Schäden an Wärmedämmfassade durch Nägel: Risiken und Beurteilung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Schäden an Wärmedämmfassade durch Nägel: Risiken und Beurteilung

Hallo zusammen

Wir haben vor einiger Zeit kleinere Nägel in der Außenfassade eingeschlagen um daran kleine Dekorationen anzubringen. Nun werden wir vom Vermieter beschuldigt damit die Wärmedämmfassade des Hauses irreparabel beschädigt zu haben. Es ist hinzuzufügen, dass der Vermieter das Haus seit längerer Zeit verkaufen möchte und da ihm dies bei einem unbewohnten Haus sicher leichter gelingen würde als bei einem bewohnten, versucht er uns mit allen Mitteln rauszukriegen.

Es kann nun darauf hinauslaufen, dass sich ein Gutachter das anschauen und beurteilen muss, ob durch das Anbringen dieser Nägel wirklich die Wärmedämmfassade beschädigt worden ist. Mein gesunder Menschenverstand sagt eigentlich, dass das nicht der Fall sein kann, da es sich nur um kleine Nägel handelt (ca. 2cm lang - siehe auch Fotos).

Kann hier vielleicht jemand aus Erfahrung sagen, ab wann man davon ausgehen müsste die Wärmedämmfassade eines modernen Hauses (Baujahr 2017) durch Anbringen von Nägeln in der Außenfassade wirklich irreparabel zu beschädigen?

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Schäden an Wärmedämmfassade durch Nägel: Risiken und Beurteilung" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
  • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Frage "Schäden an Wärmedämmfassade durch Nägel: Risiken und Beurteilung" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Hans Schmidtlein
  1. geschädigt: ja, irreparabel: nein

    Nägel raus und mit farbigem Silicon verschließen. Es sollte zum Mieterwissen gehören, dass man sowas nicht macht. Nägel in die WDF einschlagen gehört nicht zur Wohnungsnutzung. Wenn es ordentlich repariert ist kann der Vermieter nicht kündigen. Aber machen sie sowas nie wieder.
  2. Na ja, die Frage ist...

    ... wurde nur die Wohnung gemietet oder das ganze Haus.

    Im letzteren Fall würde natürlich die Frage durchaus berechtigt sein, ob das Aufhängen von Girlanden z.B. nicht zum üblichen Gebrauch zählt. Das sollten aber Juristen entscheiden. Beispiel Fliese hier: Web-Link

    Auf jeden Fall kommt es bei der späteren Gutachterbewertung auf die Fragestellung an: Lautet die Frage: wurde die Fassade beschädigt, kann man nur mit ja beantworten, dann zahlt der Mieter. Lautet die Frage: wurde sie irreparabel beschädigt, kann man das nur mit nein beantworten. Zu reparieren geht alles, ist nur ne Frage des Preises, sogar Nordstream kann repariert werden... ;-)

  3. Einen eigenen Maler beauftragen und alle Nägel aufheben

    Foto von wiki

    Dann kann der Gutachter kommen.
  4. bitte kein Silikon in der Fläche

    Foto von Martin Kempf

    das hat da nichts verloren. Wenn das ein mineralischer Oberputz ist, wäre eine Kleinstmenge Außen-Moltofill möglich (aber bitte nicht mit Werkzeug draufbatzen, sondern minimalinvasiv arbeiten: in das Nagelloch einarbeiten und mit dem Finger oder feuchtem Pinsel angleichen) - ist das ein organisches Material als Oberputz, würde sich Struktur-Acryl für aussen anbieten.

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