Guten Tag.
Folgende Aufgabenstellung:
Eine Außenfassade wird von einer Firma verputzt. Der Bauherr (!) hat jedoch vorher in Eigenleistung (!) sämtliche Leibungen, einschließlich 5 cm Faschen um die Fenster herum, verputzt, gestrichen und alles vollständig abgeklebt. Es musste somit von der Firma nur noch bis an die Klebebänder rangeputzt werden.
Frage:
Darf die Putzerfirma dennoch gem. VOBAbk./C sämtliche Fensteröffnungen kleiner 2,5 m² übermessen? Oder zählt die vom Bauherrn abgeklebte Fasche hier als "begrenzendes Bauteil"?
Nach meinem Verständnis müssten die Öffnungen hier abgezogen werden. Schließlich soll mit der Regelung der "Übermessung kleiner Flächen" nach VOB/C, ja der Mehraufwand für die jeweiligen Leibungen mitvergütet werden. Bei mir war das hier aber nicht der Fall, da die Leibungen bereits fertiggestellt waren.
Abrechnung der Außenputzflächen nach VOB/C - Hier ein Sonderfall?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Abrechnung der Außenputzflächen nach VOB/C - Hier ein Sonderfall?
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Faschen, Leibungen wären zudem noch eine Besondere Leistung ...
Faschen, Leibungen wären zudem noch eine Besondere Leistung.
Das übermessen von Öffnungen kleiner 2,5 m² vergütet nur den Mehraufwand, hier drumherum - anstelle durch zu Putzen.
Ergo - nicht abzugsfähig.
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