Guten Tag,
Bei unserer Doppelhaushälfte ist zwischen den Hälften eine 3 cm starke Trennfuge
die mit Mineralfasermatten gefüllt ist. Im ersten Stock haben beide Hälften einen Balkon der an der Trennfuge zusammenstößt. Die Balkone sind mit sogenannten Schock-Iso-Körben angebracht.
Wenn nun ich oder der Nachbar auf dem Balkon den Balkon in Schwingung versetzt (ein bisschen in den Knien federn reicht) dann ist das auf dem jeweiligen Nachbarbalkon deutlich zu spüren. Ich schließe daraus dass die beiden Balkone nicht durch eine Trennfuge getrennt sind. Jetzt die Fragen: Wie groß muss die Trennfuge zwischen den Balkonen sein? In welcher Norm steht das?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten
Dritom
Trennfuge zwischen Balkonen an DHH
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Trennfuge zwischen Balkonen an DHH
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Wirksame Fuge!
Hallo,
eine Norm gibt's (glücklicherweise) nicht für alles. Es muss aber eine Trennung zwischen beiden Häusern (so auch den Balkonen) sein. Jedenfalls darf es nicht sein, was Sie geschildert haben. Schallübertragung (DINAbk. 4109) darf nicht erfolgen, es stellt sich ja auch die Frage der Dauerhaftigkeit dieser "Fuge" (Wasser bleibt drauf stehen, vermoost, lässt sich nicht reinigen ..)
Das wäre der Ansatz. Viel Glück,
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