Sachverhalt:
Für ein Einfamilienhaus, Holzständerbauweise, wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die Außenwände wurden in zwei Positionen erfasst:
1. Hauptkonstruktion ("Rohbauwand") einschl. Dämmung und beidseitiger Beplankung
2. Außenschalung mit Unterkonstruktion.
(die Innere Installationsebene wurde vom Trockenbauer erstellt.)
Nun steht das Haus, und schon zwei Jahre später kommt die Schlussrechnung.
Beim Prüfen der Schlussrechnung wurde festgestellt, dass der Zimmerer alle Fensteröffnungen übermessen hat. Laut seinen Plänen sind dabei auch Fenster mit einer Rohbaugröße von 2,52 m². Er argumentiert so:
Laut VOBAbk. werden Flächen ÜBER 2,5 m² abgezogen. 2,52 m² entspricht rundungstechnisch gemäß der VOB-Formulierung einer Fläche von 2,5 m², und wird somit übermessen, nicht abgezogen.
Fensterfläche abziehen = 500 € haben oder nicht haben.
Da die Außenschalung in die Fensterleibung eingreift, sind die Öffnungen hier unstrittig etwas kleiner als 2,5 m² und sind zu übermessen.
Interessant: in seiner Schlussrechnung sind die Wandflächen bis auf zwei Stellen hinter dem Komma berechnet.
Im Voraus vielen Dank
Charlie
VOB Abrechnung der Abzugsfächen (>2,5 m²) - Stellen hinter dem Komma
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
VOB Abrechnung der Abzugsfächen (>2,5 m²) - Stellen hinter dem Komma
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bei den Malern ist es folgendermaßen:
"Bei der Abrechnung nach Flächenmaß, Längenmaß oder Masse werden beim Maleraufmaß die vorgenannten Einheiten bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau erfasst und gerechnet. Wird mit drei Stellen nach dem Komma gerechnet, ist für die Dokumentation die dritte Stelle nach dem Komma zu runden, das heißt, ab 5 wird auf- und unter 5 wird abgerundet". Kommentar zur VOBAbk. Teil C ATV DINAbk. 18299 & 18363 vom Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.
Bei den Malern wären somit 2,52 m² abzuziehen und nicht zu übermessen. -
In der Bautechnik ...
In der Bautechnik sind Größen mit Dezimalstellen in der Regel auf 2 oder 3 Stellen zu runden. Auf 2 Stellen werden z.B. Längen, Flächen und Kosten gerundet, auf 3 Stellen z.B. Volumen, Massen und Kräfte.
Aber fragen Sie mich jetzt bitte nicht, wo man das nachlesen kann ... -
2,50 m² = 2,5000.. m² 2,52 m² = ...
2,50 m² = 2,5000.. m²
2,52 m² = 2,5200.. m²
daraus folgt:
2,5200.. m² > als 2,5000.. m²
somit sind Flächen > 2,5 m² abzuziehen.
Größer als 2,5000000000 m² wäre auch 2,5000000001 m².
Das Runden ist in diesem Fall nicht zu berücksichtigen.
Es gilt das rechentechnisch ermittelte Ergebnis.
Es gibt keine diesbezügliche VOBAbk.-Formulierung.
VOB/B § 14: Abrechnung Absatz 3. und 4. zur Schlussrechnung
"Die Schlussrechnung.. ist spätestens (12) Tage nach Fertigstellung einzureichen.. "
"Reicht der AG die .. SR nicht ein, ... so kann der AG sie auf Kosten des AN selbst aufstellen"
Nach 2 Jahren eine Schlussrechnung zu erstellen ist schon sehr ungewöhnlich. -
Uhrmacher
-
nicht Uhrmacher bzw. Messtechnik, eher Mengenlehre ... (Wenn ...
nicht Uhrmacher bzw. Messtechnik, eher Mengenlehre ...
(Wenn ich sie aneinander halte, spielt der Hersteller keine Rolle: es sind dann wohl 4 , 00 m?) -
Aber Jungs ...
Ganz allgemein werden Rechengrößen in der Technik, soweit gerundet wird, mit der gleichen Stellenzahl angegeben wie die Messgröße. Es geht also danach, was die Messung an Genauigkeit zulässt: Zollstock=> Messung auf cm = 0,01 m genau, Fläche auf 0,01 m² angeben. Es kann natürlich auch gröber gerundet werden, aber das müsste dann auch irgendwo stehen (Angabe auf 0,1 genau), sonst gelten allgemeine Regeln (und danach ist 2,52>2,5).
Wäre das nicht mal eine klassische Aufgabe für die Schlichtungsstelle der Innung, falls es da eine gibt?
Gruß
Volker Leue
PS: Falls es anders ist, werde ich das nächste Mal in der 30 er-Zone auch sagen, dass 34=30gerundet ist, weil ja die Schilder alle nur in 10 er-Schritten abgestuft sind ... -
Wenn ich sie aneinander halte, spielt der Hersteller keine Rolle: es sind dann wohl 4 , 00 m?
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