wir wohnen in Rheinland-Pfalz, besitzen ein Reiheneckhaus BJ 1981,2 1/2 geschossig. Das DGAbk. ist ausgebaut, gedämmt wurde dabei von innen mit ISOVER (Glasfasserwolle?), allerdings nur der Teil, der "bewohnt" wird. Der restliche Dachstuhl wurde nicht gedämmt. Der Dachdecker hat uns zu einer Auf-Sparrendämmung geraten und uns geraten, dann die Fassade gleich mit zu machen. Die Fassade ist z.T. (= das komplette 2. Geschoss und ein Teil der südl. Giebelwand) mit schwarzen Asbestplatten verkleidet, die Mauer darunter wurde nicht gedämmt. Sonst ist das Haus normal verputzt, wie damals eben üblich.
Nun habe ich mehrere Fragen:
- Ist es sinnvoll, die Asbestplatten zu entfernen und dann nur diesen Teil der Mauer zu dämmen? Den Rest des Hauses, der verputzt ist, also nicht zu dämmen?
- gibt es Vorschriften oder Regelungen bezügl. der Fassadengestaltung bei Reihenhäusern, konkret: muss ich an die Fassade wieder (schwarze) Platten machen, damit das Gesamtbild der Anlage stimmt? An wen muss man sich da wenden?
- wirkt sich eine Auf Sparren - Dachdämmung des Daches auch auf die Räume des 2. OGAbk. positiv aus? (Heizkostenersparnis?) und kann dadurch auch ohne zusätzlihche Fassadenneugestaltung und Dämmung ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden?