Außenputz nach VOB/C: Abrechnung bei Eigenleistung an Leibungen & Faschen?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Außenputz nach VOB/C: Abrechnung bei Eigenleistung an Leibungen & Faschen?
Folgende Aufgabenstellung:
Eine Außenfassade wird von einer Firma verputzt. Der Bauherr (!) hat jedoch vorher in Eigenleistung (!) sämtliche Leibungen, einschließlich 5 cm Faschen um die Fenster herum, verputzt, gestrichen und alles vollständig abgeklebt. Es musste somit von der Firma nur noch bis an die Klebebänder rangeputzt werden.
Frage:
Darf die Putzerfirma dennoch gem. VOBAbk./C sämtliche Fensteröffnungen kleiner 2,5 m² übermessen? Oder zählt die vom Bauherrn abgeklebte Fasche hier als "begrenzendes Bauteil"?
Nach meinem Verständnis müssten die Öffnungen hier abgezogen werden. Schließlich soll mit der Regelung der "Übermessung kleiner Flächen" nach VOB/C, ja der Mehraufwand für die jeweiligen Leibungen mitvergütet werden. Bei mir war das hier aber nicht der Fall, da die Leibungen bereits fertiggestellt waren.
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Die Abrechnung von Außenputzflächen nach VOBAbk./C kann in Ihrem Fall, bei dem der Bauherr Vorarbeiten an Leibungen und Faschen geleistet hat, komplex sein. Entscheidend ist, wie die Leistungsgrenzen definiert wurden und ob ein Mehraufwand für die Putzerfirma entstanden ist.
Nach VOB/C sind grundsätzlich die tatsächlich erbrachten Leistungen abzurechnen. Wenn die Putzerfirma aufgrund der bereits verputzten und abgeklebten Leibungen und Faschen einen Mehraufwand hatte (z.B. durch erschwerten Zugang oder besondere Vorsicht beim Verputzen), ist dieser Mehraufwand gesondert zu vergüten.
Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Die Putzerfirma sollte den Mehraufwand detailliert darlegen und belegen können. Der Bauherr sollte die Abrechnung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Firma halten, um Unklarheiten zu beseitigen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungspositionen im Detail mit der Putzerfirma. Dokumentieren Sie den Zustand vor Beginn der Putzarbeiten (Fotos) und den tatsächlichen Aufwand der Firma. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/C
- Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und regelt die Ausführung von Bauleistungen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen. Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/B, ATV.
- Leibung
- Die Leibung ist die innere, senkrechte Fläche einer Fenster- oder Türöffnung. Sie verbindet die Wand mit dem Fenster- oder Türrahmen. Verwandte Begriffe: Fensterleibung, Türleibung, Laibung.
- Fasche
- Eine Fasche ist eine hervorstehende, oft dekorative Umrandung von Fenster- oder Türöffnungen. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen und dient der optischen Gestaltung der Fassade. Verwandte Begriffe: Fensterfasche, Türfasche, Zierleiste.
- Mehraufwand
- Mehraufwand entsteht, wenn eine Bauleistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder Vorleistungen anderer Gewerke aufwendiger ist als ursprünglich geplant. Dieser Mehraufwand muss nach VOB/C gesondert vergütet werden. Verwandte Begriffe: Zusatzkosten, Nachtragsleistung, Bauzeitverlängerung.
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und muss von beiden Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) anerkannt werden. Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Abrechnung, Leistungsverzeichnis.
- Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und der entsprechenden Preise. Sie muss transparent, nachvollziehbar und prüfbar sein. Verwandte Begriffe: Rechnung, Zahlungsplan, Schlussrechnung.
- Bauherr
- Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Er trägt die Verantwortung für die Planung, Ausführung und Abrechnung des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Architekt.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB/C?
VOB/C ist Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie regelt die Ausführung von Bauleistungen und ist Bestandteil des Bauvertrags. - Was sind Leibungen und Faschen?
Leibungen sind die inneren, senkrechten Flächen einer Fenster- oder Türöffnung. Faschen sind hervorstehende, oft dekorative Umrandungen von Fenster- oder Türöffnungen. - Wie wird Mehraufwand bei Bauleistungen abgerechnet?
Mehraufwand entsteht, wenn eine Bauleistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder Vorleistungen anderer Gewerke aufwendiger ist als ursprünglich geplant. Dieser Mehraufwand muss nach VOB/C gesondert vergütet werden, sofern er nachweisbar ist. - Was ist bei der Abrechnung von Bauleistungen zu beachten?
Die Abrechnung muss transparent, nachvollziehbar und prüfbar sein. Sie sollte alle erbrachten Leistungen detailliert auflisten und die entsprechenden Preise ausweisen. Bei Unklarheiten sollte Rücksprache mit dem Auftragnehmer gehalten werden. - Was tun bei Streitigkeiten über die Abrechnung?
Bei Streitigkeiten sollte zunächst das Gespräch mit dem Auftragnehmer gesucht werden. Kann keine Einigung erzielt werden, kann ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um die Abrechnung zu prüfen und zu bewerten. Im äußersten Fall kann ein Gericht angerufen werden. - Welche Rolle spielt die Dokumentation bei der Abrechnung?
Eine umfassende Dokumentation der Bauleistungen, einschließlich Fotos, Aufmaßprotokolle und Leistungsnachweise, ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Sie dient als Grundlage für die Bewertung der erbrachten Leistungen und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. - Kann der Bauherr Eigenleistungen in die Abrechnung einbringen?
Nein, Eigenleistungen des Bauherrn werden in der Regel nicht in die Abrechnung der beauftragten Firma einbezogen. Sie können jedoch relevant sein, wenn sie den Aufwand der beauftragten Firma beeinflussen (z.B. durch Vorarbeiten, die den Zugang erschweren). - Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und muss von beiden Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) anerkannt werden.
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Faschen, Leibungen wären zudem noch eine Besondere Leistung ...
Faschen, Leibungen wären zudem noch eine Besondere Leistung.
Das übermessen von Öffnungen kleiner 2,5 m² vergütet nur den Mehraufwand, hier drumherum - anstelle durch zu Putzen.
Ergo - nicht abzugsfähig.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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