Waagerechte Isolierung falsch?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Waagerechte Isolierung falsch?
Ich betreibe eine kleine Bauunternehmung und werde mit folgendem Mangel konfrontiert. Ich habe als waagerechte Isolierung im Mauerwerk (Haus ohne Keller) Bitumenbahnstreifen R 500 S eingelegt. Bei dem 17,5 starken Mauerwerk habe ich zwei Streifen 11,5 breite übereinander gelappt verlegt. Nun rügt man mir diesen Mangel. Berechtigt?
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Was ...
wird gerügt, mit welcher Begründung? Wer hat geplant?
Und vor allem, wie sieht die Bodenplatte aus (Sperre) und wie ist die Höhenlage zum Gelände? -
Antwort
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Gelände waagerecht. Die Bitumensperre liegt bei 36,5 über Oberkannte Bodenplatte. Die Außenwände werden zweischalig also verblendet. Es geht um die Bit. -sperre (waagerecht) im Hintermauerwerk. Gerügt wird, dass nicht eine 17,5 breite Bitumenbahnrolle verwendet wurde, sondern 2 Bahnen 11,5 cm übereinanderlappend. Hier wird die Dichtigkweit angezweifelt.
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Klarer Regelverstoß
Ist doch klar, dass das beanstandet wird. Bei den Mauerwerksperren sind Stoßüberdeckungen von 20 cm erforderlich, quer somit bei 17,5 Mauerwerk nicht möglich und zulässig.
Gibt es auch noch eine Z-Isolierung, wenn ja, in welcher Höhe liegt diese? -
Wo steht das bitte?
Steht das in der 1053? Wenn ja, an welcher Stelle. Wäre dankbar für ein Zitatauszug hier.
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OK Antwort hat ein bisschen gedauert
steht in der 18195-4.
hier kannst du noch was nachlesen - sein mir nicht böse - aber das Wissen sollteste schon haben - als BUinsbesondere dann hier:
und eine R 500 hat so ein seine Tücken: sollte die Sohle abgeklebt werden, dann geht das auch nur mit Heißbitumen und R500 Bahnen, so einst ist die Verbindung untauglich.