Wer muss Dämmplatten nacharbeiten, wenn "schlampig" angebracht?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wer muss Dämmplatten nacharbeiten, wenn "schlampig" angebracht?

Hallo liebes Forum,
bei unserem Neubau ist folgendes Problem aufgetaucht. Der putze moniert bereits seit Wochen die im Sockelbereich verlegten Dämmplatten. Sie stehen teilweise bis 2-3 cm vor, hängen schief und sehen für mein Laienauge schon seit Beendigung des Rohbaus sehr unprofessionell aus. Der Architekt meinte bisher, das passt schon so. Da jetzt aber der putze sagt, dass er so nicht ordentlich verputzen kann, stimmt vielleicht doch etwas nicht mit den Dämmplatten. Jedenfalls meint unser Architekt, der putze solle sich nicht so anstellen, alle putze arbeiten die Dämmplatten nach, sodass draufgeputzt werden kann. Der putze sagt jedoch, was ich eher nachvollziehen kann, es ist nicht seine Aufgabe den Pfusch anderer auszubessern.
Vielen Dank für viele Antworten.
  • Name:
  • Brigitte
  1. Bezahlen Sie ihren Architekten?

    ... wenn ja, dann weisen Sie Ihn noch einmal darauf hin. Hat er sich den Mist angesehen, oder läuft alles per Telefon. Arangieren Sie ein Treffen mit dem putze und dem Architekten und dem der den Mist verzapft hat.
    Nacharbeit ist leider üblich, wird aber gerne gemacht wenn berechtigt.
    Wenn der putze schon seit Wochen moniert, warum ist dann offensichtlich seit Wochen nichts passiert? Da müssen Sie als Bauherrin schon etwas energischer sein. Ansonsten gilt auf dem Bau der Spruch: Wir wollen ja hier nicht einziehen ...
  2. Bauleitung

    Übt der Architekt auch die Bauleitung aus?
    Dann sollten Sie ihm die Klärung des Sachverhalts und der Mängelbearbeitung zwischen den Gewerken überlassen.
    Nachdruck gegenüber dem Architekten kann nicht schaden, jedoch
    sollten Sie, als Laie, sich nicht einseitig die Argumente eines Gewerks zu eigen machen.
  3. Architekt ist Bauleiter

    Vielen Dank für die Antworten. Natürlich bekommt der Architekt für seine sogenannten Leistungen Geld  -  und das reichlich. Ich habe den Architekten bereits mehrfach auf die Dämmplatten hingewiesen. Ich weiß nicht was unseren Architekten mit dem Rohbauer verbindet. Jedenfalls bemerke ich einen ziemlichen Schmusekurs zwischen den beiden. z.B. meinen Hinweis, dass doch der Unrat auf der Baustelle endlich entfernt werden soll, sagte er den Rohbauer nur freundlich, er könnte doch mal und turtel ... turtel ... turtel. Hat es denn Sinn, wenn ich dem Architekten meine Bedenken mit den Dämmplatten schriftlich mitteile und mich ansonsten raushalte.  -  Wie Sie, Herr Volquardsen, schrieben, ich sollte mir als Laie nicht einseitig Argumente eines Gewerks zu eigen machen, klingt für mich sehr plausibel. Ich habe nur Bedenken, dass ich von einem Gewerk eine saftige Rechnung bekomme, weil die Leistung nicht im LVAbk. ausgeschrieben war.  -  Oder noch schlimmer, wenn sich nach 5 Jahren ein Bauschaden rausstellt, weil nicht ordentlich gearbeitet wurde und der Architekt das nicht bemängelt hat. Übrigens, zum Thema Nachdruck. Nachdem der Firstziegel unseres Zeltdaches 6 Wochen nach dem Dachdecken noch nicht drauf war, habe ich mir erlaubt, energisch nachzufragen, warum er sich nicht darum kümmert. Darauf antwortete er ziemlich barsch, davon verstehe ich nichts und ging beleidigt davon  -  so wahr ich hier sitze und schreibe! Grüße
    • Name:
    • Brigitte
  4. Was'n das für einer? Sie sollten Ihren Architekten ...

    Was'n das für einer? Sie sollten Ihren Architekten evtl. mal darauf hinweisen das er seine Aufsichtspflicht verletzt, und das per "Einschreiben". Das Architekt und Rohbauer zusammen duschen gehen nützt IHNEN ja leider wenig ... Für Dinge wie flächenebenes verlegen von Dämmplatten gibt's Normen, und so aus der Ferne betrachtet würde ich sagen das der putze mehr als richtig handelt. Wenn einer auf Perimeterdämmung 2-3 cm Putzen würde wäre das mehr als grob fahrlässig. Abgesehen davon das sie Dämmwirkung z.T. wohl keine mehr sein dürfte.
    MfG:
  5. einreißen lassen

    nicht das Haus ;-), sondern solche Sitten haben Sie. Wenn dich diese Firstziegelgeschichte höre, dann frage ich mich auch, was das für eine Architekt ist. Gut, ich kenne sonstige Umstände nicht, aber wenn ich einen Architekt nach HOAIAbk. bezahle und der kommt mir (bzw. "geht" in Ihrem Fall) dann so, würde ich schon umgehend ein klärendes Gespräch ansetzen und ihm klar machen, dass er mit seinem Auftraggeber (ich setze mal voraus Sie sind es und das ist kein Architekt der für eine komische Bauträger-Konstellation arbeitet) so nicht umzuspringen hat.
    Er hat bei den Firstziegeln gemerkt er kann es mit Ihnen machen und um die Dämmung kümmert er sich wochenlang auch nicht ... passiert ja nix. Ich wäre als BH da wesentlich energischer und weniger kulant.
  6. HOAI ein Teufelswerk

    Ja, ja, ich weiß schon, ich sollte energischer sein, aber irgendwie muss man dazu auch der Typ sein. Und mit Kulanz hat das wenig zu tun. Wenn ich was sehe dann sag ich das schon. Aber was soll ich als Laie Antworten, wenn einem gesagt wird, das passt schon. Darum eben meine Frage hier, ob ich darauf bestehen kann, dass der Rohbauer nacharbeitet. Übrigens habe ich mich auch mal bei einem Anwalt erkundigt, wie man so einen Architekten los wird. Das würde sehr sehr teuer werden, hat man mir gesagt, denn er hat laut HOAIAbk. Anspruch auf Leistungen, die er noch gar nicht erbracht hat, oder so ähnlich. Naja jedenfalls habe ich mich damals entschieden doch mit ihm weiterzumachen. Offensichtlich hätte ich das Geld investieren sollen.
    Grüße
    • Name:
    • Brigitte
  7. Nacharbeit

    Scheint wohl so, als ob Ihr Architekt etwas träge ist, und Probleme nicht löst, sondern vor sich her schiebt.
    Machen Sie folgendes: Fordern Sie den Architekten schriftlich auf, siehe Vorredner, seiner Bauleitungs- und Überwachungspflicht nach zukommen.
    Bitten Sie den putze, dass er seine Bedenken, ebenfalls schr. gegenüber Ihnen und dem Architekt formuliert. (Nur mdl. grummel grummel, keine Lust zur Pfuschbeseitigung, hilft nicht weiter.)
    Teilen Sie die Bedenken des Putzers dem Architekten nochmals formell mit. Setzen Sie, im Interesse des Baufortgangs, ihm eine Frist zur Abklärung der Sachlage.
    Ich denke, er wird reagieren.
  8. Am besten alles schriftlich.

    Lieber Herr Volquardsen,
    so werde ich es wohl machen. Vielen Dank.
    • Name:
    • Brigitte
  9. 25.10.2005 Wärmeverbundsystem-Wasser läuft zwischen Mauer u. Hartschaum nach ...

    25.10.2005
    Wärmeverbundsystem-Wasser läuft zwischen Mauer u. Hartschaum nach unten
    Unser Haus wurde mit Kalksandsteinblöcken hochgezogen und mit Hartschaumplatten gedämmt. Da das Mauerwerk nicht dicht ist, bildet saich Kondensat und Wasser läuft in der Zwischenschicht nach unten. An der Fassade kann man den Verlauf (Striemen) erkennen: Bei Frost könnten sich die Platten lösen.
    Ist dieses ein Mangel? Wie kann er abgestellt werden? Wer kennt Gutachter oder Urleite.
    Vielen Dank
    Siegfried Schröder
  10. das Mauerwerk hat dicht zu sein

    Foto von Martin Kempf

    die luftdichte Schicht zum beheizten Innenraum wird durch den Innenputz gebildet. Fehlt dieser, gibt es wie bei Ihnen Kondenswasser. Nachgewiesen werden kann sowas z.B. über den Blower-Door-Test, die Forderung nach der Luftdichtigkeit ist in der DINAbk. 4108 verankert.
  11. " ... bildet sich Kondensat und Wasser läuft in der Zwischenschicht nach unten. An der Fassade kann man den Verlauf (Striemen) erkennen: Bei Frost könnten sich die Platten lösen. "

    " ... bildet sich Kondensat und Wasser läuft in der Zwischenschicht nach unten. An der Fassade kann man den Verlauf (Striemen) erkennen: Bei Frost könnten sich die Platten lösen. "
    Ich habe noch eine Nachfrage (MK hat es ja schon beantwortet), in wie weit zeichnen sich auf der Fassade diese Verläufe ab, wenn das Kondensat, wie von Ihnen beschrieben, hinter der Dämmplatte abläuft?
    Bitte noch mal kurz beschreiben.

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