Gewährleistung: Rechte, Fristen & Unterschiede zur Garantie im Überblick?
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Gewährleistung: Rechte, Fristen & Unterschiede zur Garantie im Überblick?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht des Käufers bei Mängeln an einer Kaufsache. Sie sichert dem Käufer Rechte wie Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu.
Wichtigste Aspekte der Gewährleistung:
- Gesetzliche Grundlage: Die Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
- Frist: Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
- Sachmangel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
- Beweislastumkehr: Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Ware wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Danach kehrt sich die Beweislast um, und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Unterschied zur Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Bedingungen der Garantie sind im Garantievertrag festgelegt.
👉 Handlungsempfehlung: Machen Sie Mängel unverzüglich schriftlich geltend und setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an einer Kaufsache einzustehen. Sie sichert dem Käufer Rechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu.
Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Mängelrechte. - Garantie
- Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, für die Mangelfreiheit einer Ware über einen bestimmten Zeitraum einzustehen. Die Bedingungen der Garantie sind im Garantievertrag festgelegt.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Herstellergarantie, Händlergarantie. - Sachmangel
- Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet.
Verwandte Begriffe: Mangel, Fehler, Defekt. - Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Dies kann entweder durch Reparatur der mangelhaften Sache oder durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erfolgen.
Verwandte Begriffe: Reparatur, Ersatzlieferung, Mängelbeseitigung. - Rücktritt
- Der Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht es dem Käufer, die Kaufsache zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern, wenn der Mangel nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden kann oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Verwandte Begriffe: Wandlung, Vertragsauflösung, Kaufpreiserstattung. - Minderung
- Die Minderung ist das Recht des Käufers, den Kaufpreis herabzusetzen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Preisminderung, Wertminderung. - Beweislastumkehr
- Die Beweislastumkehr bedeutet, dass innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand.
Verwandte Begriffe: Beweislast, Beweisführung, Sachverständigengutachten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, während die Garantie eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers ist. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, während die Garantie auch Mängel abdecken kann, die später auftreten. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies vereinbart wurde. - Was kann ich tun, wenn die Ware einen Mangel hat?
Im Falle eines Mangels haben Sie als Käufer verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Welches Recht Sie geltend machen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. - Was bedeutet Beweislastumkehr?
Die Beweislastumkehr bedeutet, dass innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. In diesem Zeitraum muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Nach Ablauf der zwölf Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. - Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Gegenüber Verbrauchern kann die Gewährleistung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Gegenüber Unternehmern ist ein Gewährleistungsausschluss oder eine -beschränkung jedoch möglich, sofern dies nicht gegen Treu und Glauben verstößt. - Was ist ein Sachmangel?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet. Auch wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist und dadurch ein Mangel entsteht, liegt ein Sachmangel vor. - Was bedeutet Nacherfüllung?
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen. Dies kann entweder durch Reparatur der mangelhaften Sache oder durch Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erfolgen. Der Käufer hat grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung, es sei denn, eine der beiden Arten der Nacherfüllung ist unverhältnismäßig. - Was bedeutet Minderung?
Minderung bedeutet, dass der Kaufpreis aufgrund des Mangels herabgesetzt wird. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist.
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Gewährleistung Fassadensanierung: Mängel nach 2 Jahren – Ihre Rechte!
Na das kommt drauf an!
Guten Tag,bei unserem gewrblichen Gebäude wurde eine Sanierung der Fassade sowie auch innen durchgeführt (Putz innen und außen abgestemmt und neu aufgetragen mit Armierungs- und Oberputz (Armierungsputz, Oberputz) ). Die Rechnung wurde unsererseits damals alles bezahlt aber mittlerweile haben wir das gleiche Erscheinungsbild obwohl der Oberputz neu aufgetragen wurde vor 2 Jahren. Meine eigentliche Frage wäre hat die letzte Firma die bei uns tätig war die Gewährleistung automatisch übernommen auch die Flächen die sein Vorgänger ausgeführt hatte? Auf der Auftragsbestätigung die an unsere Fa. gestellt wurde stand der Verweis das die VOBAbk. gilt aber dies wurde an uns nicht zugestellt. Kann man die letzte Firma wegen den Schäden zu Verantwortung ziehen obwohl die nur ausgebessert haben (nicht kpl neu)? und legen Sie dem die Fotos von vorher und nachher und von jetzt vor sowie den kompletten Vertrag - sonst kann der Ihnen genauso wenig Antworten wie wir. Die Gewährleistung ist ein alter oder etwas älterer Begriff der heute Mangelhaftung heißt.
Die VOB muss Ihnen, sodann Sie gewerblich tätig sind und Kaufmann oder selber sogar Handwerksmeister - dem die Kaufmannseigenschaft unterstellt werden darf - sind, nicht zugestellt oder übergeben werden.
Für alle anderen Verbraucherfälle (Privatpersonen) kann die VOB nicht mehr in einen Vertrag einbezogen werden, jedenfalls nicht allumfänglich rechtsgültig, dass geht seit dem BGH Urteil -VII ZR 55/07 vom 24.07.2008- nicht mehr, auch dann nicht, wenn dem Verbraucher die VOB übergeben worden wäre.
Mangelhaftung nach VOB 4 Jahre, nach BGBAbk. 5 Jahre.
Der wunderschöne Nebeneffekt für den Auftraggeber besteht darin, dass bei der Mangelhaftung nach VOB die Haftung ab der Nachbesserung wieder neu anfängt zu laufen.
Und klar, haftet jeder Unternehmer für das von ihm erstellte Gewerk.
Vorstehendes gilt für die bzw. für eine normale Auftragsabwicklung und nur für das Gewerk, welches der Auftragnehmer auch erstellt hat und für die entsprechende Untergrundvorbereitung.
Sie haben von einem Vorgänger etwas geschrieben, was nicht verständlich ist. Was hat der Vorgänger denn gemacht und in wie fern hat der Nachfolgeunternehmer etwas damit zu tun? Wenn es doch einen Vorgänger also mithin einen Vorunternehmer gibt, dann gibt es ja logisch geschlussfolgert auch einen Nachfolgeunternehmer, oder? Und was genau hat der Eine gemacht, und was der Andere?
Befragen Sie einen Juristen bzw. Ihren Anwalt aber der wird Ihnen ganz Gewiss das gleiche sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Gewährleistung bei Baumängeln: Rechte, Fristen und Unterschiede zur Garantie
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Gewährleistung bei Fassadensanierungen, insbesondere Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Es wird diskutiert, welche Rechte Bauherren bei mangelhafter Ausführung haben und wie sich die Gewährleistung von der Garantie unterscheidet. Die Beweislast und mögliche Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz werden thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Baumängeln ist eine zeitnahe Dokumentation durch Fotos und eine detaillierte Mängelanzeige entscheidend, wie im Beitrag Gewährleistung Fassadensanierung: Mängel nach 2 Jahren – Ihre Rechte! hervorgehoben wird. Versäumnisse können die Durchsetzung von Mängelrechten erschweren.
✅ Zusatzinfo: Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Gewährleistung im Baubereich. Es ist wichtig, die entsprechenden Fristen und Bedingungen im Vertrag zu prüfen. Die Gewährleistungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme der Bauleistung.
👉 Handlungsempfehlung: Bei auftretenden Mängeln sollten Sie umgehend eine schriftliche Mängelanzeige an das ausführende Unternehmen senden. Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht beurteilen zu lassen. Klären Sie, ob eine Garantie über die Gewährleistung hinaus besteht.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … ist sicher gegenüber solchen Anbietern geboten, deren Argumentation nur auf lang-jährige Garantie aufgebaut sind und die mit eindrucksvollen Urkunden werben. …
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
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