nachdem ich erst einmal die "Suchfunktion" benutzt habe, sind es leider mehr Fragen geworden als vorher ... Es geht um die Abdichtung des Kellersockels vor der Anlage der Außenanlage.
Status aktuell:
- Haus (vollunterkellert) ist fertig und rundherum fehlt noch Erdreich, welches noch bis zu 50 cm aufgefüllt werden muss, bis es das endgültige Niveau erreicht.
- Die Kellerwände wurden laut Baubeschreibung wie folgt gebaut: "Außenwände aus Beton C 25/30, mit Feuchtigkeitssperre nach DINAbk. gegen nichtdrückendes Wasser, außenliegende Wärmedämmung".
- zudem sagt die Baubeschreibung: "Auffüllen der Arbeitsräume bis auf die erforderliche Höhe und Rohplanie um das Gebäude entsprechend der topografischen Verhältnisse (hier: Vorbereitung für Endhöhe = Straßenhöhe) " ... "später zu befestigende oder gärtnerisch zu bearbeitende Flächen erhalten eine vorverdichtete Auffüllung mit geeignetem Material ... "
Nun geht es an die Herstellung der Stellplätze (durch Bauträger) und wir erhalten folgendes Angebot:
- Haussockel mit Teerfarbe streichen, anbringen von Noppenfolienstreifen.
- Oberboden frei Baustelle liefern und profilgerecht einbauen.
Hierzu habe ich nun Fragen an die versammelte Expertenwelt:
- Das Streichen des Sockels und das Anbringen der Noppenfolie hat welchen Sinn?
- Wenn ein Bauträger das Grundstück verfüllt, müssten dann nicht alle für den Standort des Gebäudes notwendigen Abdichtungsarbeiten erledigt sein. (=> Anerkannte Regeln der Technik?)
.- [Achtung Rechtsfrage! ] Sollte es ohne den Einbau der Noppenfolie zu Feuchteschäden am Sockel/Putz kommen, wer haftet?
Ich freue mich über Ihre Einschätzung hierzu.
Bei Unklarheiten zur Gegebenheit natürlich gerne Rückfragen.
Herzliche Grüße und Danke im Voraus von
C. Herrmann