WDVS nur wegen Mieterhöhung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

WDVS nur wegen Mieterhöhung?

Hallo zusammen,
wir wohnen in einem ca. 100 Jahre alten Mehrfamilienhaus (MFH) mit 60 cm starken Wänden. Das Haus ist Anfang der 90er schon mal schmalspursaniert wurden. Dabei wurden z.B. neue Fenster, Heizung, etc. eingebaut. Fassade wurde nicht gemacht. Da das Haus in bevorzugter Lage liegt sticht die Fassade negativ aus der Häuserzeile raus. Der Eigentümer lässt jetzt eine 10 cm Polystyrol-Dämmung aufbringen. Mein Verdacht geht dahin, dass er die Dämmung nur anbringt, weil er dadurch "modernisiert" und die Miete um 11 % der "Modernisierungskosten" pro Jahr erhöhen kann. Hätte er die Fassade nur neu verputzen lassen, wäre wohl so leicht keine Mieterhöhung möglich gewesen. (Laut Mieterbund) Meine Frage:
Was bringt die 10 cm Dämmung wirklich? Ist sie notwendig?
Kann man sowas berechnen? Grafik wäre für mich Laien nett.
MfG Alex.
  • Name:
  • wtmgastro
  1. Der U-Wert ...

    Der U-Wert der Außenwand dürfte nach der Sanierung  -  grob geschätzt  -  zwischen 0,30 und 0,40 W/ (m²K) liegen. Die EnEVAbk. fordert einen Wert von 0,35 W/ (m²K). Man müsste also schon rechnen, ob der erforderliche U-Wert erreicht wird. Dazu wären aber noch Angaben zum genauen Wandaufbau (Schichtdicken, Materialien) nötig.
  2. Wobei man sich fragen könnte,

    und ggf.detaillierter prüfen müsste, ob ein reines Neu-Verputzen der Fassade ohne Anbringen einer Dämmung für den Hausbesitzer überhaupt noch erlaubt und zulässig gewesen wäre ...
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Außerdem ...

    Außerdem sollen Vermieter ja bald "bestraft" werden, wenn sie ihre Mietobjekte nicht ökologisch auf den "neuesten" Stand bringen.
    also da kann ich den Vermieter schon verstehen ...
    Gruß
    MH
  4. Zitat: "Wobei man sich fragen könnte und ggf.detaillierter prüfen müsste, ob ein reines Neu-Verputzen der Fassade ohne Anbringen einer Dämmung für den Hausbesitzer überhaupt noch erlaubt und zulässig gewesen wäre ... "

    Zitat: "Wobei man sich fragen könnte und ggf.detaillierter prüfen müsste, ob ein reines Neu-Verputzen der Fassade ohne Anbringen einer Dämmung für den Hausbesitzer überhaupt noch erlaubt und zulässig gewesen wäre ... "
    Recht hat der Mann :-) Das ist es: Der Vermieter hat nämlich die Pflicht, wenn er Arbeiten an der Fassade durchführt, diese auch hinsichtlich der Anforderungen der EnEVAbk. auszuführen.
    (Sie müssen auch bedenken, dass sich dann niedrigere Betriebskosten ergeben ...)
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