Verschmutzte Fassade nach Bauabnahme: Wer haftet für die Mängel im Terrassenbereich?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Verschmutzte Fassade nach Bauabnahme: Wer haftet für die Mängel im Terrassenbereich?

Hallo, vielleicht können sie ja helfen! Wir bauen gerade ein Fertighaus, und am Freitag war die Abnahme der Fassade (Ohne Bauleiter). Während der Abnahme gab es ein Unwetter und es musste schnell schnell gehen! Am Tag danach stellten wir erhebliche Mängel fest die durch das Wetter verursacht worden sind! Die komplette Fassade im Terrassenbereich ist verdreckt worden! Wir haben es der Firma mitgeteilt mit der Hoffnung auf Ausbesserung! Sie weigern sich, und wir sollen die Bauhaftpflicht einschalten! Ist das so rechtens? Wir vertrauen der Firma eh nicht mehr nachdem sie unsere gewünschten Fensterfaschen vergessen hatten und uns als Wiedergutmachung den Sockel verputzt haben! Wie oft muss sich ein Bauleiter auf der Baustelle sehen lassen? Unser war vor 13 Tagen das letzte mal da, zum Richtfest! Einzelne Gewerke müssen wir alleine abnehmen, als Laien! Wir sind echt ratlos!
Vielen Dank schon mal,
Katrin Krebs
Wir bauen in Berlin!
  • Name:
  • Katrin Krebs
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach der Fassadenabnahme Ihres Fertighauses Verschmutzungen festgestellt haben und nun die Frage der Haftung klären möchten.

    Zunächst ist entscheidend, ob die Verschmutzungen bereits vor der Abnahme bestanden oder erst durch das Unwetter danach entstanden sind. Wenn die Mängel bereits vor der Abnahme bestanden und nicht protokolliert wurden, könnte dies Ihre Ansprüche erschweren.

    Wichtige Punkte zur Klärung:

    • Abnahmeprotokoll: Was wurde im Protokoll festgehalten? Gibt es Hinweise auf die Verschmutzungen oder andere Mängel?
    • Ursache der Verschmutzung: War die Verschmutzung direkt auf das Unwetter zurückzuführen oder gab es bereits vorher Mängel, die durch das Unwetter verstärkt wurden?
    • Beteiligte Parteien: Welche Firma war für die Fassade zuständig? Gibt es eine Bauleitung?

    Mögliche Haftung:

    • Baufirma: Grundsätzlich haftet die Baufirma für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
    • Bauhaftpflichtversicherung: Wenn die Verschmutzung durch ein Verschulden der Baufirma entstanden ist, kann deren Bauhaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und setzen Sie sich schriftlich mit der Baufirma in Verbindung, um die Mängelbeseitigung zu fordern. Klären Sie, ob eine Bauleitung involviert war und kontaktieren Sie diese ebenfalls. Ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorhanden waren oder innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmängelhaftung, Garantie.
    Bauhaftpflichtversicherung
    Die Bauhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Bauarbeiten entstehen können. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Verwandte Begriffe: Haftpflichtversicherung, Bauversicherung, Bauwesenversicherung.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler.
    Baufirma
    Eine Baufirma ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Dazu gehören beispielsweise Rohbauarbeiten, Ausbauarbeiten oder Sanierungsarbeiten. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Bauunternehmer, Handwerksbetrieb.
    Bauleiter
    Ein Bauleiter ist eine Person, die für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verantwortlich ist. Er stellt sicher, dass die Bauarbeiten fachgerecht und termingerecht ausgeführt werden. Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwacher.
    Terrassenbereich
    Der Terrassenbereich ist der Bereich im Außenbereich eines Gebäudes, der als Terrasse genutzt wird. Er kann befestigt oder unbefestigt sein. Verwandte Begriffe: Terrasse, Freisitz, Balkon.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Mängel, die nach der Bauabnahme auftreten?
      Grundsätzlich haftet die Baufirma für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, sofern diese nicht auf Ihr eigenes Verschulden oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Die Beweislast, dass der Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war, liegt in der Regel beim Bauherrn.
    2. Was ist, wenn die Mängel durch ein Unwetter verursacht wurden?
      Wenn die Mängel direkt auf ein außergewöhnliches Unwetter zurückzuführen sind, kann es sich um höhere Gewalt handeln. In diesem Fall kann die Haftung der Baufirma eingeschränkt sein. Allerdings muss geprüft werden, ob die Baufirma angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorhanden waren oder innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Bauunternehmers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    4. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung.
    5. Was kann ich tun, wenn die Baufirma die Mängelbeseitigung verweigert?
      Wenn die Baufirma die Mängelbeseitigung verweigert, sollten Sie die Mängel schriftlich rügen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Wenn die Baufirma auch nach Ablauf der Frist nicht reagiert, können Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten und gegebenenfalls eine Klage einreichen.
    6. Was bedeutet Abnahme ohne Bauleiter?
      Eine Abnahme ohne Bauleiter bedeutet, dass Sie als Bauherr die Abnahme selbst durchgeführt haben, ohne die Unterstützung eines Fachmanns. Dies kann Risiken bergen, da Sie möglicherweise Mängel übersehen, die ein erfahrener Bauleiter erkannt hätte.
    7. Welche Rolle spielt das Abnahmeprotokoll?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, in dem alle bei der Abnahme festgestellten Mängel festgehalten werden. Es dient als Beweismittel im Falle von Streitigkeiten. Achten Sie darauf, dass alle Mängel detailliert und vollständig im Protokoll erfasst werden.
    8. Was ist eine Bauhaftpflichtversicherung?
      Eine Bauhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Bauarbeiten entstehen können. Sie deckt beispielsweise Schäden ab, die durch herabfallende Gegenstände oder ungesicherte Baustellen verursacht werden.

    ? Verwandte Themen

    • Bauabnahme richtig durchführen
      Tipps und Checkliste für eine erfolgreiche Bauabnahme.
    • Mängelrüge schreiben: So geht's
      Anleitung und Muster für eine formgerechte Mängelrüge.
    • Gewährleistungsansprüche durchsetzen
      Ihre Rechte und Möglichkeiten bei Baumängeln.
    • Bauvertrag prüfen lassen
      Warum eine Prüfung vor Vertragsabschluss sinnvoll ist.
    • Baufinanzierung: Was Sie wissen müssen
      Informationen und Tipps zur Finanzierung Ihres Bauprojekts.
  2. Ist das Ihr Ernst

    ... einzelne Gewerke abnehmen durch Sie?
    Sie kennen die Folgen einer Abnahme doch sicherlich?
    Was ist denn das für ein Vertrag? Architekt, Bauträger etc.?
    Ich als Baufirma würde mich natürlich freuen, wenn meine Kundschaft die Abnahme selber macht. Vermindert dies doch deutlich das Risiko nachher für irgendwas haftbar gemacht zu werden, da Sie ja vrmtl. eh die Mängel nicht sehen. (oder rechtlich ggf. nicht richtig "reklamieren").
    Geld für einen eigenen Bauleiter wäre hier sicherlich SEHR gut Investiert. ggf. auch Fachanwalt ...
  3. warum auch?!

    Warum sollte die Firma eine durch Unwetter verschmutzte Fassade auf eigene Kosten reinigen lassen ...?
    Unglücklich ist doch nur der Zeitablauf: Wenn die Abnahme einen Tag vorher stattgefunden hätte, hättest du die Anfrage auch gestellt?!
    Ist das euer Bauleiter, der da selten auf der Baustelle auftaucht oder ein angestellter der Firma ...
    grss
  4. Der liebe Wetterbericht

    Es ist der Bauleiter der sich nicht sehen lässt, und die Fassade hätte ich natürlich einen Tag früher abgenommen, sie wäre am Tag des Unwetters dann aber trocken gewesen und der Schaden heute nicht so erheblich! Wozu schreiben sie denn in den Zeitablaufplan das die Fassade wetterabhängig gemacht wird, wenn sie doch auf Risiko gehen? Der Wetterbericht hat für diesen Tag ordentlich Regen angesagt! Es gibt tatsächlich noch Firmen die sich vor Beginn einer Arbeit schlau machen! Diese geht auf Risiko, und wälzt es dann auf die Bauversicherung ab bei der wir sogar noch 250 € Eigenbeteiligung haben! Im Übrigen hat die Firma die den Estrich macht heute die Oberleitung angeritzt, der Bauleiter nicht zu sehen, der den dicken Lkw evtl. koordinieren hätte können! Nachbarn haben dann geholfen ...! Mal sehen wie das nun wieder endet!
  5. Zwei Dinge wären schön ...

    wenn Sie sich
    1.) Informationen vorab beschafft hätten, wozu der Bauleiter gut ist: Er ist nicht das Mädchen für alles und ganz bestimmt nicht dafür zuständig, den Baustellen Lkw anzuweisen ...
    2.) vollständige Informationen abzuliefern: Die Fassade hätte so nicht abgenommen werden dürfen, bzw. nur unter Vorbehalt ...
    Hier ist eine Beratung beim Baurechtsanwalt sicher sinnvoll: Der weiß was zu tun ist. die Frage ist, ob die Abnahme überhaupt greift, da die Fassade noch nicht trocken war ...
    Ich wage mal die Behauptung: Zu Ihrer Versicherung brauchen Sie erst gar nicht zu gehen ...
    Gruß
  6. Ich habe nicht erwartet das der Bauleiter sich ...

    Ich habe nicht erwartet das der Bauleiter sich hinstellt und den Lkw rangiert, war dumm ausgedrückt! Das ein 30 tKran nicht ausreicht um die Fertigteile über die Oberleitung zu heben und wir dafür einen 45 t benötigen hat er ja auch gesehen! Er ist für den reibungslosen Ablauf verantwortlich und hätte der Estrichfirma mitteilen müssen das die Straße zu eng zum rangieren ist und sie einen anderen Lkw benötigen der seitlich ablässt! Das er es evtl. übersehen hat lässt nicht entschuldigen das er sich das letzte mal vor 13 Tagen hat sehen lassen obwohl es genug Probleme auf dem Bau gab, gibt ...! Wie auch immer, habe diverse Schritte eingeleitet!
  7. Ohne genaue Kenntnis Ihres Vertrages ist es

    mühsam hier zu Diskutieren.
    Fakt ist: Üblich erfolgt eine Abnahme am Schluss. Und dort können Sie alle "Mängel" anbringen. Der Bauträger muss dann nachweisen, dass dem nicht so ist.
    Vorherige Teilabnahmen sind im Privaten Hausbau wohl eher unüblich.
    Dass es sehr sinnvoll ist einen eigenen Bauleiter zu haben, weil Sie bei der Endabnahme einfach manche Mängel nicht mehr sehen können und damit auch nicht reklamieren, dürfte inzwischen klar sein.
    Und genau da steckt das Dilemma. Bauleiter kommt nur alle x Tage auf die Baustelle. Könnte Ihnen erstmals egal sein, wenn das Ergebnis stimmt. Können Sie aber am Schluss nicht sehen. Das mit der Fassade wohl schon.
    Also haben Sie einen eigenen Bauleiter, der natürlich Geld kostet. Aber der sieht dann (hoffentlich) die Dinge. Nur dann fängt das "gezankte" mit dem Bauträger an, der das natürlich so nicht möchte. Und ggf. das Verhältnis danach sehr "getrübt" ist.
    Die Wahl zw. Pest oder Cholera, so sieht es meistens aus. Leider.
  8. Bauleiter  -  ja was erwarten Sie denn? Das ist ...

    Bauleiter  -  ja was erwarten Sie denn? Das ist nicht IHR BL, sondern der des Bauträger/Generalübernehmer. So what.
    Wenn Sie den Rundumsorglos-Fullservice mit Aktentasche nachtragen gewollt hätten, hätten Sie einen Architekten beauftragen müssen.
    DER ist IHR Vertreter auf der Baustelle.
    Der BL des Bauträger/Generalübernehmer hat ganz andere Aufgaben. KEINE davon ist, Ihre Baustelle super gut in Gang zu halten oder Pfusch zu verhindern.
  9. Ich habe zwar nicht jedes Wort gelesen

    aber was hat sich durch die Abnahme verändert?
    Beginn der Verjährung  -  Ja
    Umkehr der Beweislast  -  Ja
    Abnahme / Zustimmung bei bekannten / offensichtlichen Mängel  -  Ja
    Mehr nicht.
    Sie müssen nun nur den Mangel beweisen.
    Der andere Quatsch resultiert aus persönlichen Unbehagen.
    Lassen Sie besser die Geführldusselei außen vor und beweisen Sie den Mangel.
    Wenn es sein muss, hohlen Sie sich einen öbuvAbk. Sachverständigen hinzu und schalten Sie bei sturer Gegenpartei einen RA für Bausachen ein.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fassade, Verschmutzung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage für saniertes Mietshaus: Lohnt sich die Investition? Kosten, Förderung & Wirtschaftlichkeit
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Holzvergaser & Gastherme im Neubau: Kosten, Lagerung, Effizienz im Vergleich?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Zugbegrenzer für Pelletheizung: Sinn, Einbauort & Einsparung im Schornstein?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarkollektor Indach Montage: Vorteile, Verluste & U-Wert-Reduzierung bei TRNSYS-Simulation?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Dezentrale Lüftungsanlage: Effizienz, Kosten & Hygiene im Vergleich zu zentralen Systemen?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - WRG-Systeme im Vergleich: Paul, Aerex, Lüfta, Westaflex – Kosten, Effizienz & Passivhaus-Eignung?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Sonnenkollektoren selber bauen: Lohnt sich der Aufwand? Wirkungsgrad, Kosten & Alternativen
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solardach für WEG: Erfahrungen, Wirtschaftlichkeit & Empfehlungen für Eigentümergemeinschaften?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Terrassengefälle zum Haus: Zulässig mit Drainrinne? Kosten, Risiken & Alternativen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Regenwasserspeier statt Fallrohr: Vor- & Nachteile, Abstand zur Fassade, Kosten?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Fassade, Verschmutzung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Fassade, Verschmutzung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Verschmutzte Fassade nach Bauabnahme: Wer haftet für die Mängel im Terrassenbereich?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Fassade verschmutzt: Wer haftet?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Fassade, Verschmutzung, Bauabnahme, Haftung, Mängel, Bauhaftpflicht, Fertighaus, Terrassenbereich, Gewährleistung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼