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Dämmung von Feld- / Natursteinhaus Baujahr. 1876, sinnvoll oder nicht? , wenn ja wie?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Dämmung von Feld- / Natursteinhaus Baujahr. 1876, sinnvoll oder nicht? , wenn ja wie?

Hallo, liebe Experten!
Wir haben im Jahre 2000 ein altes Haus (Baujahr. 1876) gekauft. Nach dem Innenausbau wollten wir jetzt den abfallenden alten Außenputz erneuern lassen. Folgende Daten zum Haus: selbstbewohntes EFHAbk.: 79 m², Baujahr. 1876, Bauart: Feld- / Naturstein, Außenmauern EGAbk.: 52 cm stark, keine Innendämmung, OGAbk.: Außenmauern 24 cm stark, gedämmt innen mit 100er Dämmung in trockenbauvorsatz mit Dampfbremse, Dachschräge und Zwischensparren zu Dachboden ebenfalls mit 100er Dämmung belegt. Keller: nur 6 m² mit Schnittgerinne umlaufend für Grundwasserablauf bei Starkregen, sonst steht Haus auf Fels/ Erde, wie bei alten Häusern damals üblich, Standort: Lengefeld, Sachsen.
Mehrere Firmen wurden beauftragt für die Erstellung eines Angebotes für Außenputz. Firma 1 sagt, nach EnEVAbk. seit 10/2009 auch für diese Häuser Dämmpflicht/ Außendämmung (Styropor mind 130 mm). Firma 2 sagt Dämpflicht wie 1 aber Vorsatzschale (hinterlüftet). Da unser Dach keinen genügenden Überstand hat und dieses erst vor 2 Jahren erneuert wurde, wäre Aufwand zu groß. Auch andere Leute sagen, solche Häußer bloß nicht dämmen, sondern in neue Fenster und Türen investieren. Wie ist eure Meinung? Gibt es eventuell Erfahrungen damit oder Schlupflöcher um keine Dämmung machen zu müssen. Vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Michael
  1. EnEV hat auch die § 24 Ausnahmen und § 25 Befreiungen

    Haben die Angebotsabgeber Sie gefragt, wie hoch die Heizkosten sind?
    Wurde Ihnen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt?
    Danach hat sich Ihre Dämmpflicht wohl erledigt!
  2. Antwort auf Nachricht von Herrn Jakulski zu Feldsteinhaus 1876

    Vielen Dank für Ihren Rat. In der Zwischenzeit habe ich weiter recherchiert. Ich habe bei den Ausnahmen zur EnEVAbk. noch diesen Aspekt gefunden, dass Eigentümerwelche das Haus selbst bewohnen und vor 2002 dieses bewohnt haben, von einer Dämmung befreit werden können. Erst ein späterer Käufer müsste dann innerhalb von zwei Jahren diese Maßnahmen durchführen lassen. Wir sind Eigentümer und bewohnen das Haus selbst. Es besteht keinerlei Vermietung. Also wäre dies ja der einfachere Weg? Hinterfragen muss ich nur, ob ich dem Unternehmen eine schriftliche Willenserklärung unterschreiben muss und, dieses von meiner Seite bei der Baubehörde vorlegen muss? Oder gibt es Vordrucke dafür? Kann mir jemand sagen, wie für mich das genaue Prozedere bei dieser einfacheren Variante aussehen muss.? Hat jemand selbst schon diesen Weg gewählt? Im Voraus schon mal vielen Dank!
  3. Ist ein Überputzen von Porphyr-Fensterbänken möglich?

    Wieder mal eine wichtige Frage von mir. Nach den Angeboten für den Außenputz an unserem Feldsteinhaus wurde von einer Firma geraten, die Porphyrfensterbänke zu überputzen um gerade Abschlüsse zu erreichen. Die andere sagt, dass Porphyr nicht überputzbar ist, auch nicht mit Hilfe von Gewebe. Es kommt sonst immer wieder zu Schäden. Wir sollen lieber bis an die Bänke Putzen lassen. Den Porphyr solle man reinigen lassen und Schadstellen ausbessern. Also die Fensterbänke im Original belassen. Nun sind wir als Nichtexperten wieder mal genau so schlau wie vorher. Wer hat nun Recht? Wer kann uns bitte helfen. Vielen Dank im Voraus!
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