Da ich nicht so viel Ahnung vom Außenputz habe erhoffe ich mir von euch Hilfe. Wir haben über einen Bauträger gebaut, welcher die Gewerke an regionale Handwerker ausgeschrieben hat. Es sind also nicht seine Leute. Die Firma für den Außenputz X hat wiederum ein Subunternehmen Y beauftragt. Diese haben Mist gebaut am Außenputz und Gerüstbauer der Firma X haben versucht den Außenputz fertigzustellen aber mit erheblichen Mängeln. Als wir einen Gutachter bestellen wollten sagte uns der Bauträger es würde nichts bringen, da die Gutachterkosten alles übersteigen würden. Nun hat der Bauträger ohne unseres Wissens und ohne unsere Anwesenheit einen Sachverständiger beauftragt und wir haben nun folgende schriftliche Stellungnahme vom Gutachter.
1. Es handle sich nur um optische Mängel
2. Es handelt sich um Scheibenputz und nicht Wärmedamm- Verputz
3. Oberlage des Putzsystem teilweise mangelbehaftet
5. Mängel bestehen in:
- Unregelmäßigkeit der durch die abscheibende Bearbeitung entstehenden Struktur
- Markierung von Ansätzen während der Ausführung
- Markierung der Gerüstanker
- Schattenbildung durch die nicht lotgerechte Ausführung
- Ungleichmäßigkeit in den Abständen zwischen Fläche und Fensterfaschen
Laut Gutachten soll lediglich die Minderung der Werkleistung des Außenputzes des ausführenden Betriebes in Geld als Maßnahme zur Kompensation in Frage kommen.
Er hat für den Außenputz und Gerüst 10.000 € zugrunde gelegt und kommt lau seiner Berechnung dann auf eine Minderung von 1.100 €. Diese Minderung erstattet uns der Bauträger. Was haltet Ihr davon. Wir sollen also mit diesen optischen Mängeln leben und erhalten dafür dann im Gegenzug 1.100 €. Ist das o. k?
Danke im Voraus für eure Hilfe
Alexandra