Die Feuchteschäden scheinen von Garten des Nachbar B, der ca.50cm höher liegt als As Grundstück, her zu kommen.
B hatte mal dort abgedichtet. Nach Jahren ist die Mangelbehebung offensichtlich nicht gelungen.
Wie tief unterm Garten muß B zu Außenwand von A hin abdichten bzw. isolieren ?
Hat A gegenüber B Mängelbeseitigungsanspruch, da B schon mal versucht hatte die Mängel zu beheben. Ist/ kann der Anspruch verjährt/-en ?
Welche Ansprüche:
- Mängelbehebung
- Schadenersatz (feuchteschäden an Außenwand, - an Geräten?
ich hoffe jemand kann Hinweise geben. Vielen Dank.
Wegner