Hallo,
wir verwalten ein Mehrfamilienhaus in Braunschweig und haben ein Problem. Zunächst der Ist-Zustand:
Das Haus verfügt nur über EGAbk. und 1. OGAbk.. Danach schließt sich ein sehr flaches Schrägdach (kein Flachdach, kein Ziegeldach) an. Der Dachüberstand an den zwei "Giebelseiten" beträgt ca. 7 cm.
Die Straßenseite wurde von ca. 5 Jahren mit 80 mm Dämmplatten gedämmt u. verputzt. An der Rückseite ist noch keine Wärmedämmung. An den 2 Giebelseiten wurde noch lange vor unserer Zeit eine 30 mm Dämmung mit Putz und zwar nur im Bereich der 1. OG angebracht!
Und jetzt sollen wir Angebote einholen für die Dämmung der Giebelseiten und der Rückseite. Es gibt Malerfachbetriebe die uns anbieten, auf die 30 mm Dämmung nochmal 30 mm Dämmung aufzubringen und zu verputzen (Punkt-Wulst-Klebeverfahren). Dann würde der Dachüberstand noch ca. 40 mm betragen. Die Dämmung unterhalb dieser "60er Dämmung" und auch auf der gesamten Rückseite bieten diese Betriebe aber wieder als 80 mm Dämmung an (wie auf der Vorderseite vorhanden).
Ein Betrieb hat mir folgendes mitgeteilt.
30 mm Dämmung auf vorhandene 30 mm Dämmung aufzubringen ist nicht fachgerecht, sondern Pfusch. Garantie kann es darauf nicht geben.
Richtig kann nur sein: 30 mm Dämmung komplett abreißen.
Dachüberstand auf jeden Fall vergrößern (ca. 10 - 20 cm)
Gesamte Giebelseiten und Rückseite einheitlich mind. 80 mm Dämmung (besser 100er oder 120 er) anbringen.
Hört sich auch logisch an. Aber stimmt das so? Ist Dämmung auf Dämmung Pfusch? Ist Dachüberstandvergrößerung wirklich so wichtig? Ich Frage nur darum, weil es u.a. ja eine Kostenfrage ist. Das die Werte bei der letzten Lösung wesentlich besser sind, ist klar.
Was sagen die Fachleute zu den Aussagen? Bin mal gespannt und freue mich auf eine tolle Diskussionsrunde.
Michael Brand aus Braunschweig
Dämmplatten auf Dämmplatten ... geht das?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Dämmplatten auf Dämmplatten ... geht das?
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Schon mal an die EnEV gedacht? Nur mal ...
Schon mal an die EnEVAbk. gedacht? Nur mal so nebenbei? Mit 30 mm erreichen Sie die EnEV nicht, auch nicht, wenn schon 30 drunter sind (mit geschätzter WLG 040).
Platte auf Platte kleben geht, ein Pfuscher ist der Betrieb der die Falschaussage getroffen hat dass das nicht ginge.
In ihrem Fall ist das Pfusch, aber weil Sie die EnEV nicht erreichen werden. Sie sollten die Sache mit jemandem planen, der da Verstand von hat. Dachüberstand erweitern, alternative Dämmung (WLG 022), etc. ... -
Dämmung
Hallo Michael Brand,
zu Ihrer Frage follgendes:
Wärmedämmverbundsysteme (Achtung: System!) benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung. Geregelt ist darin z.B. die notwendige Haftzugfestigkeit des Untergrundes. D.h., entsprechend der vorhandenen Haftzugfestigkeit des Untergrundes muss die Befestigungsart gewählt werden. Somit fällt eine teure Prüfung an. Weiterhin haben Untersuchungen ergeben, dass eine Verstärkung der Wärmedämmung nicht linear eine Verbesserung des Wärmedurchgangswiderstandes bewirkt. Und siehe die Ausführungen des vorigen Beitrages.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen istdeshalb m.E. empfehlenswert: Demontage vorhandene Dämmung/Rückbau und Neubau. Dämmstärke etc. nach umfassender Beratung durch Energieberater.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Die EnEV wird eventuell problemlos eingehalten. Das hängt ...
Die EnEVAbk. wird eventuell problemlos eingehalten. Das hängt ja von mehreren Faktoren als der Dämmstoffdicke ab. Ob 6 cm Dämmstoffdicke ausreichen, ist auch von der Tragschale abhängig. Falls ein EnEV-Nachweis für das ganze Haus nach A/V-Verhältnis geführt wird, kann man je nach Beschaffenheit aller Bauteile bei einem kompakten Haus rechnerisch auch auf Neubauniveau kommen.
Ob die WDVSAbk.-Zulassung eingehalten wird, hängt auch von der Beschaffenheit der vorhandenen Dämmung ab. Gedübelt werden muss sowieso. Abweichung von der Zulassung - keine Garantie. Ob es unbedingt bauphysikalischer Pfusch ist, steht auf einem anderen Blatt.
Viel wichtiger scheint mir zur Beurteilung eines funktionierenden Aufbaus die Beschaffenheit des jetzigen Außenputzes inkl. Anstrich zu sein. Sollte da irgendwas mit Kunstharz ö. ä. dabei sein, wird das die neue Kondensationsebene (Dampfbremse). D.h. die Wand mit der alten Dämmung säuft ab. -
Energieberater
Hallo
Eigentlich kann es nur einen Tipp geben, einen guten Energieberater zu holen.
(Wir zudem staatlich, in diesem Fall mit 360 T€ gefördert)
Zu der EnEVAbk.:
Hier gibt es Sicherlich keine Probleme, da mit der 30 mm Dämmung bestimmt der Stand der ersten "Wärmeschutzverordnung" von 78 erreicht wird/wurde. In diesem Fall muss nicht zusätzlich gedämmt werden. (Was natürlich doch sinnvoll sein kann ...)
Zur Ausführung:
Wie schon geschrieben wurde, wenn "Kunstharzputze/Farben" usw. verwendet wurden würde ich immer das Ganze abreißen und neu/richtig machen (eventuell kann man auch "Neubaustandard" erreichen und Fördergelder bekommen..Wenn möglich würde ich den Dachüberstand vergrößern, schützt die Fassade ...
Gruß -
Zum Dachüberstand:
der ist wirklich wichtig, um dem Veralgen vorzubeugen. 20 cm scheint mir da auch noch etwas wenig. -
Gerade mal überschlagen, mit einem 24-er KS und ...
Gerade mal überschlagen, mit einem 24-er KS und Resolschaum-Dämmung kommt das Bauteil Außenwand doch knapp unter Mindestanforderung EnEVAbk. (U ~ 0,4). Bezieht sich auf die aufgedoppelte Fläche 30 mm alt + 30 mm neue. Bei den anderen Flächen wo noch 80 mm drauf können ist das natürlich gar kein Problem.
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