzubinden.
Solange kein Bauantrag notwendig ist, geht der Gesetzgeber scheinbar
davon aus, dass der Bauherr sich das selbst überlegt/durchrechnet.
D.h. im Prinzip gilt es zu klären, wann eine Terrasse genehmigungspflichtig ist.
Soweit mal der Zwischenstand.
Grüße,
Günter Schmidt
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