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Mauersanierung mit Sperrputz oder Injektion?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Mauersanierung mit Sperrputz oder Injektion?

Guten Tag. In meinem Untergeschoss ist die Garagenaußenwand feucht, und zwar im unteren Teil, der 70 cm unter der Erde liegt. Die Wand besteht aus (von innen nach außen) unverputzten Betonblöcken 14 cm + Glaswolle 6 cm + Verblenderziegel 9 cm + Bitumen-Schweißbahn. Sie hat als Horizontalsperren eine nach unten (zum Fundament) mit Polyethylenfolie und eine nach oben mit einer Bitumenpappbahn zwischen den Bausteinen, etwas über dem Erdboden.

Der Bauunternehmer vermutet, dass die außenliegende Bitumen-Schweißbahn an mehreren Stellen (nämlich da, wo innen mehr Feuchtigkeit ist) undicht geworden ist und schlägt vor, die Erde außen ganz abzutragen und nicht mehr aufzufüllen (es ist ein erhöhtes Zierpflanzenbeet, auf das man gut verzichten kann), dann die freigelegte äußere Bitumen-Schweißbahn aufzurauhen und einen Zementsperrput z anzubringen. Darauf bekomme ich die gesetzliche Gewährleistung von (in Belgien) 10 Jahren.

Ein Mauersanierungs-Fachbetrieb ist zwar etwas teurer (8000 € alles inklusive), bietet aber dafür 30 Jahre Garantie (10 Jahre mit Versicherungsdeckung + 20 Jahre eigene Garantie). Er hat allerdings die Ursache gar nicht ergründet, sondern gleich seine angeblich seit Jahrzehnten bewährte Standardlösung für alle Mauern angeboten: Epoxydharz-Injektion von innen und eine verputzartige Auskleidung innen.

Können Sie aus der Ferne beurteilen, ob dies wirklich die zuverlässigere und dauerhaftere Lösung wäre? Und ob man sich auf so eine Garantie verlassen kann (es ist ein mittelgroßer Betrieb mit mehreren Filialen in der ganzen Region)?

Vielen Dank im Voraus

  1. nachträgliche Abdichtung Garagenwand

    Hallo nicht benannter Fragesteller. Was der Bauunternehmer vermutet, das kann durchaus möglich sein. Die Schwierigkeit liegt bei den Abdichtungen meist im Übergang zwischen Bodenplatte und aufsteigendem Mauerwerk. Insofern wäre die Idee mit der Freilegung und Sperrputz gar nicht so verkehrt  -  wenn denn die alte Abdichtungsebene als Untergrund für den Sperrputz geeignet ist. Eine Gewährleistung von 10 Jahren reicht im Regelfall immer aus, weil das Bauteil (so entnehme ich es dem Text) ausschließlich thermisch beansprucht wird. . -. -. -. -. -. -. -. - Gruß: Klaus
  2. Falls die Ursache der Durchfeuchtung nicht festgestellt wird?

    Vielen Dank Herr Rauer. Falls nach der Freilegung der Mauer die Ursache der Durchfeuchtung nicht mit Sicherheit bestimmt werden kann, wäre DANN EIN GUTACHTEN zur Ermittlung DER Ursache SINNVOLL, um das Risiko auszuschließen, dass ich viel Geld umsonst ausgebe?

    ODER wäre DANN DAS INJEKTIONSVERFAHREN VORZUZIEHEN, das ja nach Angaben des Mauersanierungs-Fachbetriebes unabhängig von der Ursache wirksam sein soll. Etwas skeptisch bin ich nur deswegen, weil es ja nicht die Ursache der Durchfeuchtung beseitigt.

    Vielen Dank im Voraus

    • Name:
    • Gerhard König
  3. Injektionsverfahren als Mauerwerk-Trockenlegung

    Hallo Herr König. Das kann durchaus sein, dass eben auch nach umlaufender Öffnung des wandflächenangrenzenden Erdreichs die auslösende Ursache nicht gefunden wird. Wenn beispielsweise der Schwachpunkt unterhalb der Bodenplatte liegt und die Feuchtigkeit über diese aufsteigen würde. Daran würde auch ein Gutachten nichts ändern. Der Sachverständige kann nur Aufgrund seiner Erfahrungen und nach dem Ausschlussverfahren den Lösungsweg suchen. Eine Ringdrainage wäre möglicherweise auch ein sinnvoller (wenn auch kostenintensiver) Weg. Das Injektionsverfahren ist nicht die "alleinig seeligmachende Lösung"! Eine Mauerwerkstrockenlegung beadrf einer genauen Analyse des Mauerwerkes, auch hinsichtlich des tatsächlichen Feuchtigkeitsgehaltes, aber auch des Grades einer eventuellen Versalzung. Letztendlich könnte an Stellen durch Injektion abgesperrt werden, welche gar nicht hätten abgesperrt werden brauchen. Der Begriff "mit der Stange im Nebel stochern" ist da gar nicht so weit von der Wirklichkeit entfernt.

    Eine aussagefähige Antwort ist tatsächlich nur dann möglich, wenn man die Situation vor Ort kennt. Und gerade an dieser Stelle einen Fachmann mit einzubeziehen, das kann kein Fehler sein. Insbesondere dann nicht, wenn sich der Fachmann nicht auch mit der Ausführung befasst ... Mit freundlichem Gruß: Klaus

  4. Mauerwerk-Trockenlegung

    Vielen Dank Herr Rauer für Ihre Antwort, der ich erstens entnehme, dass ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zwar empfehlenswert ist, um nicht völlig im Nebel zu stochern, aber noch keine Garantie bietet, dass die Ursache der Mauerwerksdurchfeuchtung gefunden wird. Und zweitens, dass auch ein Injektionsverfahren trotz der sogenannten 30-Jahre-Garantie de facto keine Gewähr bietet, dass das Problem gelöst wird. Ich hatte schon gemutmaßt, dass so ein Garantieversprechen ja nicht einklagbar ist wie beim Kauf von Verbrauchsgütern und deswegen wohl eher Bauernfängerei ist.

    Könnten sie mir bitte noch sagen, WIE ICH EINEN GEEIGNETEN Sachverständigen FINDEN KANN? Gibt es dafür Sachverständige für Mauerwerk oder Gebäudeschäden? Oder Sachverständige für alles rund um Bau und Renovierung? Oder übernehmen Architekten diese Aufgabe?

    Vielen Dank im Voraus

    • Name:
    • Gerhard König
  5. Sehr geehrter Herr König, meines Erachtens nach ...

    Sehr geehrter Herr König, meines Erachtens nach Sehr geehrter Herr König, meines Erachtens nach dürften dies
    • Sachverständige Abdichtungstechnik
    • Sachverständige für Schäden an Gebäuden

    sein. Sie erhalten entsprechende Treffer beim "googlen", oder Auskunft der entsprechenden Bestellungskörperschaften wie beispielsweise der örtlichen HWKAbk., die für Sie auch überregional suchen kann. Mit freundlichem Gruß Klaus Rauer

  6. Sanierungsarbeiten in Belgien?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Herr König!

    Zitat: "Darauf bekomme ich die gesetzliche Gewährleistung von (in Belgien) 10 Jahren. "

    => Also befindet sich das betreffende Haus in Belgien? Dann ist der Hinweis mit der Sachverständigenliste der deutschen Handwerkskammer evtl. obsolet.

    Zitat: "Ich hatte schon gemutmaßt, dass so ein Garantieversprechen ja nicht einklagbar ist wie beim Kauf von Verbrauchsgütern und deswegen wohl eher Bauernfängerei ist. "

    => Es wird hier im Forum zu dieser rechtlichen Seite des Falles wahrscheinlich niemand etwas sagen können, falls es zutreffen sollte, dass belgisches Recht zur Anwendung kommt.

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