Hallo liebe Forengemeinde,
wir haben im Frühjahr 2004 unseren Neubau (YTONG) von einer Fachfirma außen verputzen lassen.
Leider treten jetzt nach und nach an der Fassade Risse unterschiedlicher Stärke auf. Vereinzelt sind die Risse auch innen am Putz sichtbar. Der Innenputz wurde jedoch erst 3 Monate später von einem anderen Unternehmen aufgebracht.
Wie lange muss der Stuckateur diese Risse beseitigen? Im Netz finde ich leider nur widersprüchliche Aussagen über den Gewährleistungszeitraum bei VOBAbk..
Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen?
Herrlichen Dank und ein schönes Wochenende,
Renate
Gewährleistungszeitraum bei VOB/C DIN 18350
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Gewährleistungszeitraum bei VOB/C DIN 18350
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Hallo Renate
nach VOBAbk. Teil B; Ausgabe 2002; § 13 Mängelansprüche; Abs. 4
(1)
Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, ...
(3)
Die Frist beginnt mit der Abnahme ...
Bei wirksamer Vereinbarung müssten Sie das eigentlich wissen?
Grüße -
da kann nur vor Ort geholfen werden
Hallo,
Sie haben nur sehr unvollständige und widersprüchliche Angaben gemacht. Da kommt eine Aussage dem lesen von Kaffeesatz gleich.
Vorausgesetzt es war ein VOB-Vertrag, was ich bezweifle, so wäre die Regelgewährleistung wahrscheinlich 2 Jahre (alte VOB). Die vereinbarte Frist ergibt sich aus § 13 VOB Teil B bzw. dem Bauvertrag.
Da Sie von der VOB/C schreibem gehe ich davon aus, dass Ihnen der Teil B nicht ausgehändigt und die VOB damit nicht wirksam vereinbart wurde.
Damit wäre die Gewährleistungsfrist nach BGBAbk. 5 Jahre.
Die Ursache für die Risse dürfte zudem im Untergrund zu suchen sein. Risse, die ihre Ursache in einer fehlerhaften Ausführung der Putzarbeiten haben, treten i.d.R. viel früher auf.
Es gibt da eine umfangreiche Rechtsprechung, wonach der putze auch für diesen Fall eine Mitverantwortung haben kann und damit neben dem Rohbauer haftbar wäre.
Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, sind viele wenn und aber vorhanden. Zudem sind Recht haben und recht bekommen zwei verschiedene Sachen.
Sie sollten sich an einen Baufachanwalt wenden und mit dem die weiteren Schritte besprechen.
Mit freundlichen Grüßen -
bin mit den Daten durcheinander gekommen
Hallo,
habe die Versionen der VOBAbk. durcheinander gebracht. (Man sollte halt nachlesen, bevor man was schreibt.)
Wie im ersten Beitrag richtig geschrieben, waren es nach VOB/B 2004 schon 4 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen -
Vielen Dank für die Informationen!
Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal für die ersten Informationen. Wir haben vom Stuckateur keine VOBs oder ähnliches erhalten. Die Information stand lediglich unter der Rechnung, daher wussten wir auch was wir da (leichtfertig) abgeschlossen haben ... Der "Vertrag" wurde mündlich abgeschlossen und es lief auch eigentlich alles hervorragend ab. Der erste Riss ist auch bereits letztes Jahr aufgetreten und wurde dieses Jahr deutlich stärker (Südseite!?). Jetzt hat mein Mann aber auch auf einer anderen Wand einen weiteren Riss entdeckt. Bevor wir gleich mit Anwalt und Co anrücken, werden wir erstmal in Ruhe mit dem Gipser reden. Ich wollte halt mal wissen, ob es überhaupt noch eine Chance auf Gewährleistung gibt oder nicht.
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag,
Renate -
Dauer der Gewährleistung bei Verputzarbeiten
Hallo!
Wenn das so ist ...
... 5 Jahre Gewährleistung gemäß § 634a BGBAbk. ab Abnahme.
Übrigens: Nicht immer stellen Risse im Putz einen Mangel dar, insbesondere keine Haarrisse.
Nimm' dir vor Kosten auslösenden Schritten einen Baufachmann, der sich die Risse vorher ansieht, um beurteilen zu können, ob es sich um einen Mangel handelt.
Viele Grüße
Ralf -
Putzrisse bei Porotonwänden + Definition "Haarriss"
Nachtrag zu meinem Thread vom 15.05.2007:
Herr Stöckel hat mit seinen Anmerkungen zu den möglichen Ursachen der Risse recht. Falls ihr z.B. Betonzwischendecken habt, könnte das bei euren Porotonwänden evtl. die Rissursache sein.
Poroton schwindet nicht, aber Beton immer. ("Schwinden" = wenn sich Baustoffe beim Trocknen zusammenziehen.) Bei einer Verbindung von Protonsteinen mit einer Betonzwischendecke gibt es sogenannte Schwindrisse, wenn die Betondecke schwindet, d.h. sich zusammenzieht. Die Risse entstehen dann meist an der Wand eine Steinlage über der Decke oder eine Steinlage unter der Decke, je nachdem, welcher Stein haften bleibt und mitgerissen wird.
Dann wäre die Mängelursache / Mitverantwortung evtl. eher beim Rohbauer zu suchen.
Zur Info:
Nach der Putznorm, DINAbk. 18 550, Teil 2, Erläuterungen 1985) sind "vereinzelte Haarrisse" (Def. Haarriss: Rissweite unter 0,2 mm) nicht zu bemängeln, da sie den technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen.
Etwas anders könnte allerdings dann gelten, wenn es sich nicht um einzelne Haarrisse handelt, sondern wenn der Putz z.B. von einem dichten Netz von Haarrissen überzogen ist.
Bevor ihr Ansprüche gegen diesen oder jenen geltend macht, solltet ihr von einem Fachmann feststellen lassen, ob ein Mangel überhaupt vorliegt und bejahendenfalls, in wessen Verantwortungsbereich er fällt.
Viele Grüße
Ralf
PS: ich bin bautechnischer Laie. Meine obigen technischen Ausführungen müssen daher nicht unbedingt zutreffen.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - 13601: Gewährleistungszeitraum bei VOB/C DIN 18350
- … Gewährleistungszeitraum bei VOBAbk./C DINAbk. 18350 …
- … Wie lange muss der Stuckateur diese Risse beseitigen? Im Netz finde ich leider nur widersprüchliche Aussagen über den Gewährleistungszeitraum bei VOB. …
- … nach VOBAbk. Teil B; Ausgabe 2002; § 13 Mängelansprüche; Abs. 4 …
- … Vorausgesetzt es war ein VOBAbk.-Vertrag, was ich bezweifle, so wäre die Regelgewährleistung wahrscheinlich 2 Jahre …
- … (alte VOBAbk.). Die vereinbarte Frist ergibt sich aus § 13 VOB Teil B bzw. dem Bauvertrag. …
- … Da Sie von der VOB/C …
- … davon aus, dass Ihnen der Teil B nicht ausgehändigt und die VOBAbk. damit nicht wirksam vereinbart wurde. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOBAbk._Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
- … habe die Versionen der VOBAbk. durcheinander gebracht. (Man sollte halt nachlesen, bevor man was schreibt.) …
- … Wie im ersten Beitrag richtig geschrieben, waren es nach VOB/B 2004 schon 4 Jahre. …
- … schon mal für die ersten Informationen. Wir haben vom Stuckateur keine VOBAbk.s oder ähnliches erhalten. Die Information stand lediglich unter der Rechnung, daher …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Gewaltige Risse im Klinker! Kommt der Bauunternehmer dafür auf?
- … Behebung der Mängel habe, denn laut Vertrag wurde der Bau nach VOBAbk. ausgeführt. Habe dies aber hier gelesen: Anspruch des Bauherrn auf Mängelgewährleistung …
- … In meinem Vertrag steht nur nach VOBAbk.! Gilt diese denn nicht grundsätzlich zwei Jahre? …
- … die Gewährleistung (wenn nicht anders geregelt) gem. VOBAbk. 2 Jahre. Sie haben zwar nach 1 1/2 Jahren den Mangel gerügt, was jedoch zu beweisen wäre. (Schriftstücke o.ä.) @ H. Raabe: Versteckte Mängel sind nicht deshalb diesolchen, weil der Bauherr sie nicht sehen kann, sondern der Ausführende muss im Sinne arglistiger Täuschung aktiv die Mängel versteckt haben. Und Arglistige Täuschung ist fast nie zu beweisen. …
- … Gehen wir davon aus, dass die VOB in der 200er Fassung wirksam vereinbart war, haben Sie den …
- … der Regelfrist von 2 Jahren ab Abnahme gerügt. Aber § 13.5 VOBAbk./B sagt: Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt mit …
- … Ein Anwalt kann prüfen, ob die VOBAbk. wirksam vereinbart wurde. Falls nicht, könnte die 5-Jahresfrist nach BGBAbk. zur …
- … scheinbar hat es nicht gereicht die VOBAbk. zu verstehen! …
- … die VOBAbk. ist da eindeutig - und das bgb schon lange. …
- … und ihre Auslegung der VOBAbk. verstehe wer will! …
- … wie diese Mängel behandelt werden - klärt aber eindeutig die VOB/b § 13 und das bgb. …
- … Abs. 1 Nr. 2 BGBAbk. / § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOBAbk./B erst dann zu laufen beginne, wenn der Mangel augenscheinlich geworden …
- … mit der Abnahme der Bauleistung gem. § 640 BGBAbk. / § 13 VOBAbk./B zu laufen. Eine Sonderreglung für verdeckte oder versteckte Mängel, d.h. …
- … Gesetzbuch, noch in der Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen (VOBAbk./B) vorgesehen. …
- … des § 634 a BGBAbk. / § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOBAbk./B hinausgehende Mängelbeseitigungsfrist vorliegen kann, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil …
- … Besteller/Auftragnehmer bei Bauwerken entweder fünf Jahre (BGBAbk.) oder vier Jahre (VOBAbk./B). …
- … 195 BGBAbk.. Im Gegensatz dazu gilt für die entfernten Mangelfolgeschäden beim VOBAbk.-Vertrag die zweijährige Verjährung. Trifft den Auftragnehmer ein Organisationsverschulden, beispielsweise dadurch, …
- … -://www.ludolph-management.de/printable/schadenfaelle/verjaehrungsfristennachvob.html …
- … der Abnahme noch geltend machen. Aber auch das nur innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Hat aber hier auch niemand bestritten. …
- … Ihnen nicht, weil die Kernfrage noch nicht beantwortet wurde: Ist die VOBAbk./B überhaupt vereinbart? Hiermit steht und fällt die erste zu treffende …
- … Baugeschehen bewanderter Bauherr sind und (!) Ihnen der Text der VOBAbk./B nicht vor Ihrer Vertragsunterschrift ausgehändigt wurde, gelten die Regeln der …
- … VOBAbk./B mit ihrer kürzeren Gewährleistungszeit nicht. Kommen Sie so in die …
- BAU-Forum - Normen, Vorschriften, Verordnungen etc. - Gewährleistung Werkvertrag 2 Jahre oder 5 Jahre
- … In meinem Vertragsentwurf des Werkvertrages ist ausschließlich die VOBAbk./B vereinbart. In § 13 der VOB ist die Gewährleistung auf …
- … für die Gewährleistung trotzdem 5 Jahre gelten und diese Einschränkung der VOBAbk. unwirksam ist. …
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- … dann kann die gesamte Vereinbarung der VOBAbk. nichtig sein. …
- … Auch kann die Gewährleistungsfrist nach BGBAbk. nicht umgemünzt werden auf 2 Jahre VOB. …
- … Nach meinem Bauherrenlaienwissen sind 2 Jahre nach VOBAbk. ein KANN - jedoch kein MUSS. Die Gewährleistungszeiten sind auch nach …
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- … Gewährleistungszeitraum vereinbaren (abweichend von der Normalfassung ). …
- … wenn die VOBAbk./B nicht wirksam vereinbart wurde. Dies wäre z.B. der Fall wenn …
- … der Unternehmer sich nur die Rosinen der VOBAbk./B rauspickt und die für sich vorteilhaften Bestimmungen des Regelwerks zu Geschäftsbedingungen machen will. In diesem Fall wäre die VOB/B nicht wirksam und das BGBAbk. würde nachrücken. Das die …
- … Einen Beitrag zur VOBAbk./B gibt es noch auf untenstehendem Link. …
- … /vob_b.htm …
- … vollständigen und mangelfreien Leistungen und endet in Erweiterung von § 13.4 VOBAbk./B nach fünf Jahren. …
- … auszuschließen, sind Mixturen nicht zulässig ... wie schon erwähnt gilt die VOBAbk. in Ihrer neuesten Fassung sofern vereinbart ... ansonsten das BGBAbk. in …
- … Gewährleistung nach BGBAbk. 5 Jahre nach VOBAbk. 2 Jahren (sofern es sich um Arbeiten handelt, die fest mit dem Baukörper verbunden sind ... sonst evtl. nur ein halbes Jahr) und feuerberührte Teile oder Feuerunganlagen nach VOB 1 Jahr …
- … Die VOB gilt auch dann nicht als vereinbart …
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- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung übersteigt Angebotssumme um 20 %
- … Wie verhält sich hier die VOBAbk.? …
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- … Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr …
- … VOBAbk. nicht wirksam vereinbart …
- … schon allein Ihre Nachfrage zeigt mir recht deutlich, dass Sie die VOB/B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde …
- … und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOBAbk./B nicht Vertragsbestandteil geworden sein. …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/VOB_Teil_B.html …
- … -://www.ing-stoeckel.de/baurecht/vob.html …
- … Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kollektorertrag
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletspreise im Raum Stuttgart
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