Kerndämmung wird während des Verklinkerns nass  -  später Auswirkungen?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Kerndämmung wird während des Verklinkerns nass  -  später Auswirkungen?

Hallo,
an unserem Einfamilienhaus wird gerade der Rohbau verklinkert und die Wärmedämmung (laut Baubeschreibung 14 cm "feuchtigkeitsunempfindliche Mineralwolle") zwischen Kalksandstein und Verblender angebracht.
Als Laie hatte ich vorher vermutet, dass erst das Dach gemacht wird, um möglichst zu vermeiden, dass es von oben in die Dämmung reinregnet, solange geklinkert wird. Dach ist aber noch nicht drauf, und in den letzten Tagen hat es einige Male ganz schön geschüttet.
Die Dämm-Schicht wird zwar im Großen und Ganzen nachmittags immer mit Folie oben abgedeckt, um direktes Reinregnen zu vermeiden. Aber an einigen Stellen, z.B. zwischen den Dachbalken der Traufseiten, ist dies anscheinend nicht ganz einfach, da hier vieles freiliegt. Ich habe festgestellt, dass es an einigen Stellen schon ordentlich reingeregnet hat.
Laut Aussage meines Bauträgers ist dies aber nicht so tragisch, da die Dämmung selber das Wasser nicht aufsaugen würde, außerdem wäre noch genug Zeit, dass die Zwischenräume wieder trocknen, bevor sie am Ende oben vom Dachdecker geschlossen würden.
Meine Frage nun: kann es negative Auswirkungen auf die spätere Dämmwirkungen haben (oder sonstige Mängel wie Schimmel etc.), wenn die Dämmschicht während der Bauphase mehrfach nass wird? Wir möchten KfW60-Standard bezüglich der Dämmung erreichen, dahingehend ist die Dämmstärke berechnet und ich zahle auch einen entsprechenden Aufpreis, deswegen möchte ich natürlich auch die Wirksamkeit sichergestellt haben ...
Danke für Kommentare!
Gruß
  • Name:
  • Jens
  1. Hydrophobiert

    bedeutet verzögerte Wasseraufnahme aber nicht dass die Dämmung Feuchtebeständig ist. Kurzfristige Feuchtebelastung ist hierbei unschädlich. Dauerhaft ist diese zu vermeiden, da es in Folge zu Feuchteerscheinungen wie Ausblühungen und ähnlichenm kommen kann. DA Mauerkronen sowieso vor Feuchtebeaufschlagungen zu schützen sind kann es eigentlich kein Problem sein das halwegs ordentlich zu lösen.
  2. Nasse Dämmung ist funktionsuntauglich

    Hallo Jens!
    Die Mineralwolle ist durch die Wassereinwirkung unbrauchbar geworden und muss entfernt und entsorgt werden. U.U. muss dazu auch die Verklinkerung nahezu komplett entfernt werden, um die Mineralwolldämmung zu erneuern.
    Inwiefern "feuchtigkeitsunempfindliche Mineralwolle" reagiert, kannst Du in einem Versuch auf der Baustelle machen.
    Nimm dazu etwas von der verwendeten Mineralwolle und tauche dieses "Büschel" in einen Eimer Wasser. Dann kannst Du leicht erkennen, was "Werbebotschaften" und "Realität" verbindet :-))
    Die in dem Hohlraum der beiden Wände eingebaute Mineralwolle ist durch das aufgenommene Wasser um ein Vielfaches schwerer, sodass dieses sich verklumpt und nach unten hin absackt.
    Dadurch entstehen völlig ungedämmte Mauerwerksbereiche im oberen Drittel der Wände.
    Es gibt Experten, die bohren für viel Geld die Wände an, blasen trockene Warmluft in den Zwischenraum der Wände hinein und leiten die mit Feuchtigkeit gesättigte Luft am freien Ende wieder ab.
    Es mag sein, dass die "zusammengepappte" Mineralwolle nach ca. 3 bis ca. 5 Jahren abgetrocknet ist. Aber ich würde mich darauf nicht verlassen, besonders im Hinblick auf eine zwischenzeitlich einsetzende Biotop-Bildung in der durchnäßten Min. -Wolle.
    Da Dein Bauträger das Problem ja anscheinend recht "locker" sieht, frag ihn doch mal, nach dem Zulassungsbescheid für die verwendete Kerndämmung. Diese benötigt nämlich eine gesonderte Zulassung, denn es ist nicht möglich mit jeder Art von Min. -Wolle kernzudämmen.
    Was ich von Kerndämmung grundsätzlich so halte, könntest Du in diversen Beiträgen von mir nachlesen.
    Viel Erfolg!
  3. Abriss ist in diesem Umfang ein hartes Brot

    Wenn Du nicht gleich die Firma in den Ruin schicken willst, sondern fertig bauen möchtest mit weniger Stress, dann bietet sich noch an, von der Firma statt Rückbau eine Gewährleistungsbürgschaft zu fordern. Im Gegenzug darf die Fassade so bleiben und wird nicht wegen bereichsweiser Durchfeuchtung abgerissen und komplett neu erstellt.
    Die Bürgschaft sollte so hoch sein, dass Abriss und Neuherstellung von Klinker und Dämmung abgedeckt ist. Laufzeit 5 Jahre. Vor Rückgabe der Bürgschaft wird dann im Winter mit Thgermografie geprüft, ob die Dämmung zum Gewährleistungsende noch immer funktionsfähig ist.
    Ist nur so eine Idee für die Praxis. Macht sich besser als sofortige Beseitigung evtl. bereichsweise vorhandener Kleinmängel. Und Sie sind mit der Bürgschaft abgesichert gegen evtl. Pleite der Firma im Zeitraum der Gewährleistung.
  4. Nicht wirklich oder?

    Das würde bedeuten das:
    1. Während Niederschlägen nicht gearbeitet werden darf?
    2. Ein Kontakt von KD zur Verblendschale unzulässig wäre?
    3. Eine KD nicht gegen abrutschen gesichert wäre?
    Was natürlich absolut NICHT so ist!
    Es ist davon auszugehen das eine Kerndämmung verwendet wurde, anderes ist im Ausgangsbeitrag nicht zu lesen. Mir ist bisher in der Praxis KEIN einziger Fall begegnet wo keine KD als KD verwendet wurde! Da Normale Dämmstoffe Aufgrund fehlender Luftschichten eher selten geworden sind.
    Eine KD muss natürlich als KD zugelassen sein, sie darf (wie ich oben bereits beschrieben habe) keiner dauerhaften Feuchteeinwirkung unterliegen, eine kurzzeitige Feuchtebeaufschlagung ist natürlich NICHT mit einem tränken in Wasser zu vergleichen! Ein Mensch kann auch kurzzeitig schadfrei tauchen, sollen wir um den Beweis zu erbringen das dieser nicht schwimmen kann ihn mehrere Minuten unter Wasser drücken?
    Es ist furtchtbar egal was man persönlich von etwas hält, als ö.b.u.v.SV hier eine Forderung nach Abriss der Verblendschale zu stellen ist derart abstrus das sich mir die Nackenhaare aufstellen, vor allem OHNE jegliche Kenntnis der Örtlichkeit, Durchfeuchtungsgrad, Art des Verwendeten Baustoffes! Es mag durchauc für einen Architekten Möglich sein ein Zelt um ein Gebäude zu bausen, die Praxis und die aRdT (welche als Bewertungskriterium anzusetzen sind) sehen gänzlich anders aus.
    Erschrecken würde mich dieses (am besten noch ohne Ortstermin) in einem Gutachten (am besten Gerichtsgutachten) zu lesen!
  5. Bezog sich auf den

    vorletzten Beitrag. Ich würde mal als erstes meine Hand in die Dämmung stecken um zu fühlen wie nass nass wirklich ist! Selbst bei mehrtägigen Niederschlägen ist nach 5 cm Schluss mit Wasser von oben in der KD!
  6. Können Sie belegen, Herr Rudolph ...

    das sich diese Abrissforderung auch gerichtlich durchsetzen lässt oder schicken Sie den Frager aus persönlichem Unwohlsein auf ein sehr dünnes Eis?
    ICH wäre mit solch massiven Forderungen SEHR vorsichtig
  7. Herr Bachmann und Herr Dühlmeyer

    haben Recht (zumindest aus meiner Sicht). Fordern Sie einen messtechnischen Nachweis über die Trockenheit der Dämmung und im Zweifelsfall handeln Sie die von mir vorgeschlagene Sicherungsleistung (Gewährleistungsbürgschaft) aus. Mehr geht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
  8. Vielen Dank erstmal für die bisherigen Kommentare ... Ich ...

    Vielen Dank erstmal für die bisherigen Kommentare ...
    Ich werde unseren Baugutachter bei Rohbauabnahme bitten, die Feuchtigkeit der Dämmung zu messen und sich ganze mal näher anzuschauen. Ich hoffe, ein Austausch der Dämmung ist nicht nötig und die Durchfeuchtung hat sich bisher in zulässigen Grenzen gehalten.
    vielleicht reicht es ja auch, ein paar Tage heißluft in die Wände zu pusten ...
    Gruß
    • Name:
    • Jens
  9. Weichspülervariante

    Wenn Sie denn keinen Stress wollen und weder Rückbau noch Sicherungseinbehalt durchdrücken wollen, so lassen Sie wenigstens im Abnahmeprotokoll des Hauses auf der Mängelliste vermerken, dass die Dämmung während der Bauzeit stellenweise durchfeuchtet worden ist. Die Baufirma schuldet dann den Nachweis der Funktionsfähigkeit der Dämmung. Diesen können Sie z.B. im ersten Winter durch eine Thermografie (von innen) erbringen. Dann sehen Sie, ob tatsächlich Dämmlücken vorhanden sind oder hoffentlich nicht.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN