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Dringend! Verklinkerung wird ersetzt durch Dämmwolle im Bereich des Dachkasten
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Dringend! Verklinkerung wird ersetzt durch Dämmwolle im Bereich des Dachkasten

Hallo,
wer kann uns kurzfristig Auskunft geben? Heute wird an unserem Einfamilienhaus (Neubau) ein Dachkasten angebaut. Gestern Abend haben wir entdeckt, dass jedoch die Klinkerfassade nicht bis zum Dach gemauert wurde. Es wurde eine Reihe normale Ziegelsteine gesetzt und der restliche Leerraum bis zum Dach und insbesondere zwischen den Sparren soll mit 100-er Dämmwolle überbrückt werden. Begründung der Vorgehensweise laut Aussage Maurer ist, das es für alle Beteiligten einfacher und kostengünstiger wäre. Wir haben allerdings im Hausauftrag das verklinkern eines vollständigen Hauses. Nun meine Frage weil ich mit dieser Lösung nicht glücklich bin. Leistet die Dämmwolle das gleiche wie ein Klinkerstein (bzw. normaler Ziegel) aus der Sicht der Dämmung und des Schalls? Ich habe einfach ein ungutes Gefühl, wenn das Haus im Bereich des Dachkastens nicht richtig "zu Ende" gemauert ist. Wie haltbar ist die Dämmwolle? Muss sie irgendwann mal erneuert werden? Kann die Luft damit besser zirkulieren? Unser Wandaufbau ist 24-er Porotonziegel (Wienerberger), Luftschicht, Klinker (NFAbk.). Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
  • Name:
  • Manuela
  1. Machbar

    Werte Fragestellerin
    ist die von Ihnen geschilderte Lösung. Aus technischer Sicht bei fachgerechter Ausführung (richtiges Dämmmaterial, Fugendichtigkeit, usw.) nicht zu beanstanden. Auch im Hinblick auf den Schallschutz sollte es keine Probleme geben.
    Allerdings ist die Lösung kostengünstiger als der Einbau von Klinkern.
    Ob Sie hier allerdings einen Anspruch auf Kostenminderung/-Erstattung durchsetzen können, möchte ich sehr bezweifeln. Auch wenn Sie vielleicht erwartet haben, dass die Klinker bis unter die Eindeckung hochgemauert werden, ist dies normalerweise nicht üblich, eben aus Kostengründen. Sie würden wahrscheinlich auch nicht erwarten, dass bei einem Auto der Türhohlraum in der gleichen Oberflächenqualität lackiert wird wie die Außenseite. Sieht ja schließlich nur der Monteur in der Werkstatt.
    Was Sie allerdings dringend hinterfragen sollten, ist der Wandaufbau im Bereich der Klinker. 24 cm Poroton mit nichts weiter als Luftschicht und Klinker, da ächzt die EnEVAbk. Berechnung, wenn's überhaupt geht?
    Und wenn's hingerechnet ist, sollten Sie prüfen, ob der Unternehmer auch das Material eingebaut hat, das in der Berechnung angesetzt ist. Das müsste wohl schon ein T9 sein.
  2. noch mal ich

    Vielen Dank Herr Dühlmeyer für die superschnelle Hilfe! Wie muss das Dämmmaterial beschaffen sein damit es "richtig" ist? Und was ist bei der Fugendichtigkeit zu beachten? Wenn ich sie richtig verstehe ist aber schon so das der hochgemauerte Ziegel (egal ob Klinker oder normaler Ziegel) schon die bessere Alternative ist oder? Als wir den Hausauftrag abgeschlossen haben war dort noch kein Dachkasten enthalten. Zum damaligen Zeitpunkt hätte demzufolge sowie so bis ganz hoch geklinkert werden müssen. Den Dachkasten haben wir nachträglich beauftragt und zahlen dafür auch einen Mehrpreis ...
    Ich würde mich freuen wenn Sie sich nochmals kurz äußern könnten. Vielen Dank Manuela
    • Name:
    • manuela
  3. Dämmung

    Werte Fragestellerin
    Die Verklinkerung ist nicht die bessere Alternative. Eher im Gegenteil, weil Sie zumindest im Dachkastenbereich einen anständigen Dämmwert Ihrer Fassade erhalten. Richriges Material heißt, es muss entweder für Fassaden geeignet sein, darf also nicht in sich zusammensacken wie es z.B. "normale" Dachdämmung tun würde oder muss mechanisch befestigt werden.
    Es gibt hier viele verschiedene Systeme, daher ist eine genaue Definition schwer möglich. Am besten lassen Sie sich vom Unternehmer Hersteller und Produkt des geplanten Materials nennen und suchen im Internet nach den tech. Datenblättern oder rufen den Hersteller an und fragen nach der Eignung für Ihren Fall. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
    Fugendichtigkeit heißt das im Bereich der Stöße sauber gearbeitet werden muss und nicht klaffende oder keilige Fugen bleiben.
    Ob Sie einen Minderungsanspruch haben, auch wenn vorher ein Hochverklinkern geplant war, naja. Wahrscheinlich werden Sie das Argument zu hören bekommen "Die Ersparnis habe ich beim Dachkasten mit berücksichtigt". Vielleicht stimmt's sogar, aber das Gegenteil zu beweisen, dürfte zumindest sehr schwer werden.
    Nochmals die Bitte, lassen Sie sich den Nachweis nach EnEVAbk. vorlegen und prüfen Sie die Fassade. Der Nachweis ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Planung) zu erstellen und gesetzlich vorgeschrieben.
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