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Organisationsverschulden bei der Herstellung der Fassade
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Organisationsverschulden bei der Herstellung der Fassade

Hallo,
habe schon etwas gegoogelt und gelesen. Bin mir aber nicht schlüssig beim mich betreffenden Problem.
Unser Einfamilienhaus wurde Februar 2003 fertiggestellt. Kürzlich musste ich ein Ablösen des Kunstharzputzes von der Isolierung feststellen. Eine gutachterliche Prüfung ergab, dass die äußere Putzschcht zu geringe Stärke auswies und sich bei Regen extrem mit Wasser vollsaugt. Anscheinend war die Zusammensetzung nicht Normgerecht.
Hätte dies der Bauleiter im Zuge der Abnahme erkennen müssen, dh. liegt Organisationsverschulden vor? . Der Bauleiter war ansonsten mehrmals die Woche auf der Baustelle und es ergeben sich keine Bedenken an der fachlichen Eignung.
Gruß
Alex
  • Name:
  • Alex
  1. Werner/PASTOR lesen oder Anwalt fragen

    In ersterem steht, dass Putzarbeiten allgemein handwerklicher Selbständigkeit überlassen werden können. Wenn Sie dennoch dem Bauleiter eins reinreiben wollen, müssten Sie schon einen spitzfindigen Anwalt bemühen. Vermute mal die Firma ist aus der Gewährleistung oder nicht mehr existent?
  2. Vor allem ...

    wessen BL war es denn?
    Wenn nicht Ihr Auftragnehmer, dann gibt es für SIE eh nichts zu holen.
  3. Ein Kunstharzputz der sich mit Wasser vollsaugt ... Den Wortlaut der gutachterlichen Prüfung hätte ich gern :-)

    Ein Kunstharzputz der sich mit Wasser vollsaugt ... Den Wortlaut der gutachterlichen Prüfung hätte ich gern :-)
    Die Materialien hat der Verarbeiter ja nicht selbst zusammengemixt. Hersteller des Materials wäre bestimmt noch fassbar. Haben Sie Nachweise über die verarbeiteten Produkte? ...
    "Kürzlich musste ich ein Ablösen des Kunstharzputzes von der Isolierung feststellen. " Ist der Kunstharzputz direkt auf die Dämmplatten aufgebracht worden?
  4. Danke für die schnellen Antworten, auf die ich ...

    Danke
    für die schnellen Antworten, auf die ich gerne eingehen möchte.
    Einen Fachanwalt habe ich schon eingespannt, der mich erst auf die Richtung Organisationsverschulden brachte.
    Die Gewährleistung ist nach Ansicht des noch existenten Bauträgers ausgelaufen. Es galt die VOBAbk. (2 Jahre), bis auf die "tragenden Bauteile Bodenplatte, tragende Wände ... " Ich gehe nach meinen Google-Recherchen (BGH, OLG) davon aus, dass die Fassade nicht zur tragenden Wand gehört. Ich möchte Aufgrund des guten Verhältnisses bisher eigentlich den BL nicht unbedingt eins reinwürgen ... aber hier geht es um mein Geld und letztendlich hat er den Pfusch auch abgenommen.
    Ob der Subunternehmer (Subunternehmer) (letztendlich eine mehrfach Pleite-Firma) handwerklich so begabt war, wage ich zu bezweifeln ...
    Der BL wurde vom Bauträger gestellt.
    Zum Putz: Vielleicht habe ich da als Laie eine falsche Wortwahl gehabt. Lt. Bauunterlage ist es 3 mm Strukturputz auf 4 mm starkem Unterbau (der ist auch da) Auf dem Strukturputz wurde Brillux Silikat-Finish 1811 aufgebracht. Ich kann mich erinnern, dass auf unserm Hof in der Bauphase ein Silo, vermutlich für den Putz stand. Suche mal Bilder um auf die Fa. zu kommen. Vermutlich Maxit (dh. Systembruch nahe liegend?) Der Strukturputz ist eindeutig zu dünne mit 1 mm. Gestern hatte ich noch eine Firma da bezüglich Beseitigung und die meinte, die Körnung wäre doch recht sprsam auf die Fläche gesehen. Es sprach da von einer Anzahl an Körnung, die üblicherweise in einem bestimmten Dreieck wäre.
    Noch ein Thema: in der Bauphase war es Tagsüber zwar über 5 Grad Außentemperatur. Nachts jedoch nicht und garantiert auch nicht am Vormittag. Ist das entscheidend? Denn dann hätte der BL doch wirklich die Arbeiten abrechen müssen oder?
    Gruß
    Alex
    • Name:
    • Alex
  5. Ahnt ich's doch ...

    Der BL vom Bauträger/Generalübernehmer.
    Also werden Sie dem wohl kaum ans Beutelchen können. Den Begriff Organisationverschulden kenne ich nur im "Dreickesverhältnis". Also dann, wenn der Bauherr einerseits den/die Bauunternehmer beauftragt und zusätzlich und unabhängig von diesen einen Bauleiter.
    Wenn der sich dann "so schlecht organisiert", dass Mängel übersehen werden, ist er mit ggf. haftbar.
    Hier könnte mMn (jur. Laie) nur der Bauträger/Generalübernehmer seinen BL am Schlaffitchen packen. Aber der hat ja schon dankend abgewinkt.
    Also wird es wohl bei Ihnen kleben bleiben  -  sorry.
  6. Laiensenf ...

    Weiß der Anwalt wirklich was er tut?
    VOBAbk.=>waren das nicht 4 Jahre?
    Ausschluss von Teilen der VOB=> gilt insgesamt als nicht vereinbart, also Haftung nach BGBAbk.=>5 Jahre?
    Nur mal so als Laienansicht, wenn's völliger Quatsch ist bitte korrigieren und vergessen ... :-)
    Gruß
    Volker Leue
  7. Ich hatte noch die alte VOB mit 2 ...

    Ich hatte noch die alte VOBAbk. mit 2 Jahren. Bezüglich des Ausschlusses von Teilen würde ich sagen, dass eine "Besserstellen" von Teilbereichen vielleicht denkbar und zulässig ist. Heute habe ich wieder Anwaltstermin ...
    Gruß
    Alex
  8. Bei Fertigstellung

    in 02/2003 dürfte im Vertrag die VOBAbk./B 2002 nicht vereinbart gewesen sein, denn die wurde erst in 10/2002 veröffentlicht.
    Warum übrigens nicht direktes Organisationsverschulden des Generalübernehmer/BT? Aber fargen Sie mal den Anwalt, wie er dem Bauträger/Generalübernehmer das O-Verschulden nachweisen will.
  9. Wir fangen noch mal von vorn an:

    Wir fangen noch mal von vorn an:
    • Wo sind die Ablösungen? (Im Sockelbereich?)
  10. Also, die Abplatzungen/Lösungen sind auf der nördlichen Giebelseite ...

    Also, die Abplatzungen/Lösungen sind auf der nördlichen Giebelseite (Wetterseite), in etwa auf Brusthöhe. Betroffener Bereich derzeit rund 0,5 m².
    Wäre schön, wenn Ihr mir alle erforderlichen Angaben nennt und ich dann dazu alles raussuche. Sollte ich Fotos reinstellen?
    Lt meinen Baufotos stand übrigens ein Silo der Fa. Brillux auf dem Hof.
    Gruß
    Alex
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