Hallo,
folgendes Problem: Mein Haus wurde bei Nachtfrost verputzt. (Ist mehr oder weniger unstrittig, da sowohl Wetteraufzeichnungen als auch "Frostblumen" zu erkennen sind). Der Verarbeiter will einfach das Haus streichen. Der Verarbeiter ist der gleichen Meinung, da der Schaden nicht so doll sein soll. Meine Frage: Gibt es außer einem öffentlich Bestellten Sachverständigen auch eine Kostenfreie neutrale Stelle (wie IHKAbk.) die mir weiterhelfen kann?
In den Unterlagen steht überall was +5 ° Verarbeitungstemperatur. Habe ich leider jetzt erst rausgefunden.
Tipps zu einer Verlängerung der Gewährleistung und Sonstiges sind sehr willkommen
MfG
L. Schneider
Frostschaden: Hersteller und Verarbeiter sehen das nicht so
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Frostschaden: Hersteller und Verarbeiter sehen das nicht so
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Wer Arbeit schon gerne Umsonst (bzw. Ohne Geld)
Es gibt öbuvAbk. Sachverständige sowohl von den Handwerkskammern (Gewerk steht fest - somit würde ich einen solchen vorziehen) als auch von der IHKAbk.. Nur beide schlagen nur Leute vor, welche auch eine Familie ernähren müssen usw.
PS die 5'C betziehen sich auf die Bauteiltemperatur. Etwaiger Wind verschlimmert die Lage zusätzlich. -
Umsonst ist (fast) nichts
Hallo,
gibt es keine "Schlichterstelle" oder sowas?
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich ein Gutachter nehmen muss - wer zahlt denn den eigentlich wenn die Gegenseite nicht einlenkt? . Ich habe Recht (sehen ALLLE Beteiligten so! - daher auch mal Farbe rüber) ) aber ich habe die Nachteile (Gewährleistung bekomme ich nicht) daraus. Also dann brauche ich auch kein "Meisterfachbetrieb" und eine Rechnung!
Gruß Schneider -
Ganz einfach.
Noch keine Abnahme - somit liegt es am AN die Mängelfreiheit des Gewerks zu beweisen. Tragen Sie Ihm anheim, dass Sie dem Produkthersteller nicht glauben schenken. Er möchte bitte einen öbuvAbk. Sachverständigen beauftragen die Sache zu begutachten. Wer beauftragt, zahlt. Achten Sie darauf, dass diese vom Fach ist. Also z.B. einer dessen Aufgabengebiet auch Putztechniken mit einschließt. Sachverständige für das Maurer- und Betonbauerhandwerk (Maurerhandwerk, Betonbauerhandwerk), manche Maler Sachverständige, Stuckateur Sachverständige. Auskunft bekommen Sie von den Handwerkskammern Ihres Bezirks. Wenn sich der AN weigert, Sie sich aber im Recht fühlen, erfragen Sie bei einem RA für Baurecht die Möglichkeit die Kosten eines Gutachtens im dem Fall das Sie vor Gericht Recht erhalten vom AN zurück zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht.
PS: Ein Sachverständiger unterliegt einem Eid der Unparteilichkeit. Er darf sein Gutachten nicht davon abhängig machen wer Ihm beauftragt. Auch ich habe schon von AN (meistens Bauherren) folgendes gehört: Was reden (schreiben) Sie denn da, Sie sind doch mein SV. -
Dir ein Lob ...
Marc, wenn Du es so hält es. Sehe ich auch so.
Aber meine Erfahrung zeigt leider, dass (auch öbuvAbk.) SV, gerade wenn sie aus dem Handwerk kommen, dazu neigen:
a den Bauherren grundsätzlich als Bösen und den Kollegen als arme Sau zu sehen
und b
Mängel kleinzureden, weil sie wissen, wie hoch die Mangelbehebungskosten sind und den Handwerker vor dem vermeintlichen Ruin schützen wollen.
Daher rate ICH immer dazu, selbst das Beweissicherungsverfahren anzustrengen. Dann hat der eigene Anwalt nämlich das Vorschlagsrecht und kann einen Gutachter aussuchen, von dem er meint, ein korrektes (kein bestätigendes!) Gutachten zu erhalten. -
Na Klasse ... und die Unkosten betragen
Hallo,
erst mal Danke!
Jetzt weiß ich - leider - immer mehr, warum es dem Bauhandwerk schlecht geht. Die Jungs haben meiner Meinung nach gut gearbeitet. Aber wenn man einen Fehler macht, sollte man in richtig beseitigen bzw. dafür haften!
Wenn schon die Sachverständigen nicht auf "meiner Seite" bzw. neutral sind, wer denn?
Ich wundere mich wirklich nicht mehr auf das "Angebot" Farbe rüber und gut. Haben ja auch nach menschlichen ermessen nichts zu befürchten. Der Hersteller wird schon "seine Leute" haben. Klasse! ,
Was lernen wir daraus? Der Ehrliche ist ...
Was kostet denn so ein Sachverständiger grob?
Gruß Scheider -
nee
Moin,
@ Ralf,
ich sehe es nicht so, dass Handwerkskollegen den anderen nicht ganz klar die Fehler aufzeigen. Oftmals ist es aber so, dass aus einer kleinen Mücke nen riesen Elefant wird.
@ Fragesteller,
weshalb sollte Jemand, der sich versichern muss, der Verantwortung übernehmen muss ohne Entgelt einen Ortstermin wahrnehmen? Marc hat es schon geschrieben, auch die müssen leben.
Letztlich kommt es mir vor, dass da wieder an der Bauleitung gespart wurde.
Wenn es alles sooo eindeutig ist, wovor haben Sie Angst?
Auch ein Schiedsgutachten ist möglich.
Grüße
Stefan Ibold -
@ Stefan
Sorry, falls ich euch auf den Schlips getreten habe..
Ich habe's einfach zu oft erlebt. Vielleicht hatte ich ja immer das Pech, die schwarzen Schafe zu erwischen.
Das härteste (war ein Arch., kein Handwerker) war ein vom Gericht bestellter öbuvAbk. SV, der beim Gehen dem Bauherren fast wörtlich sagte, er solle sich nicht so haben, er habe doch ein so schönes Haus! Das Unschöne an dem Haus war die fehlende Bodenabdichtung. Mängelhöhe laut Gutachten 4.000 € : -@.
@ Fragesteller:
Nicht alle Gutachter sind so. Siehe Mark + Stefan! Kosten je nach Aufwand 2 - 5 T€ zzgl. Anwalt und Gericht -
Bauleitung und Meisterbetrieb
Hallo,
es war eine Renovierung. Also mal ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man ein Auftrag an ein "Meisterfachbetrieb" vergibt der diesen ausführt und ich man DANN noch eine Bauleitung oder sonst was Benötigt. Dann kann ich zu einem Polentrupp gehen. Gibt es wirklich keine Schiedsstelle? (Selbst Banken und Versicherungen haben diese!)
Da ja 2-5 Tsd eine Mege Geld ist und ich immer damit rechnen muss, dass ich Vera ... werde oder der Betrieb Pleite geht werde ich wohl oder übel auf das "Angebot" eingehen. Die haben mir dies auch schon zwischen den Zeilen klar gemacht. Ist auch eine Art mit "Kunden" umzugehen ...
Es ist eindeutig! Sonst würden ja wohl nicht Hersteller und Meisterbetrieb streichen wollen. 2 Jahre und dann ... na ja, die sichern halt ihren Arbeitsplatz!
Gruß Schneider -
Da ist es wieder ...
Werter Fragesteller
das Problem mit dem Glauben an den Meisterbrief und daraus resultierende Mängelresistenz.
Also für Sie und alle nachfolgenden Leser:
Auch Meister machen Fehler, auch gute!
Das Thema Mängelmanagement wurde hier oft genug besprochen.
Auch für kleine Maßnahmen lohnt sich eine Bauleitung/Überwachung (auf die Gefahr hin, dass man mir hier Reklame für meinen Berufsstand unterstellt) denn ein Bauleiter kennt i.d.R. die Firmen in seinem Bereich und wess wer ein gutes Mängelmanagement hat und hätte außerdem evtl. das Putzen bei Frost verhindern können.
Dass die Industrie auch offensichtliche Mängel von Verarbeitern nicht zugibt (teilweise), ist ein leidiges Problem. Aber der Hersteller hat Ihnen gegenüber auch keinerlei Verpflichtung, warum sollte er also zu Ihren Gunsten sprechen?
Ein Frostschaden kann nicht mit Farbe übertüncht werden! Die Haftung der einzelnen Putzbestandteile untereinander und auf dem Untergrund ist zumindest geschwächt, wenn nicht abwesend!
Auch die Handwerkskammern haben Schiedsstellen. Nur sind die Handwerker oft nicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren verpflichtet (anders als bei KFZ) -
nicht ganz so viel
Moin,
die SV, ob nun privat bestellt durch den BH oder durch Gericht, werden bei Ihnen vermutlich nicht über die 2.000 €-Grenze kommen.
Wenn Sie mit dem AN eine Vereinbarung treffen, dass Sie und der AN sich auf einen Sachverständigen einigen und dessen Urteil akzeptieren, dann können Sie über diese Schiene auch die Kostenfrage klären.
Es ist schon klar, dass Sie nicht für jede kleine Sanierung zusätzlich einen Bauleiter brauchen, nur welchen Umfang Ihr Fall hatte, ist nicht erwähnt worden.
Des weiteren ist auch bei einem Meisterbetrieb auch durchaus ein Fehler möglich. Inwieweit der dann aber Anerkennung findet, ist ja das Problem. Und ein SV kann ja nicht Aufgrund einer Aktenlage eine Ausführung begutachten, sondern muss sich in sein Auto setzen und zur Baustelle hinfahren. Und auch dessen Arbeitszeit ist nicht entgeltlos. Auch Schiedsgutachten und Schiedsgutachter kosten Geld. Was meinen Sie, was die für Kosten für die eigene Fort- und Weiterbildung (Fortbildung, Weiterbildung) haben?
Wer bitte soll denn die Aufwendungen entgelten?
Stefan Ibold -
"Sie haben doch so ein schönes Haus"
Als Bauherrin habe ich mehrmals "Sie haben doch so ein schönes Haus" leider hören müssen. Von Bauträger sowie SVs.
Ich habe schon "live" erlebt, was Frostschaden im Verputz tut. Es kann dauern, aber irgendwann fängt Abröseln, Abbröckeln, Rissbildung, usw. vom Verputz an. Bei mir schon im ersten Jahr, jedoch relativ wenig. Aber danach, jedes Jahr etwas mehr. Also, zunehmende Probleme.
Achtung: Laienmeinung!
Und bei mir gibt es auch nicht nur Frost-Probleme an der Fassade.
Gruß -
umgotteswillen
FFrostblumen? und jetzt streichen? was bringt das?
Was für ein Putz war das? Der Hersteller ist für sie gar kein Ansprechpartner, den können sie ruhigen Gewissens bei Seite schieben. Und dann Mangel schriftlich festhalten und fristen Setzten, Beweissicherung nach Dühlmeier, etc. etc. Gutachten Geschätzt ab 400 €. Ist ja nicht mehr als Gucken - Frostblumen sehen - kaputt diagnostizieren (oder auch nicht). Gehen wir mal von Leichtunterputz und Scheibenputz aus, ist der Verarbeiter echt eine Arme Sau, kann man nichts anderes sagen, es sei denn der Oberputz ist so früh Schockgefrostet worden das er den mit einem Spachtel runterschieben kann sobald tauwetter einsetzt. Frostschaden kann sich auch erst viel später auswirken. Jetzt streichen ist ja tutti. Putze dürfen während der Verarbeitung und der Erhärtung keinen Temperaturen unter 5 ° ausgesetzt werden, ob Untergrund Material selbst oder Umgebungstemperatur ist egal.
Ist der Putz ausgehärtet und aus dem Putz ausdiffundierende Feuchtigkeit gefroren ist das eventuell wirklich nicht so wild, ist aber unwahrscheinlich. Streichen lassen und danke sagen kann aber wirklich keine Option sein. Der Mangel muss in jedem Fall Festgehalten und Dokumentiert sein. Wenn in sechs Jahren der Putz runterfällt muss jemand haftbar gemacht werden. Ne Bürgschaft? Aber beginnt die Gewährleistunsfrist nicht eh erst nach Mangelfreier Fertigstellung des Gewerkes? Ist mir zu juristisch. Also: OBACHT!
Mit freundlichen Grüßen -
Die Gewährleistungsfrist
(Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beginnt mit der Abnahme. Wie auch immer diese getätigt wird. Mit Mängelfrei Erstellung eines Gewerks hat dieses erst einmal nicht zu tun. Würde der BH streichen lassen und das Gewerk abnehmen, dann beginnt auch dann die Verjährungsfrist.
PS die 2000 € bis 4000 € sind hierfür deutlich zu hoch angesetzt. Die 400 € wiederum zu niedrig, wenn denn auch ein paar Zeilen noch geschrieben werden müssen, kann man wohl mit so ca. 700 € rechnen. -
Rechtsschutzversicherung?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Die zahlen zwar im Allgemeinen nicht bei Bauvorhaben, aber manche übernehmen auch Streitigkeiten auf diesem Gebiet, wenn die Baumaßnahme nicht genehmigungspflichtig war und einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Bei mir war es en neuer Estrich (Renovierng), der Schadhaft war. Der Estrichleger hat einfach auf stur gestellt.
Ich habe dann bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen, und gefragt, ob die die Kosten eines Rechtsstreits übernehmen würden.
Die sagten dann, da die Renovierung nicht genehmigungspflichtig war, und unter 30000 D-Mark lag, würden Sie das übernehmen.
Dann habe ich nur noch ein Einschreiben mit Rückschein an den Estrichleger geschickt, mit einer Fristsetzung und dem Hinweis, dass ich eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung hätte, und ihn auf Nutzungsausfallentschädigung verklagen würde, und zwei Tage später sind die angerück, haben ihren Estrich wieder "mitgenommen", und eine Woche später war ein mängelfreier Estrich drin ...
Gruß Roland
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Hersteller, Frostschaden". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … eklatant gegen die technischen Regeln, in diesem Fall die Verarbeitungshinweise des Herstellers verstoßen. Wie sehen das die Fachleute / Praktiker und wie ist zu …
- … Da würde ich erst mal wegen Nichteinhaltung der Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bemängeln. Wie der AG das zu machen hat, verraten wir hier …
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- … die jahrzehntelange Haftung in gleichem Maße gegeben als wenn man die Herstellervorgaben eingehalten hätte? …
- … abbekommen hat, dann ist er geschädigt. Nur bedeutet Frost nicht automatisch Frostschaden und Verarbeitungstemperatur unter 5 °C auch nicht automatisch ein geschädigtes WDVSAbk.. …
- … Die Herstellervorschriften sind Bestandteil Ihres Vertrages mit dem Handwerker. Aus diesen gehen …
- … Was auf jeden Fall erreicht worden ist (schon vorher), dass der Hersteller des WDVSAbk. Proben vom Mörtel entnommen hat und diese im Labor …
- … finden, ist das beruhigend für den Bauherrn und zudem ist der Hersteller mit seiner Aussage dann mit in der Haftung. …
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- … Wand, so weit geöffnet werden, dass nach entsprechender Vorbehandlung (Verarbeitungshinweise des Herstellers) ein Epoxydharz-Mörtel eingepresst werden kann. …
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