Nasse Außenwand am Treppenaufgang
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Nasse Außenwand am Treppenaufgang
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Da sind doch
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Die Treppe ist etwa 7 Jahre alt
Die Treppe ist etwa 7 Jahre alt -
grundsätzlich ...
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gibt es denn einen speziellen Putz
gibt es denn einen speziellen Putz -
Da war das Mauerwerk also,
Da war das Mauerwerk also, -
Andreas,
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Bild von der Innenseite
Bild von der Innenseite -
CR 83 Sanierputz FEIN
CR 83 Sanierputz FEIN -
irgendwie ...
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Das Problemhabe ich jetzt erkannt.
Das Problemhabe ich jetzt erkannt. -
es wäre schön..
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Es fehlt die Spritzwasserabdichtung!
Hallo an alle, ich habe folgendes Problem (siehe Bilder)Die Wand ist total nass aber ich weiß nicht, wie ich den Schaden beheben kann oder woher überhaupt das Wasser kommt. Kann mir da vielleicht jemand mit seinen Erfahrungswerten hilfreich zur Seite stehen?
Danke richtige Löcher in der Wand an den letzten Stufen? Oder täuscht das 3. Bild? Wie alt ist denn der Belag, und wie alt die Wand? Aber auch jetzt läuft doch schon wieder Wasser zwischen den Fugen der Abdeckung auf den alten Putz.
Sind Sie Eigentümer, Mieter oder Käufer? verputz wurde die Treppe vor etwa 5 Jahren. Eigentlich dachte ich immer, dass die Treppe im Sommer wieder trocknet
. Jetzt bin ich so schlau um zu sehen, ich muss was ändern. Ich bin Eigentümer. Ich glaube damals wurde schon der falsche Putz genutzt. Das da sTeil nun hinüber ist ist mir klar. Was gibt es für Möglichkeiten dies wieder herzustellen? grundsätzlich fehlt schon mal die senkrechte Scheuerleiste denn das Wasser von den Stufen läuft in den Ecken an der Wand runter. ich schlage vor, die Scheuerleisten an der frei stehenden Wand zu entfernen, den gesamten Putz abschlagen und neu zu verputzen, streichen und beidseitig die Scheuerleisten neu setzen, mit den senkrechten Leisten. die Abdeckplatten auf der Mauer sollten etwas breiter sein und eine Wassernase haben. An der Hausseite halt ebenfalls senkrechte Scheuerleisten anbringen.
W. M. denn man da auftragen muss, damit erst gar kein Wasser durchdringt?
Und ich müsste ja jetzt noch die Mauer erst mal Trocken legen. Wie gehe ich das am besten an? Also erst den alten Putz abschlagen ... Aber um neu zu verputzen muss die Wand ja trocken sein!? vermutlich auch noch ungeeignetes Ziegelmauerwerk? , 2 Jahre lang dem Regen ausgesetzt, und wurde dann bereits vorgeschädigt und nicht ausreichend trocken, mit nicht geeignetem Putz versehen. Da hilft wohl nur noch ein Rückbau. zurzeit ist das mit dem trocknen recht schwierig (sau Wetter.) wenn Du es doch angehen möchtest dann Putz ab, Plane drüber und auf schönes Wetter warten. Wenn der Putz ab ist kann man den Zustand der Mauer beurteilen. wen das Mauerwerk schon schlecht ist muss halt neu aufgemauert werden. Als Putzmörtel würde ich einen Kalk-Zementmörtel nehmen und evtl. mit Putzverkieseler behandeln und mit Fassadenfarbe streichen. ich hoffe das hilft Dir ein wenig.
W. M MM ICh mach mal ein Bild von der Innenseite der Mauer unter der Treppe und stell es hier rein. Da könnt ihr ja mal ein neues Statement abgeben.
Erst mal Danke für eure Antworten Was haltet ihr davon. Könnte man den direkt benutzen oder ist die Wand dafür zu nass? verstehst Du das alles nicht. "drüberschmieren" kannst du den Putz, wenn Du Glück hast hält das ein wenig, aber Du löst das Problem damit nicht. hilft Dir auch nichts wenn Du in anderen Foren das gleiche liest wie schon hier beschrieben.
Gruß W. M (hoffe ich
.
Die Nässe zieht nicht von unten hoch, sondern sammelt sich an den Treppenstufen und sickert von da aus in das Mauerwerk. Das heißt für mich die Treppenstufen so bearbeiten, dass kein Wasser mehr ins Mauerwerk eindringt. So wäre die Ursache gelöst. Mit dem oben angefragten Produkt wollte ich nur fragen ob es Möglich ist nach Problembehebung den Putz auf der nassen Wand aufzutragen. Wenn ich das richtig gelesen habe lässt er ja Feuchtigkeit raus. ... wenn Du mal richtig durchgelesen hättest was ich geschrieben habe. die Seitlichen Leisten sollten so aussehen : daran liegt es. Ist doch logisch, dass alles durchfeuchtet ist und dann schlussendlich durch Frost und sonstige Witterungseinflüsse alles kapputt geht!
Unter jeden Sockelputz gehört eine Spritzwasserabdichtung und diese denn dann 15 cm höher als die anstehende waagerechte Fläche, die sich in dem unmittelbaren Bereich der aufgehenden Bauteile - in dem Fall dem Bauteil aufgehende (Hauswand) Wand an der einen Seite und aufgehende (Brüstungswand ) Wand auf der anderen Seite der Treppenstufen - befinden.
Nun liegt die Treppe auf bzw. in dem anstehenden aufgehenden Mauerwerksbereich vielleicht auf, vielleicht aber auch nicht, sodann die Treppe nur unten und oben aufgelagert ist, was auch durchaus möglich ist, wobei in jedem Fall (sodann auch in beiden vorstehend genannten Fällen) eine Fuge zwischen Beton (-Treppe) und anstehendem aufgehenden Mauerwerk entsteht. Auch diese Fuge ist mittels einer Abdichtung zu schließen.
Dies bedeutet in Ihrem aktuellen Fall, sodann Sie dauerhaft Ruhe haben wollen, dass Sie den Belag und das Mörtelbett in dem der Belag verlegt ist, bis auf die Betontreppe entfernen müssen, in einem zweiten Schritt den Putz rechts und links an der Wand ca. 40 cm (damit Sie Platz haben um arbeiten zu können und das nachher wieder entsprechend beiputzen zu können) hoch entfernen müssen und in einem weiteren Schritt eine Abdichtung von der Betontreppe ausgehend (in einem Streifen von 15 cm Breite auf der Betontreppe an den Begrenzungswänden rechts und links entlang aufgebracht/das geht allerdings nur, wenn die Betontreppe aus WU-Beton besteht) an der Wand, ebenfalls 15 cm, hochführen müssen [Bestenfalls streichen die die gesamte Betontreppe (weil die sicherlich nicht aus WU-Beton betehen wird) mit der Abdichtung und dann die Wand hoch]. Die 15 cm an der Wand hoch, werden gemessen, vom fertigen Belag der Treppe, an der Wand hoch. Anschließend können die die seitlichen Begrenzungswände rechts und links wieder beiputzen und den Belag wieder einbauen.
Alle entstehenden Fugen im Bereich Tritt- und Setzstufe (Trittstufe, Setzstufe) sowie entlang der an der Wand aufgeklebten Sockelriemchen sollten versiegelt werden.
Dann hätten Sie Ruhe mit dem anstehenden Problem. Alles andere wird Ihnen nicht dauerhaft dabei behilflich sein, die tatsächliche Ursache des Problems mit der Außentreppe zu beheben. Da hilft auch kein Sanierputz etc.
Allerdings wäre noch zu prüfen, in wie weit die seitlichen Begrenzugnswände bereits schon jetzt in mittleidenschaft gezogen worden sind und ggf. ebenfalls sanierungsbedürftig sind. So z.B. auf der Außenseite der Brüstungsbegrenzugnswand kann es bereits schon jetzt erforderlich sein, ebenfalls den Putz zu entfernen und diesen zu erneuern.
Allerdings bleibt zu sagen, dass der putze, der Ihnen die Wände verputzt hat und ebenfalls der Steinmetz, der Ihnen den Belag verlegt hat, gegen die üblich einzuhaltenden allgemein anerkanntenm Regeln der Technik (DINAbk.-Normen/DIN 18195) verstoßen haben. Der putze in dem Fall, in dem er diese Abdichtung nicht aufgebracht hat und auch keine Bedenken deswegen angemeldet hat und ebenfalls der Steinmetz, der auch keine Bedenken wegen der fehlenden Abdichtung angemeldet hat. Auch der Steinmetz hat zum Zeitpunkt der Ausführung der von Ihm selbst verlegten Tritt- und Setzstufen (Trittstufen, Setzstufen) sehen müssen, dass eben gerade nicht die notwendige Abdichtung aufgebracht worden ist, weil dies hätte er auf der Betontreppe, mindestens in einer Breite von 15 cm entlang der seitlichen Begrenzungswände sehen müssen, dass eine derartige Abdichtung aufgebracht worden ist oder halt eben ggf. auch nicht.
Dem Grunde nach wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen handwerklich einzuhaltende Kardinalspflichten verstoßen, was Sie anwaltlich überprüfen lassen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Hallo Herr Reinhartz
Hallo Herr Reinhartz -
Arglistig verschwiegene Mängel?!
vielen Dank für Ihre ausführliche Beschreibung und Einschätzung. Da wurde wohl wirklich schlechte Arbeit verrichtet. Aber ob ich da nach 6 Jahren noch was erreichen kann?Da muss ich wohl bei der Sanierung etwas aufpassen, wie gearbeitet wird. Habe ja jetzt ein klein wenig Einblick durch die ganzen Antworten erhalten.
Danke nochmal an alle. Wenn ich daran denke, werde ich die Korrektur mal mit Bild einstellen. Auf arglistig verschwiegene Mängel hätten Sie mit dem Schluss des Jahres, ab dem Sie Kenntnis davon haben, drei Jahre Mängelhaftung. Gleiches gilt für Organisationsverschulden, von dem sicherlich auszugehen sein wird, sodann der Unternehmer den Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik billigend in Kauf genommen hat (fragen Sie Ihren Anwalt). Und dies denn dann ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis davon haben und das wäre sodann ab jetzt, wenn es denn dann so ist und die Spritzwasserabdichtung fehlt, wovon wohl sehr offensichtlich auszugehen ist. Dies würde in Ihrem Fall bedeuten 31.12.2016.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Gewährleistungsverlängerung
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Mhm, mit der Arglist könnten Sie Recht haben!
durch Behauptung von Vorsatz? Das wird wohl nix! Wenn der Handwerker die eigene Blödheit zugibt a la "Wusste ich damals halt noch nicht, dass man das so hätte machen müssen ... ", dann ist er raus aus der Gewährleistung, denn Blödheit ist kein Beweis für Vorsatz aerglistigen Verschweigens ... Den Weg zum Anwalt kann sich der Fragesteller sparen, das kostet ihn am Ende mehr als es einbringt. Vielleicht aber nicht bei einem Organisationsverschulden. Organisationsverschulden und Arglist sind strickt von einander zu trennen. Und das mit den Kosten mag ich nicht glauben, wenn hier ein Fachunternehmen beauftragt würde, sind 5.000,00 € weg wie nichts - für den Abbruch und die Neuherstellung. Ich denke der Gang zum Anwalt lohnt sich.
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