Hallo, wir haben unsere Eigentumswohnung nicht abgenommen da mein Sachverständiger die Dampfsperre und die Dach-Terrasse bemängelt hat. Der Terrassenbelag ist 10 cm höher als die Wohnung bei 2 cm Türschwelle. Es gibt ein Draingitter (10 cm breit) ca. 20 cm vor der Tür aber nicht vor dem Fenster. Die Platten liegen auf Mörtelsäcken. Viel tiefer kann der Belag nicht. Die min. 5 cm sind so nicht möglich. Zusätzlich ist es noch die Wetterseite. Der Bauträger soll die Konstruktion erläutern ob nach Flachdachrichtlinie gebaut wurde. Dieser meint, auch ohne Plan ist alles OK. Ich solle doch klagen. Was passiert wenn ich weiterhin Abnahme verweigere. Welche Möglichkeiten habe ich? Verweigern bis Nachbesserung oder Rücktritt?
Das Theaterstück spielt in NRW
Lucky
Keine Schwellenhöhe am Balkon. Abnahme verweigern? .
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Keine Schwellenhöhe am Balkon. Abnahme verweigern? .
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Hallo Lucky, Sie haben einen Sachverständigen bezahlt - ...
Hallo Lucky,
Sie haben einen Sachverständigen bezahlt - warum beantwortet dieser nicht Ihre Fragen?
Das Draingitter nuß nur vor der Tür angeordnet sein, vor Bodentiefen, festverglasten Fenstern nicht. Trotzdem nuß an der Tür dann die Mindesthöhe 5 cm eingehalten werden.
Frage: Was passiert wenn ich weiterhin Abnahme verweigere. Welche Möglichkeiten
habe ich?
Antwort: aufnehmen des Mangels in das Abnahmeprotokoll, angemessenen Einbehalt in der letzten Rate und auf Mangelbeseitigung drängen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe
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