Auftrag stornieren nach Preiserhöhung? Rechte, Fristen & Vorgehen beim Dachdecker
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Auftrag stornieren nach Preiserhöhung? Rechte, Fristen & Vorgehen beim Dachdecker

Kann ich einen bereits schriftlich (per Fax) erteilten Auftrag stornieren, wenn der Anbieter am darauf folgenden Tag das Angebot nach oben korrigiert?
Im konkreten Fall geht es um das Angebot eines Dachdeckers für Gaube und Dachterrasse (1. Angebot über 13.072,04 € inkl. MwSt.), Änderung dann 15.763,82 €.
Angeblich hat die Sekretärin vergessen, den Terrassenbelag (Holz) einzurechen.
Da mir dieser Aufpreis zu hoch ist, bat ich den Dachdecker, diese Position aus dem Auftrag zu nehmen, woraufhin er vor Zeugen (mein Vater war bei dem Gespräch anwesend) mitteilte, dann würde er den Auftrag nicht ausführen.
Muss ich den Auftrag zu dem höheren Preis durchführen lassen?
Wie komme ich da am besten raus?
Die Angebote können gerne per E-Mail oder Fax geschickt werden.
Vielen Dank
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Grundsätzlich ist ein schriftlich erteilter Auftrag bindend. 🔴 Eine nachträgliche Preiserhöhung durch den Auftragnehmer ist jedoch nicht ohne Weiteres zulässig. Entscheidend ist, ob die Preiserhöhung im ursprünglichen Angebot bereits angekündigt wurde oder ob eine nachträgliche Vereinbarung getroffen wurde.

    Wenn keine Vereinbarung über eine Preisanpassung vorliegt, kann die Preiserhöhung als Vertragsbruch gewertet werden. In diesem Fall haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist ratsam, den Rücktritt schriftlich zu erklären und den Grund (die unzulässige Preiserhöhung) anzugeben.

    Da der Anbieter das Angebot bereits am Folgetag korrigiert hat, könnte argumentiert werden, dass das ursprüngliche Angebot fehlerhaft war. Allerdings muss der Anbieter diesen Fehler nachweisen. Es ist wichtig, alle Kommunikationen (Fax, E-Mails, Gesprächsnotizen) aufzubewahren, um den ursprünglichen Auftrag und die Preiserhöhung zu dokumentieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Dachdecker schriftlich eine Frist zur Bestätigung des ursprünglichen Angebots. Kündigen Sie bei Nichteinhaltung den Rücktritt vom Auftrag an und holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Auftrag
    Eine verbindliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Erbringung einer Leistung gegen Entgelt. Verwandte Begriffe: Vertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag.
    Angebot
    Eine Aufforderung an eine andere Partei, einen Vertrag zu schließen. Es ist rechtlich bindend, wenn es angenommen wird. Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Offerte, Preisangebot.
    Rücktritt
    Die einseitige Beendigung eines Vertrages durch eine der Vertragsparteien aufgrund eines wichtigen Grundes. Verwandte Begriffe: Kündigung, Widerruf, Anfechtung.
    Werkvertrag
    Ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Handwerkervertrag, Bauleistung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel.
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Leistungsabnahme, Übergabe.
    Kostenvoranschlag
    Eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Leistung. Verwandte Begriffe: Angebot, Schätzung, Kalkulation.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Kann ich einen Handwerkerauftrag widerrufen?
      Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen wurde oder es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Ansonsten ist ein Widerruf nur mit Zustimmung des Handwerkers möglich.
    2. Was ist, wenn der Handwerker mangelhafte Arbeit leistet?
      Bei mangelhafter Leistung haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet, der Handwerker muss die Mängel beseitigen. Gelingt dies nicht, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    3. Darf ein Handwerker einfach die Preise erhöhen?
      Nein, eine einseitige Preiserhöhung ist in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es wurde eine Preisanpassungsklausel im Vertrag vereinbart oder es liegen unvorhersehbare Umstände vor, die eine Preiserhöhung rechtfertigen.
    4. Was ist ein Kostenvoranschlag?
      Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Überschreitungen sind zulässig, müssen aber dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden.
    5. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
    6. Was bedeutet Abnahme der Werkleistung?
      Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass die Werkleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    7. Kann ich einen Vertrag kündigen, wenn der Handwerker nicht anfängt?
      Ja, wenn der Handwerker die Arbeiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist beginnt, können Sie den Vertrag kündigen.
    8. Was ist, wenn der Handwerker insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Handwerkers können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung erhalten, hängt von der Insolvenzmasse ab.

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  2. Auftrag stornieren: Rechtsverbindlichkeit & Vorgehen

    dumme Ausrede gleich nach "Computerfehler"
    Angebote machen Chefs oder leitende Angestellte und werden rechtsverbindlich unterschrieben.
    Bei Pauschalangeboten muss alles "betriebsfertig" sein.
    Wenn der betreffende Teil tatsächlich im Auftragsangebot fehlt, wird der Auftrag "ohne" ausgeführt.
    Wenn der Dachdecker das nicht will, muss er doch einen erteilten Auftrag stornieren und eventuell Schadenersatz zahlen.
    Wenden Sie sich bei weiteren Problemen an seine Standesvertretung oder Handwerksinnung.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Vertragsabschluss im Handwerk: Angebot & Annahme erklärt

    Finger weg
    Hallo,
    prinzipiell gilt folgendes:
    Unternehmer übergibt Angebot => Bauherr nimmt Angebot OHNE Änderungen an => Vertrag ist geschlossen
    oder
    Unternehmer übergibt Angebot => Bauherr nimmt Angebot MIT Änderungen an (damit wurdem dem Unternehmer ein neues Angebot unterbreitet) => Unternehmer nimmt Änderungen an => Vertrag ist geschlossen.
    Dazu sind etliche Variationen möglich.
    Wenn der Unternehmer aber schon SO anfängt wie Sie es beschrieben haben, dann kann ich nur noch raten: "Finger weg! "
    Lassen Sie den lieben Bauunternehmer in Ruhe und den Gott einen frommen Mann sein und suchen sich einen, der zu seinem Wort steht und von seinem Handwerk was versteht.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Dachdecker-Angebot: Vertrag ungültig bei Preiserhöhung?

    Hallo du hast den Auftrag gemäß Angebot des ...
    Hallo,
    du hast den Auftrag gemäß Angebot des Dachdeckers über 13.072,04 € erteilt. Will er nun 15.763,82 €, dann ist m.E. kein Vertrag zwischen Euch zustande gekommen, da er deinen Auftrag zu 13.072,04 € nicht angenommen hat.
    Fehlt denn der Terrassenbelag in dem Ursprungsangebot?
    Ich würde ihm einfach mitteilen, dass du mit seinem Geschäftsgebaren nicht einverstanden bist und den Auftrag zurückziehst.
    Viele Grüße
    Holger
  5. Holzbelag: Preis im Angebot des Dachdeckers enthalten?

    Nochmal zur Info Das Material Holzbelag ist sehr ...
    Nochmal zur Info:
    Das Material (Holzbelag) ist sehr wohl aufgeführt, allerdings (laut Aussage des Dachdeckers) im Preis für den Terrassenaufbau nicht einkalkuliert. War aber für mich nicht ersichtlich, da ich keine Ahnung habe, was die einzelnen Positionen kosten.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Auftrag stornieren nach Preiserhöhung beim Dachdecker

    💡 Kernaussagen: Eine Preiserhöhung nach Auftragserteilung kann den Vertrag ungültig machen. Entscheidend ist, ob der Terrassenbelag im ursprünglichen Angebot enthalten war. Bei Pauschalangeboten muss alles 'betriebsfertig' sein. Einseitige Änderungen des Angebots durch den Dachdecker sind nicht zulässig. Klären Sie, ob der Holzbelag im Ursprungsangebot enthalten ist.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Auftrag stornieren: Rechtsverbindlichkeit & Vorgehen sind Angebote von Chefs oder leitenden Angestellten rechtsverbindlich. Bei unklaren Positionen im Angebot sollte man sich rechtlich beraten lassen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Vertragsabschluss im Handwerk: Angebot & Annahme erklärt erläutert die verschiedenen Szenarien des Vertragsabschlusses im Handwerk. Es wird erklärt, wann ein Vertrag zustande kommt und welche Variationen möglich sind.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine fehlende Position im Angebot bedeutet nicht automatisch, dass diese kostenlos ist. Der Beitrag Dachdecker-Angebot: Vertrag ungültig bei Preiserhöhung? weist darauf hin, dass bei einer Preiserhöhung kein Vertrag zustande gekommen sein könnte, wenn der Auftrag nicht zu den ursprünglichen Konditionen angenommen wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das ursprüngliche Angebot genau auf die Positionen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Baurecht beraten. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit dem Dachdecker schriftlich. Beachten Sie den Beitrag Holzbelag: Preis im Angebot des Dachdeckers enthalten?, um zu klären, ob der Holzbelag im Preis enthalten sein sollte.

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