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  • 15326: WDVS Mischsystem

Außenwände und Fassaden

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WDVS Mischsystem 04.02.2016    

Hallo,

kurze Frage welche baurechtlichen Folgen hat ein WDVSA Mix System, bei einem Brandschaden.

Hintergrund wir sollen einen WDVS Brandschaden sanieren und damaliger Hersteller hat ein Mix System verbaut. Platten und Kleber Sto, Brandriegel Alsecco, farbe Brillux. Laut den Lieferscheinen des Bauherrn von vor 4 Jahren als das WDVS erstellt wurde.

Danke in Voraus.

Name:

  • Sebastian Lipka
  • http://www.lipka-bau.de
  1. Was meinen sie mit "baurechtliche Folgen"? 09.02.2016    

    Sie sollen eine Teilsanierung durchführen? Weisen Sie den Auftraggeber darauf hin, dass das ursprüngliche WDVSA entgegen den Regeln der Technik erstellt worden ist und es somit keine Zulassung hatte (schön wenn es trotzdem gehalten hat).

    Stellen Sie ihn vor die Wahl, das ganze WDVS auszutauschen oder dass Sie bei einer Teilsanierung keine Gewährleistung übernehmen können. Suchen Sie sich dann einen Fachberater eines WDVS-Herstellers, dessen Produkte Sie verarbeiten wollen und stimmen Sie das Sanierungskonzept auf der Basis Mischsystem mit dem WDVS-Hersteller ihrer Wahl ab.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Das Styropor kommt sowieso von einem oder zwei Herstellern 09.02.2016    

    Da macht es auch nichts aus, wenn Sie dem Styropor mit der Aufschrift xy einen Kleber mit der Aufschrift yz zuordnen.

    Allerdings sehen das die Hersteller garnicht gern. Sie haben schließlich für ihr System viel Geld für die Zulassung ausgegeben und das System wurde in dieser Form zugelassen.

    Sie haben also ein nicht zugelassenes Bauprodukt.

    Das habe ich auch und schon seit 30 Jahren.

    Früher sagte man auch, man solle immer das gleiche Benzin tanken...

    Heute ist es eben das WDVSA, das von einem Hersteller kommen muß.

    Name:

    • wiki
  3. Das würde ich anders sehen! 12.02.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Was der Wiki-Schreiber geschrieben hat ist natürlich falsch.

    Vielleicht hat sich der Wiki-Schreiber nur versehentlich falsch ausgedrückt.

    Natürlich haben Sie trotzdem ein zugelassenes Bauprodukt, sodann die Produkte einzeln denn dann schlussendlich zugelassen sind aber das sind die Produkte ja meistens.

    Das einzige was Sie denn dann schlussendlich tatsächlich nicht hätten, wäre ein zugelassenes System, was Sie mit den unterschiedlichen Produkten -zusammengewürfelt von den unterschiedlichen Herstellern ja schlussendlich auf die Wand- aufbringen. Denn die unterschiedlichen Produkte wurden ja einzeln zugelassen, halt eben nur nicht zusammen -untereinander zusammengepappt verarbeitet- zugelassen.

    Aufbringen dürfen Sie das natürlich ohne (behördliche; baurechtliche oder genehmigungsrechtliche) Probleme, nur einen dafür haftenden Hersteller werden Sie nicht finden, es sei denn, Sie würden ein Sanierungskonzept anstreben und ausführen und die Produkte denn dann von einem Hersteller insgesamt gesehen verwenden und lediglich dieses (von einem Hersteller) auf das andere, bereits vorhandene System aufbringen. Das allerdings in Absprache mit dem Sanierungssystemhersteller.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

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