Rücktritt vom Auftrag?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Rücktritt vom Auftrag?

Kann ich einen bereits schriftlich (per Fax) erteilten Auftrag stornieren, wenn der Anbieter am darauf folgenden Tag das Angebot nach oben korrigiert?
Im konkreten Fall geht es um das Angebot eines Dachdeckers für Gaube und Dachterrasse (1. Angebot über 13.072,04 € inkl. MwSt.), Änderung dann 15.763,82 €.
Angeblich hat die Sekretärin vergessen, den Terrassenbelag (Holz) einzurechen.
Da mir dieser Aufpreis zu hoch ist, bat ich den Dachdecker, diese Position aus dem Auftrag zu nehmen, woraufhin er vor Zeugen (mein Vater war bei dem Gespräch anwesend) mitteilte, dann würde er den Auftrag nicht ausführen.
Muss ich den Auftrag zu dem höheren Preis durchführen lassen?
Wie komme ich da am besten raus?
Die Angebote können gerne per E-Mail oder Fax geschickt werden.
Vielen Dank
  1. dumme Ausrede gleich nach "Computerfehler"

    Angebote machen Chefs oder leitende Angestellte und werden rechtsverbindlich unterschrieben.
    Bei Pauschalangeboten muss alles "betriebsfertig" sein.
    Wenn der betreffende Teil tatsächlich im Auftragsangebot fehlt, wird der Auftrag "ohne" ausgeführt.
    Wenn der Dachdecker das nicht will, muss er doch einen erteilten Auftrag stornieren und eventuell Schadenersatz zahlen.
    Wenden Sie sich bei weiteren Problemen an seine Standesvertretung oder Handwerksinnung.
  2. Finger weg

    Hallo,
    prinzipiell gilt folgendes:
    Unternehmer übergibt Angebot => Bauherr nimmt Angebot OHNE Änderungen an => Vertrag ist geschlossen
    oder
    Unternehmer übergibt Angebot => Bauherr nimmt Angebot MIT Änderungen an (damit wurdem dem Unternehmer ein neues Angebot unterbreitet) => Unternehmer nimmt Änderungen an => Vertrag ist geschlossen.
    Dazu sind etliche Variationen möglich.
    Wenn der Unternehmer aber schon SO anfängt wie Sie es beschrieben haben, dann kann ich nur noch raten: "Finger weg! "
    Lassen Sie den lieben Bauunternehmer in Ruhe und den Gott einen frommen Mann sein und suchen sich einen, der zu seinem Wort steht und von seinem Handwerk was versteht.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Hallo du hast den Auftrag gemäß Angebot des ...

    Hallo,
    du hast den Auftrag gemäß Angebot des Dachdeckers über 13.072,04 € erteilt. Will er nun 15.763,82 €, dann ist m.E. kein Vertrag zwischen Euch zustande gekommen, da er deinen Auftrag zu 13.072,04 € nicht angenommen hat.
    Fehlt denn der Terrassenbelag in dem Ursprungsangebot?
    Ich würde ihm einfach mitteilen, dass du mit seinem Geschäftsgebaren nicht einverstanden bist und den Auftrag zurückziehst.
    Viele Grüße
    Holger
  4. Nochmal zur Info Das Material Holzbelag ist sehr ...

    Nochmal zur Info:
    Das Material (Holzbelag) ist sehr wohl aufgeführt, allerdings (laut Aussage des Dachdeckers) im Preis für den Terrassenaufbau nicht einkalkuliert. War aber für mich nicht ersichtlich, da ich keine Ahnung habe, was die einzelnen Positionen kosten.

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