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Fassadenfläche berechnen: Abweichung bei Hausanstrich – Was tun bei falscher Berechnung?
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Fassadenfläche berechnen: Abweichung bei Hausanstrich – Was tun bei falscher Berechnung?

Liebe Gemeinde
Wir haben unser Haus neu streichen lassen, in Bayern. Die Firma hat soweit wir das beurteilen können gute Arbeit geleistet, Grundlage war ein schriftlichtes Angebot auf Basis VOBAbk. und, im Angebot wurde eine Fassadengröße von ca. 315 m² seitens der ausführenden Firma angegeben. Vorausgegangen war, dass die Firma einen vollständigen Werkplan erhielt. 315 m² erschienen uns korrekt, zumal ich für unser Haus BJ 92 noch die vollständigen Handwerkerrechnungen hatte und der Außenputz damals mit 310 m² berechnet wurde.
Nun erhalten wir die Schlussrechnung mit seitenlangen Laserberechnungen in welchem das Haus vermessen wurde und nun werden 354 m² berechnet. Wenn ich VOB C zu Grunde lege kommt das in etwa hin?
Aber jetzt die Frage:
Wir sind ein Privathaushalt haben haben dem Dienstleister Werkpläne übergeben zur Berechnung. Jetzt dürfen wir gut 40 m² mehr bezahlen was einen sehr ordentlichen Betrag ausmacht.
geht das so einfach? Besteht nicht die Verpflichtung das etwas genauer für das Angebot zu berechnen. Was ist das maximale Überschreitungsmaß bei welchem sich der Malermeister verrechnen darf?
Ab wann werden Fenster abgezogen und Leibungen dazu gerechnet bzw. bis wohin werden Fenster , , durchgerechnet?
Vielen Dank im Voraus
Karl
  • Name:
  • Karl Sch
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass es um eine Abweichung zwischen der im Angebot genannten Fassadenfläche und der tatsächlich berechneten Fläche geht. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Überprüfung der Rechnung berücksichtigen würde:

    • Prüfung des Angebots: Ich würde das ursprüngliche Angebot genau prüfen. War die Angabe der Fassadenfläche eine Schätzung oder eine verbindliche Angabe?
    • VOB-Grundlage: Da das Angebot auf Basis der VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) erstellt wurde, gelten bestimmte Regeln. Ich würde prüfen, ob die Berechnung der Fassadenfläche den VOB-Bestimmungen entspricht.
    • Messmethode: Ich würde hinterfragen, wie die Fassadenfläche berechnet wurde. Üblicherweise werden Fenster- und Türöffnungen abgezogen, aber Leibungen können unterschiedlich behandelt werden.
    • Werkpläne: Ich würde die Werkpläne einsehen, um die tatsächlichen Maße der Fassade zu überprüfen.
    • Laserberechnungen: Die Laserberechnungen sollten transparent und nachvollziehbar sein. Ich würde eine detaillierte Aufschlüsselung der Messpunkte und Berechnungen verlangen.

    Ich würde auch prüfen, ob die Abweichung der Fassadenfläche erheblich ist. Eine geringfügige Abweichung kann tolerierbar sein, eine größere Abweichung sollte jedoch hinterfragt werden. Ich empfehle, die Kommunikation mit der Firma zu suchen und die Unstimmigkeiten zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Berechnung der Fassadenfläche überprüft und eine fachliche Einschätzung abgibt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fassadenfläche
    Die Fassadenfläche ist die gesamte äußere Fläche eines Gebäudes, die für Anstrich- oder Sanierungsarbeiten relevant ist. Sie wird in Quadratmetern (m²) angegeben und dient als Grundlage für die Berechnung der Materialkosten und des Arbeitsaufwands. Verwandte Begriffe: Gebäudehülle, Außenwand, Putzfläche.
    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus verschiedenen Teilen (VOB/A, VOB/B, VOB/C) und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung.
    Leibung
    Die Leibung ist die innere Fläche einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern oder Türen. Sie verbindet die innere und äußere Wandfläche und kann bei der Berechnung der Fassadenfläche unterschiedlich berücksichtigt werden. Verwandte Begriffe: Fensterlaibung, Türlaibung, Maueröffnung.
    Werkplan
    Ein Werkplan ist eine detaillierte Zeichnung, die alle relevanten Informationen für die Ausführung eines Bauprojekts enthält. Er dient als Grundlage für die Handwerker und zeigt die genauen Maße, Materialien und Konstruktionsdetails. Verwandte Begriffe: Bauplan, Ausführungsplanung, Detailzeichnung.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet. Er kann Gutachten erstellen, um strittige Sachverhalte zu klären oder den Wert von Gegenständen oder Immobilien zu beurteilen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    Angebot
    Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung eines Unternehmens, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Es enthält alle wesentlichen Details der Leistung und die Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung, Vertrag.
    Schlussrechnung
    Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung für ein Bauprojekt. Sie enthält alle erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Kosten. Die Schlussrechnung muss prüfbar und nachvollziehbar sein. Verwandte Begriffe: Abrechnung, Rechnungsprüfung, Zahlungsaufforderung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird die Fassadenfläche korrekt berechnet?
      Die Fassadenfläche wird in der Regel durch Messen der Länge und Höhe der einzelnen Fassadenabschnitte und anschließendes Addieren der Ergebnisse berechnet. Fenster- und Türöffnungen werden in der Regel abgezogen, während Leibungen unterschiedlich behandelt werden können. Die genaue Vorgehensweise sollte im Angebot oder Vertrag festgelegt sein.
    2. Was bedeutet VOB-Grundlage im Angebot?
      VOB bedeutet Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Wenn ein Angebot auf Basis der VOB erstellt wurde, gelten bestimmte Regeln und Normen für die Ausführung und Abrechnung der Bauleistungen. Dies bietet sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer eine gewisse Rechtssicherheit.
    3. Was tun, wenn die berechnete Fassadenfläche stark vom Angebot abweicht?
      Ich würde zunächst das Gespräch mit der ausführenden Firma suchen und die Abweichung hinterfragen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Berechnung zu überprüfen. Gegebenenfalls kann auch rechtlicher Rat eingeholt werden.
    4. Sind Handwerkerrechnungen immer korrekt?
      Leider sind nicht alle Handwerkerrechnungen korrekt. Fehler können sich einschleichen, sei es durch falsche Messungen, Rechenfehler oder unklare Formulierungen im Angebot. Daher ist es wichtig, Rechnungen sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten nachzufragen.
    5. Welche Rolle spielen Werkpläne bei der Berechnung der Fassadenfläche?
      Werkpläne enthalten detaillierte Maße und Angaben zur Fassade, die als Grundlage für die Berechnung der Fassadenfläche dienen können. Sie helfen, die tatsächlichen Dimensionen der Fassade zu überprüfen und Abweichungen zu erkennen.
    6. Was ist eine Leibung?
      Eine Leibung ist die innere Fläche einer Maueröffnung, beispielsweise bei Fenstern oder Türen. Die Berücksichtigung von Leibungen bei der Berechnung der Fassadenfläche kann unterschiedlich gehandhabt werden und sollte im Angebot klar definiert sein.
    7. Kann ich die Laserberechnungen selbst überprüfen?
      Als Laie ist es oft schwierig, Laserberechnungen selbst zu überprüfen. Ich würde eine detaillierte Aufschlüsselung der Messpunkte und Berechnungen verlangen und diese von einem Fachmann überprüfen lassen.
    8. Was kostet ein Gutachten zur Überprüfung der Fassadenfläche?
      Die Kosten für ein Gutachten zur Überprüfung der Fassadenfläche variieren je nach Umfang und Komplexität des Falls. Ich würde mehrere Angebote von Sachverständigen einholen und die Leistungen vergleichen.

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  2. VOB-Aufmaß: Prüfbare Fassadenberechnung nach aktueller VOB

    Prüfbares Aufmaß nach der Gültigen VOBAbk.
    Sicher liegt ein prüfbares Aufmaß nach der aktuellen VOB vor.
    1992 galt eine andere VOB als heute, bzw. die Abrechnungsregularien haben sich geändert.
    Vielleicht kann sich die Massenmehrung dadurch erklären lassen.
  3. Fassadenanstrich: Sachverständige Prüfung von Aufmaß & Rechnung

    Sachverstand
    Üblicherweise ist es bei Bauarbeiten ja (noch) so, dass die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von einem Bauplaner und Bauüberwacher (Architekt/Bauingenieur) durchgeführt wird und dieser dann auch die Rechnungen und Massenermittlungen prüft.
    Bei einem Renovierungsanstrich ist die Einschaltung eines unabhängigen Planers jedoch i.d.R. nicht üblich, sodass Sie diese Prüfung auf Richtigkeit des Aufmaßes und rechnerische Richtigkeit der Rechnung evtl. mit etwas Verstand selbst durchführen müssen. Wenn Sie Abweichungen und Unregelmäßigkeiten finden, können Sie das sicher mit dem Maler besprechen. Falls Sie sich fachlich nicht in der Lage sehen, dass Aufmaß und die Berechnung zu prüfen, dann bleibt nur übrig, jemanden mit dieser Prüfung zu beauftragen, der sich damit auskennt. Die Massenmehrung gegenüber dem Angebot, wenn denn die Menge stimmt, ist kein Grund, nicht für die ganze Fläche zu zahlen. Sie müssen das bezahlen an Fläche, was nachweislich und nachprüfbar ausgeführt wurde. Sofern jedoch die VOBAbk. Teil B auch wirksam vereinbart ist, könnten Sie wegen der Massenmehrung um mehr als 10 % gem. § 2 (3) Satz 2 einen neuen Einheitspreis verlangen, der die Minderkosten berücksichtigt. Einfach gesagt: Es kommt dem Maler pro m² etwas günstiger, wenn er 354 m² anstatt 315 m² streichen kann, da sich die Gemeinkosten besser verteilen. Um wieviel der Einheitspreis gesenkt werden kann, ist Verhandlungssache. Da fragen Sie mal nach unter Verweis auf die VOB und die Massenmehrung um mehr als 10 %
    Gruß
    Gruß
  4. Dank an die Community: Fachliche Klärung zur Fassadenberechnung

    Erst einmal vielen Dank an alle die sich ...
    Erst einmal vielen Dank an alle die sich Mühe gemacht haben mir zu Antworten, rein fachlich bin jetzt doch ein gutes Stück weiter
    Karl
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Fassadenfläche berechnen: Abweichung bei Hausanstrich – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Bei Abweichungen der Fassadenfläche zwischen Angebot und Rechnung nach einem Hausanstrich ist eine genaue Prüfung des Aufmaßes gemäß VOBAbk. entscheidend. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen kann sinnvoll sein, um die Richtigkeit der Berechnung zu überprüfen. Eine transparente Kommunikation mit dem Malermeister ist wichtig, um Unklarheiten zu beseitigen. Die korrekte Berechnung der Fassadenfläche beeinflusst maßgeblich die Kosten des Anstrichs.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fassadenanstrich: Sachverständige Prüfung von Aufmaß & Rechnung wird darauf hingewiesen, dass bei Renovierungsanstrichen die Einschaltung eines unabhängigen Planers unüblich ist, die Prüfung der Rechnung aber dennoch ratsam sein kann.

    ✅ Zusatzinfo: Ein prüfbares Aufmaß nach aktueller VOB ist essentiell, wie im Beitrag VOB-Aufmaß: Prüfbare Fassadenberechnung nach aktueller VOB erläutert wird. Die VOB-Regularien zur Abrechnung haben sich im Laufe der Zeit geändert, was zu Abweichungen führen kann. Es ist wichtig, die aktuelle VOB-Fassung zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie das Aufmaß und die Rechnung des Malermeisters sorgfältig. Vergleichen Sie die im Angebot angegebene Fassadenfläche mit der tatsächlich gestrichenen Fläche. Bei Unklarheiten oder erheblichen Abweichungen ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu oder suchen Sie das Gespräch mit dem Handwerker. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Dank an die Community: Fachliche Klärung zur Fassadenberechnung bezüglich der fachlichen Klärung durch die Community.

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