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Risse im Sockelverputz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Risse im Sockelverputz

Liebe Forumsmitglieder, an der Süd- und Westseite (Südseite, Westseite) meines Hauses sind am Sockelputz vertikale Risse und horizontale und vertikale dunkle Streifen entstanden. An der Nordseite hat sich eine Aufwölbung gebildet. Der Sockel wird nach unten durch ein Schotterbeet sowie eine Pflasterung abgegrenzt. Daten: Kunststoffverputz, Alter des Hauses: 12 Jahre Kennt jemand den Grund dafür, bzw. weiß jemand Abhilfe? Vielen Dank!

Anhang:

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  • Name:
  • Rudolf
  1. ich vermute mal

    Foto von wiki

    dass es sich um einen gedämmten Sockel handelt, also Perimeter-Dämmplatten und armierten Unterputz und darauf dann der Deckputz?!
  2. Genau so ist es!

     
    • Name:
    • Rudolf
  3. streichen könnte helfen

    Foto von wiki

    mit einer für Sockelbereiche geeigneten Farbe.
  4. Danke für die Antwort! Mich hätte aber ...

    Danke für die Antwort! Mich hätte aber Danke für die Antwort! Mich hätte aber interessiert, woher die Risse und die dunklen Flecken kommen. Liegt da vielleicht ein bauseitiger Mangel vor?
    • Name:
    • Rudolf
  5. Der Riss

    könnte auf Armierungsfehler oder auf Fehler bei der Dämmplattenverlegung (nicht auf Stoß, also mit Spalt) zurück zu führen sein. Die Farbabweichungen sind vermutlich auf unterschiedliche Besiedlungsdichte von Algen zurück zu führen.
  6. Danke für die Antwort! Lohnt es sich, ...

    Danke für die Antwort! Lohnt es sich, Danke für die Antwort! Lohnt es sich, den Mangel beim Baumeister zu reklamieren und beheben zu lassen bzw. lässt sich das überhaupt beheben?
    • Name:
    • Rudolf
  7. Ohne Augenschein, nur so nach ...

    Ohne Augenschein, nur so nach Ohne Augenschein, nur so nach den Bildern würde ich mich hüten, auuch nur etwas dazu zu verlautbaren. Keiner hat eine Glaskugel, also ist keine Aussage dazu auch nur 1Cent Wert.
  8. Das heißt, ich müsste mir erst ...

    Das heißt, ich müsste mir erst einmal einen Sachverständigen kommen lassen, bevor ich den Baumeister damit konfrontiere, denn an Ausreden und Verharmlosungen war er bislang noch nie verlegen. Wenn ich das bisher Gesagte zusammenfasse, so könnte die Perimeterdämmung schlecht verlegt worden und in den "Spalten" von unten Wasser eingesickert sein, wobei auch der Verputz gerissen ist? wie kommt es aber dann zu der "Aufwölbung" des Verputzes auf der Nordseite, mitten im Sockel? Was wäre denn so das "worst case" Szenario? Müsste man da die gesamte Perimeterdämmung herunternehmen und neu verlegen?
    • Name:
    • Rudolf
  9. 12 Jahre, Ansprüchen?

    Foto von Franz Schwarzmeier

    ist nach 5 Jahren die Gewährleistung rum?

    (in der Nachbarschaft ist ein größere Mehrfamilienhaus (MFH) saniert worden, da gab es schon nach einem Jahr einen richtig großen Riss im Sockelbereich, das war schon erstaunlich da sich da wohl die angeklebten, gedübelten? Platten bewegt haben und die Armierung das nicht auffagen konnetn)

  10. Problem lassen oder lösen

    Nach 12 Jahren haben Sie eh keinen Ansprüche mehr gegen Planer und Baufirmen. Wenn es denn wirklich nötig scheint, reißen Sie den Putz runter, überarbeiten Sie die Befestigung und evtl. Fugen der Sockeldämmplatten und ziehen Sie einen neuen Sockelputz auf.

    Oder sie warten damit, bis es sich wirklich lohnt.

  11. Ich sehe die Sache jetzt aus ...

    Ich sehe die Sache jetzt aus juristischer Sicht: Im Schadenersatzrecht bestehen sehr lange Haftungsfristen, ein derartiger Anspruch verjährt nämlich erst 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden sowie Schädiger bzw. jedenfalls nach Verstreichen eines Zeitraums von 30 Jahren. D.h. es ist für mich schon wichtig zu wissen, ob ein versteckter Mangel vorliegen kann. Wenn z.B. die Perimeterdämmung schlecht verlegt wurde, so kann ich das auch nach 12 Jahren geltend machen. Das hat weder mit Garantie noch mit Gewährleistung zu tun!
    • Name:
    • Rudolf
  12. Rudi ist offenbar kein Jurist

    Foto von Franz Schwarzmeier

    und sollte sich deshalb auch als Fragesteller mit Rechtsberatung zurückhalten. Nachher glaubt den Quatsch noch jemand, der hier mitliest! Also sicherheitshalber für alle zum mitschreiben: Es gibt keinen Tatbestand des "verdeckten oder versteckten Mangels"!

    Eines von diesen Sachen für einen kleinen Riss im Sockelputz nach 12 Jahren nachweisen zu wollen ist echt albern. Eine Klage auf Basis eines Sachverständigengutachtens für diese Sache sollten die Gerichte "wegen Belästigung" echt zurück weisen dürfen.

    Ich finde eine solche Einstellung von Hauseigentümern schon langsam echt dreist. Haben Sie sowas jemals bei einem 10 Jahre alten Auto versucht, mit der Begründung: Der Hersteller wusste vorher, dass das Auto irgendwann verrostet und muss deshalb haften, weil er mich zum Kauf nicht explizit darauf hingewiesen hat?!?! Gewährleistungsverlängernd wirkt nur ein damals bekannter und arglistig verschwiegener Mangel oder Organisationsverschulden.

  13. ad WIKI vom 15.07.2013 Ich würde WIKI ...

    ad WIKI vom 15.07.2013 Ich würde WIKI ad WIKI vom 15.07.2013 Ich würde WIKI nahelegen, in diesem Forum einen anderen Ton zu wählen! Nur etwas als Quatsch und Dreistigkeit zu bezeichnen, weil es nicht seiner Meinung entspricht, finde ich als ungehörig. WIKI ist offensichtlich (auch) kein Jurist.

    Und jetzt zum Sachlichen: Gott sei Dank, gibt es in Österreich andere Rechtsvorschriften. Auch wenn der Terminus "verdeckt" nicht explizit in der Judikatur gewählt wird, so subsumiert man gewisse Fälle des AGBG im Rahmen des Schadenersatzes darunter: § 933a ABGB (Auszug)

    (2) Wegen des Mangels selbst kann der Übernehmer auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen. Er kann jedoch Geldersatz verlangen, wenn sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

    (3) Nach Ablauf von zehn Jahren ab der Übergabe der Sache obliegt für einen Ersatzanspruch wegen der Mangelhaftigkeit selbst und wegen eines durch diese verursachten weiteren Schadens dem Übernehmer der Beweis des Verschuldens des Übergebers.

    Der Absatz 3 dieses Paragraphen stellt darauf ab, dass eine Schadenersatzpflicht besteht, sollte der Mangel schon bestanden haben, aber erst später ersichtlich werden (eben "verdeckt" oder "versteckt"). Über weiter juristische Belange möchte ich (speziell mit WIKI) gar nicht sprechen. Nur soviel  -  Rudi ist Jurist! :-)

    • Name:
    • Rudolf
  14. Lach

    na da haben sich ja zwei gefunden! Vielleicht sollte man, wenn man nicht aus Deutschland kommt und dieses Forum nutzt, mal darauf hinweisen, denn Normen und Gesetze sind in anderen Ländern eben andere ...

    Rudolf, wenn Sie Baujurist sind, dann brauchen Sie vor Ort nur noch einen Gutachter, der den Riss öffnet, die Rissursachen dokumentiert und auch unter den Streifenbildungen mal in den Putz schaut. Anschließend gibt es ein Gutachten mit dem Sie dann versuchen können ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. Haben Sie den Hersteller denn schon mal über den Mangel informiert? Muss man das in Österreich vorab, um dem die Chance zur Mängelbeseitigung einzuräumen?

  15. Der praktische Wert ist wichtig

    Hallo Rudolf,

    das mag alles irgendwo richtig sein  -  lässt sich im Detail wohl nur klären wenn man einen Prozess führt und dann schaut wie dieser ausgeht.

    In der Praxis Stelle ich es mir nicht schwierig vor, Fehler zu finden. Jedes Gebäude hat mehr als genug davon wenn man nur genau schaut.

    Einen unstrittigen technischen Beweis zu führen der die Ursache auf den vor 12 Jahren ausführenden Unternehmer zurückführt dürfte allerdings schwer sein. Dazu müssen sämtliche anderen Einflüsse  -  einschließlich aber nicht ausschließlich: Wetter, Bewegungen, Alterung, aktuelle und originale Materialeigenschaften  -  ausgeschlossen werden. Ich sage nicht es ist unmöglich, aber der Aufwand der dazu notwendig ist entspricht einem kleinen Forschungsprogramm das privat finanziert wird.

    Viele Grüße, Alex

  16. Eigentlich wollte ich ursprünglich nur über ...

    Eigentlich wollte ich ursprünglich nur über die möglichen Ursachen meiner Rissbildungen am Sockel Bescheid wissen. Über rechtliche Belange wollte ich eigentlich nie sprechen, man darf sich aber wohl Gedanken über allfällige Konsequenzen machen. Ich bin auch kein BAU-Jurist. Plötzlich werde ich aber für "dumm" hergestellt, weil ich bei meiner Überlegung nicht die deutsche Rechtslage berücksichtigte. Diese Facette wurde aber erst durch WIKI in das Forum getragen PS: Danke an ALEX für die sachliche Mitteilung ad Dipl. Ing. TILGNER: ich wollte ja, bevor ich irgendjemand mit irgendetwas konfrontiere, zuerst eine (technische) Meinung einholen. Selbstverständlich kann man nichts ohne Sachverständigen unternehmen. Die Frage war ja auch immer: Lohnt sich denn der ganze Aufwand? Rudolf
    • Name:
    • Rudolf
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