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Bauschaden Geschoss unter Fertigteilhaus
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Bauschaden Geschoss unter Fertigteilhaus

Ich hatte eine Fertighausfirma beauftragt ein Haus auf ein bestehendes Untergeschoss zu erstellen. Bei dem Untergeschoss handelt es sich um ein altes Mauerwerk auf dem bereits ein Altbau stand. Nach Abriss dieses Altbaus erstellte die Baufirma
das Fertigteilhaus auf dem Untergeschoss. Um das Gewicht auf die
Außenwände des UGAbk. gleichmäßig zu verteilen wurde eine Balkenlage
mit einem mittig verlaufenden Stahlträger unter das eigentliche
Fertigteilhaus gelegt. Dieser Stahlträger nimmt somit einen
Großteil der Lasten auf. Dieser wurde auf der einen Seite über
eine Türöffnung und auf der anderen Seite über einer Fensteröffnung gelegt. Jetzt sind bei beiden die Stürze gebrochen, und ich befürchte, dass die Wand an diesen Stellen noch einstürzt.
Die Baufirma weigert sich nun dieses auf ihre Kosten zu reparieren, da sie der Meinung ist, dass sie für das UG nicht zuständig ist. Sie hat mich aber nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eventuell ein Ringanker o.ä. erstellt werden muss.
Hätte die Firma mich darauf aufmerksam machen müssen, dass ein
Ringanker oder auch eine statische Berechnung für das UG durchgeführt werden muss, da ich als Laie keine genauen Kenntnisse
darüber habe?
Mein Problem ist nämlich wie ich die Baufirma zur Verantwortung ziehen kann.
Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.
  1. Hallo Rainer,

    Foto von Lieselotte Tussing

    haben Sie einen Bauantrag auf Abbruch / Neubau gestellt?
  2. Hallo Lieselotte eine Baugenehmigung liegt vor Eine ...

    Hallo Lieselotte,
    eine Baugenehmigung liegt vor. Eine Abbruchgenehmigung war nicht
    erforderlich, da es sich um einen Teilabriss handelte, weil das UGAbk.
    stehenblieb.
  3. @Rainer

    Foto von Lieselotte Tussing

    So, fachlich kann ich dazu nichts sagen, da ich kein Statiker bin.
    Allerdings gehört zum Bauantrag eine Statik und in dieser Statik sind im Normalfall Fundamente  -  oder halt Unterbauten  -  in irgendeiner Form berücksichtigt und berechnet. Hier sollten Sie erstmal nachprüfen.
    Zum zweiten kommt es auf den Vertrag mit der Fertighausfirma an. Vermutlich im technischen Teil müsste auf die vorhandene Situation Bezug genommen worden sein.
    Ich würde die gesamte Schuldlast  -  ohne rechtliche Beratung geben zu wollen und können  -  auf Seiten der Firma sehen.
    Sie sollten umgehend einen Statiker / Sachverständigen hinzuziehen und die Begebenheiten prüfen lassen.
    Der Baufirma melden Sie die aufgetretenen Mängel schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und kündigen die Einschaltung eines Gutachters an.
    Keine Rechtsberatung
    • Name:
  4. Lieselotte

    Danke für Ihre Ausführungen. Die Baugenehmigung und den Vertrag mit der Firma habe ich momentan nicht vorliegen.
    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich einen Gutachter
    einschalten muss.
  5. Hallo Rainer

    zur Aufstockung gehört ohne Zweifel eine Statik, Frau Tussing hat das genau richtig geschildert. In dieser Statik muss die Lastabtragung bis in den Baugrund nachgewiesen werden. Die notwendigen Stürze etc. bei vorh. Öffnungen gehören selbstverständlich dazu. Ob der gerissene Sturz einen Mangel darstellt und ob Gefahr besteht, das die Wand zusammenfällt, kann von hier aus niemand beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Statiker Ihres Vertrauens und lassen sich vor Ort beraten. Ein erstes Gespräch kostet nicht die Welt. Wenn ein Mangel vorzuliegen scheint und der Bauträger sich weigert, tätig zu werden, hilft nur ein öbvSV. Adressen gibt es bei der Ingenieurkammer ihres Bundeslandes.
    Keine Rechtsberatung!
    • Name:
    • Herr Rossi
  6. Hallo Rossi

    Die Baugenehmigung und somit auch die Statik wurde vom Bauträger erstellt. Wie ist das, muss dieser auch die Statik des UGAbk. mit
    berechnen und berücksichtigen?
  7. das ist jetzt eine Interessante Sache

    Es ist nämlich so: Jeder Statiker drückt sich gerne davor im Bestand Verantwortung zu übernehmen. Das ist nicht Faulheit, nur sind weiß man in der Regel wenig über das Vorhandene und es ist nur mit einem gewissen Aufwand eine seriöse Statik zu erstellen. Für den Preis, der vermutlich bezahlt würde, würde ich den Bestand nicht mitübernehmen und mich nur für den Neubau beauftragen lassen. D.h. wenn zu mir der Bauträger käme, und sagen würde: mach mir die Statik für das Haus, würde ich ihm die Neubaustatik machen und reinschreiben: Die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion ist (von wem auch immer) nachzuweisen. Außerdem würden ich meinem Auftraggeber EINDRINGLICH auf das Problem aufmerksam machen. Wenn es um ein Bauwerk geht, dessen Statik geprüft werden muss, sagt spätestens der Prüfingenieur: So, nicht. Ihr Haus dürfte aber in den Bereich fallen, wo es keines Prüfstatikers bedarfs und deshalb werden alle die Augen vor dem Problem zu gemacht haben, die Daumen gedrückt und das Beste gehofft haben. Denn: natürlich muss die Unterkonstruktion betrachtet werden. Das Problem dabei ist: Vermutlich sind wenig Unterlagen zur Verfügung und man muss also erst einmal vor Ort aufnehmen was da ist, Materialien feststellen, wie sieht die Gründung aus, etc.. Will man das als Statiker so machen, dass man selbst dran glaubt und man gut schläft, ist das sehr aufwendig und u.U. teuer.
    Sie müssten die Statik vom Bauträger haben. Schauen Sie einmal rein, was dort zur Unterkonstruktion steht. (Vermutlich: ist nicht Gegenstand der Berechnung). Ist in der Statik auf die Notwendigkeit der Untersuchung hingewiesen worden (und davon gehe ich aus), dann liegt auch ein Versäumnis vor.
    E. Brunn
  8. Du hast hoffentlich den Träger schon abgestützt oder die Baustelle gesprerrt!

    Wenn ich das so richtig verstehe, sollte die Last komplett auf die Außenwände übertragen werden. Ist das dann so, dass der Stahlträger auf den Außenwänden aufliegt, und die Holzbalken von den beiden anderen Außenwänden kommend sich in der Mitte immer auf dem Abstützen? Ohne das ich Statiker bin würde ich dir zustimmen, dass da nun ein Großteil der Last auf dem Träger liegt.
    Mir unverständlich wie Theoretiker oder Praktiker sowas hinbekommen. War da vorher keiner an dem Bauplatz?
    Ich empfehle dir UMBEDINGT abstützen. Aber so das die Last von dem Träger irgendwo hingeht wo sie aufgenommen werden kann. Ist das EGAbk. unterkellert?
    Falls das OGAbk. so bleiben soll, könnte es notwendig werden die Tür und das Fenster zu versetzen.
    Dann den Träger wieder anheben und die Öffnungen tragfähig verschließen. Die Bastelei macht aber nur Sinn, wenn die Schuld für das Problem bei Dir liegt. Da Du so wie ich Laie bist, kann ich mir das aber noch nicht ganz vorstellen.
    Fachanwalt und SV suchen! Glaube kaum das der Planer (Antragsteller für den Bauantrag) die Verantwortung auf einen Laien abschieben kann.
    Viel Glück
    Nur eine Laienmeinung
  9. Die bestehenden Stürze sind gebrochen?

    Habe ich das richtig verstanden, dass die bestehenden Stürze aus dem Altbaubereich unverändert übernommen wurden, und auf diese dann der Stahlträger gelegt wurde? Diese alten Stürze sind dann gebrochen?
    Besorgen Sie sich die statische Berechnung, und schauen Sie mal, was zu den Auflagern des Trägers geschrieben wird. keine Angst, Sie müssen keine Statik können, das muss im Klartext da stehen.
    Herr Brunn: wer ist denn so bescheuert und legt lastabtragende Stahlträger auf bestehende Fensterstürze auf? Bei uns heißt das dann "Sauerlandstatik" :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. RAINER, ES BRENNT ...

    meine Vorredner haben alle Recht, aber wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist die wichtigste und eiligste Aufgabe, einen Teileinsturz zu verhindern. Ich will mich jetzt nicht über Rissentstehung usw. auslassen, sondern mal klarstellen:
    wenn die Auflager schon gebrochen sind, dann pressierts. Holen Sie morgen eine Baufirma, die Stützen unter den Träger stellt.
    Danach ist immer noch Zeit für SV, RA usw.
    ps: ich habe schon zur Genüge im Bestand ge"statikt". Nochmal: Beeilen Sie sich bitte.
  11. UND WIE DAS BRENNT!

    Also sofort meinem Vorredner folgen!
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. MB, das ist natürlich richtig

    das nur ein Idiot ... Ich dachte das ist ohnehin klar. Auch das ein SV hinzugezogen muss. Ich war davon ausgegangen, dass die Frage sich, neben den offensichtlichen Dingen, darauf bezieht wie der Fragesteller dem Bauträger erst einmal einfach nachweisen kann, dass er Mist gemacht hat.
    Außerdem ist es ein mal ein schönes Beispiel wie mit Altbau umgegangen wird und das wenig Sensibilität für die Probleme vorliegen. Alles nach dem Motto: "Hat doch schon so lange gehalten. " Als Planer ist es immer sehr schwierig den Verantwortlichen klar zu machen, dass 20 Jahre "stehengeblieben" nicht 20 "standsicher" ist UND das kleine Änderungen, selten "klein" sind.
    Gruß E. Brunn
  13. Ich habe mir noch einmal die Bauantragsunterlagen und die ...

    Ich habe mir noch einmal die Bauantragsunterlagen und die Baugenehmigung angesehen. Der Bauträger der den Antrag gestellt hat,
    hat im Antrag geschrieben, dass das UGAbk. ausreichend tragfähig ist.
    Die Stürze wurden bereits profisorisch durch den Bauträger mit Balken abgestützt.
  14. zu Lennart Nr. 8

    Die Holzbalken und der Stahlträger liegen genau so wie Sie es
    geschildert haben. Das EGAbk. ist nicht unterkellert.
  15. Hat er

    geschrieben, dass das UGAbk. "ausreichend tragfähig ist" oder dass das UG "als ausreichend tragfähig angenommen wird"?
    Gruß Manny
  16. Es steht Baugrund ausreichend tragfähig und in einer ...

    Es steht, Baugrund ausreichend tragfähig und in einer weiteren
    Zeile bei Fundament, Kellerwände: Bestand.
    Im Werkvertrag wurde in einem Nachtrag, nach der Altbaubesichtigung, eine Balkenlage über UGAbk./Bestand einschließlich Eisenträger nach Statik vereinbart.
  17. Und?

    Ist die auch drin?
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. Ja Diese ist drin Der Mittig aufliegende ...

    Ja, Diese ist drin.
    Der Mittig aufliegende Stahlträger hat die Last so auf die Stürze
    verteilt, dass diese gebrochen sind.
  19. Das verstehe ich nicht

    Der in der Statik bemessene Träger ist gebrochen? Dann hat der Statiker ein Problem.
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. jetzt muss ich doch mal nachfragen

    Der Stahlträger liegt auf dem Mauerwerk und darauf das Haus? Oder, ein Stahlbetonbalken liegt auf dem Bestand, darauf der Stahlträger? Oder: Der Stahlträger ist zusätzlich (quer) eingezogen und lagert links und rechts auf den Stürzen? (Der Stahlträger verteilt die Last auf die Stürze?). Als ich das Gelesen hatte, war mein erster Gedanke wie folgt: Stürze sind Bestand, ursprüngliches Haus war Mauerwerk. Bei einem Mauerwerk über einem Sturz bildet sich ein Gewölbe und nur ein Teil der Last über dem Sturz muss von diesem aufgenommen werden. Nun wurde stattdessen ein Stahlträger eingezogen der eigentlich elastisch gebettet auf der Mauer liegt. Er gibt die Last gleichmäßig ab und bricht dabei den Sturz heraus. Die Last kann hier lokal auch höher liegen als beim Mauerwerk, da der Sturz eine andere "Feder" darstellt als der Rest des Mauerwerks.
    Hatte ich es so richtig verstanden? (Wenn ja waren Idioten am Werk)
    Gruß E. Brunn
  21. Das verstehen wir wohl beide nicht so richtig ...

    Kann man so doof sein?
    • Name:
    • Martin Beisse
  22. Erläuterung

    Anbei eine kleine Zeichnung zur Verdeutlichung.
    .--- Neubau
    I (Stahlträger aufliegend auf dem Mauerwerk des UGAbk.,
    Lage mittig über dem Türsturz)
    Mauerwerk
    .--- Sturz (ist gebrochen)
    I I
    I Tür I
    I I
    I I
    Der Stahlträger wurde auf das Bestehende Mauerwerk gelegt, genau
    mittig über dem Türsturz, und auf der gegenüberliegenden Seite
    mittig über dem Fensterstürz, d.h. nur die Enden des Stahlträgers liegen auf dem Mauerwerk auf.
    Quer zum Stahlträger wurden Balken gelegt, die am einen Ende
    im Stahlträger liegen und mit dem anderen Ende auf der Mauer.
    Diese Konstruktion sollte die Aufgabe haben, die Lasten, des
    auf die Balkenlage errichteten Neubaus, auf die Außenmauern des
    UG zu verteilen.
    Nach meiner laienhaften Meinung wird nun die Hauptlast über den
    Stahlträger in das UG geleitet und durch diese Last sind dann der Türsturz und der Fenstersturz gebrochen, und auch das
    Mauerwerk direkt über diesen Stürzen ist in Mitleidenschaft
    gezogen worden.
  23. Ach Du Schreck

    So hatte ich das in den kühnsten Träumen mir nicht ausgemalt. (Ihre Skizze habe ich allerdings nicht verstanden). Man kann einen Stahlträger NICHT und niemals aus einem Sturz auflagern. Das ist nicht nur grob gegen jedwege Regel der Baukunst verstoßen, sondern dämlich und fahrlässig zu gleich. Das kann so nicht bleiben. Holen Sie SORFORT einen Gutachter, der sich zur Tragsicherheit des Hauses äußern kann. D.h. sie benötigen ein Büro für Tragwerksplanung. In diesem Fall würde ich Ihnen raten ein Büro herauszusuchen welches einen "Prüfingenieur für Baustatik" besizt (muss kein SV sein). Hier sollte das nötige Know How vorliegen (wenn der Sachbearbeiter über 30 ist). Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Der soll sich das ganze mal vor Ort ansehen. (Kleiner Hinweis: nach Stundensatz fragen, damit Sie später nicht erschrecken).
    schwer erschüttert, was sich so alles Statiker nennt, E. Brunn
  24. Sie haben es richtig verstanden Die Zeichnung ...

    Sie haben es richtig verstanden.
    Die Zeichnung ist leider nicht so angekommen wie ich sie
    gezeichnet habe.
    Ich werde mich sofort an einen Sachverständigen wenden.
    Wie die Sache nun ausgeht werden ich Ihnen allen mitteilen.
  25. An alle!

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.
    Sie haben mir sehr geholfen. Ich werde mich noch einmal an die
    Baufirma wenden. Mit Ihrer Hilfe kann ich meinen Standpunkt
    nun gut begründen. Trotzdem werde ich gleich einen SV hinzuziehen.
    Ich werde Sie informieren, wie sich das noch entwickelt.
    Vielen Dank.
  26. Ist es richtig?

    dass die Lastenverteilung des Stahlträgers auf zwei Stürze geleitet wurde? Rätselhaft wie eine Baufirma so etwas überhaupt ausführen kann, egal ob Statik vorhanden oder nicht. So etwas sollte man wissen.
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